Hallo. Also unser problem ist folgendes: ende letzten jahres verstarb der bruder meiner mutter, also mein onkel und da wir seine einzigen hinterbliebenen waren (frau und kinder hatte er nicht) mjssten wir die wohnungsauflösung machen, also ausräumen, alle verträge kundigen etc. Dann war die frage, ob wir noch die wohnung streichen müssen, die sonst noch in gutem zustand war. Da wir aber aufgrund einiger anderer privater und beruflicher dinge sehr sehr wenig zeit hatten, war der vermieter so ,,nett" zu sagen: ,,ich kenn da nen guten maler, der kann das auch machen, ihr übernehmt dann einfach die rechnung"... Tja, und was hat der vermieter in auftrag gegeben? Nicht nur die wohnung wie erwartet weiß gestrichen, sondern auch alles neu verputzen lassen,neue flièsen, neue dielen, quasi alles neu. Und die rechnung über mehrere tausend euro nun an uns gegeben. Das kann er doch aber nicht als vermieter von uns verlangen oder? Im mietvertrag stand auch nichts von kompletter renovierung... Den neuen anstrich hätten wir ja noch gern übernommen, aber das?