Der Schaden wird durch Deine Versicherung (wie auch immer diese bei Euch heißt: Feuerkasse o.ä., bestimmt nicht durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder Wohngebäude Versicherung) erstattet, bei der Du gegen Sturm und Elementarschäden versichert bist.

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Das ist Geschmackssache, die einen lieben gute Holzmöbel, da gibt es welche, die man "nur" ölen muß und es gibt welche, die man alle zwei Jahre lackieren muß und es gibt Menschen, die schwören auf Plastik. Das ist reine Ansichtssache. Magst Du Holz ? es muß kein Tropenholz sein, es kann auch einheimisches Holz verwendet werden.

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Mit Bewegung an der frischen Luft, also einen Spaziergang oder Radfahren oder -wenn möglich- Joggen oder Laufen, viel Mineralasser und salzhaltiges Essen. Wenn alles nicht hilft eine Aspirinbrausetablette mit Vitamin C. Viel Erfolg. ;-)

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noch sicherer und besser geht´s mit iTAN´s und niemals Benutzerkennwort und PIN an Rechnern "hinterlassen", die auch andere benutzen ;-)

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Dein Nachbar muß tätig werden, er selbst oder er muß jemanden beauftragen. Ist er nicht erreichbar, darfst Du den Ast absägen.(Vielleicht ist es dann auch Deine Pflicht, etwas zu unternehmen) Keine Versicherung des Nachbarn wird Deinen Zaun oder ähnliches ersetzen, da es sich hier um höhere Gewalt handelt. Deine HausVersicherung oder Feuerkasse o.ä., bei der Du gegen Sturm oder Elementarschäden versichert bist, wird den Schaden auf Deinem Grundstück ersetzen. Hat der Nachbar grob fahrlässig gehandelt, kann man ihm einen Vorwurf machen, dass dieser Ast angeknackst ist?

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es kommt darauf an wie und wo Du versichert bist: gesezlich oder privat ? wenn privat, welchen Tarif und welche Zusatzleistunngen ? Es gibt verschiedene private KV Vollversicherungs und Zusatz- Tarife, die die Kosten der professionellen Zahnreinigung erstatten (wenn auch nicht zu 100, sondern etwa zu 80%) Man kann auch als GesetzlichKV eine private ZusatzKrankenversicherung hierfür abschließen. Also, es kommt darauf an, wie Du versichert bist.

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Nein, daran glaub ich nicht

Never

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Die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel ist genehmigungspflichtig. Auf welche Änderung einer Bezugsgröße bezieht sich Deine Klausel? den Index der allgemeinen Mietentwicklung; die Entwicklung der Hypothekenzinsen; den Baukostenindex und die Entwicklung der Preise der Produkte des Mieters

Voraussetzung für die Wirksamkeit einer solchen Klausel ist insbesondere die Genehmigung durch die zuständige Behörde. Ich würde erst einmal die Mieterhöhung schriftlich in Frage stellen:

internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm

internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/mietvertrag/ma2-07.htm

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Die Hamburger Tafel wurde von einer Privatperson, einer Frau gegründet, die darauf hin daraus einen gemeinützigen Verein gemacht hat. Zusätzlich wurde zur Unterstützung eine Stiftung gegründet. Der Tafel wird von ehrenamtlichen Helfern geholfen: http://www.hamburger-tafel.de

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2x pro Monat

In der Vorweihnachtszeit kommen die besten Filme ´raus, dann gehen wir am häufigsten, im Winter oft und im Frühjahr und Sommer eher weniger und immer mit Popcorn.

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