Es geht noch etwas differenzierter.
Du darfst Dich nämlich Fotograf nennen, ohne eine entsprechende Ausbildung zu haben! Aber ...
Es gibt bei einer Gewerbeanmeldung (um die kommst Du dann nicht herum) 2 verschiedene Ansätze.
Die eine ist, Du meldest ein Fotografen-Gewerbe an. Das bedeutet, dass Du Kundenaufträge entgegennimmst und auf diese Weise Dein Geld verdienst. Sprich: Kunden kommen zu Dir, sagen was sie wollen und Du erfüllst ihre Wünsche.
Oder Du meldest Dich als Freier Fotograf an. Das hat den Unterschied, dass Du nicht Kundenaufträge annimmst, sondern freie Arbeiten machst, mit denen Du dann versuchst, Geld zu verdienen (oder eben nicht). Also, der Ausgangspunkt ist entscheidend.
Beides kannst Du als Kleinunternehmer machen (bis ... ich glaube etwa 7.000€/Jahr, hab´s grad nicht ganz im Kopf) ohne dass Du Umsatzsteuer abführen musst - die musst Du dann auch nicht auf Deinen Rechnungen angeben. Die Steuererklärung ist trotzdem Pflicht und Du musst IMMER einen Gewinn-Verlust-Nachweis erbringen mit sämtlichen Belegen und Rechnungen (also Ausgaben und Einnahmen).
Mit Gewerbenameldung ist das also möglich, anders nicht.
Grundsätzlich bleibt bei mir natürlich die Frage: Wieso willst Du Fotograf sein, ohne gute Schulung, aber gleichzeitig doch nichts verdienen? Das ist mir nicht verständlich ...