Zuerst: Es gibt kein Kleingewerbe! Es gibt lediglich ein Gewerbe mit einer Kleinunternehmerregelung. Und da kommen wir auch schon zum wichtigsten Punkt: Selbstverständlich fallen für Gewinne aus dem Gewerbe Steuern an, und zwar ab dem ersten Euro (Einkommensteuer). Der Gewerbegewinn wird dann zu deinen anderen Einkünften addiert, aus der Summe wird deine gesamte Einkommensteuerlast berechnet. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer, von deren Abführung man in der Kleinunternehmerregelung tatsächlich befreit ist. Man darf sie dann im Gegenzug auch nicht auf seinen Rechnungen ausweisen (das kann gewerblichen Kunden wichtig sein) und auch keine Vorsteuer absetzen. Krankenversichert bist du - sofern dein Arbeitsverhältnis weiterhin zeitlich und wirtschaftlich deine Hauptbeschäftigung darstellt und du im Nebenerwerb keine ca. 20h pro Woche arbeitest - weiterhin über deinen Arbeitgeber. Es kann aber sein, dass die Krankenkasse zumindest informiert werden muss. Das solltest du nochmal in Erfahrung bringen, da bin ich nicht sicher.

Was dir bleibt? Das kann dir niemand beantworten. Das hängt einzig und allein von der Qualität deiner eigenen Kalkulation ab. Denk zudem daran, dass Nebenerwerb normalerweise beim Arbeitgeber angezeigt, in manchen Fällen sogar genehmigt werden muss. Zu deinen weiteren Pflichten z.B. in Bezug auf Buchhaltung, Gewährleistungspflichten etc. musst du dich (wenn nicht schon geschehen) auch noch informieren.

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Die Serie gibt es natürlich als Streaming-Version (Amazon Video) oder als DVD ("normales Amazon"). Es liegt also an dir, welche Version du auswählst - du musst einfach nur auf die Artikelbeschreibung achten. Die Angabe "dt./OV" ist hier ein Indiz dafür, dass du dich in einem Amazon Video-Angebot befindest - du die Serie also als Stream erhalten würdest, nicht als DVD.

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Elternzeit und Krankenversicherungsstatus haben nichts direkt miteinander zu tun. Du bist in der Elternzeit nur dann automatisch und beitragsfrei krankenversichert, so lange das sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis auch besteht. Du hast es gekündigt, somit endet auch deine über den Arbeitgeber angemeldete Krankenversicherung.

Du muss dich nun selbst um deine Krankenversicherung kümmern. Solltest du verheiratet und dein Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein, so kannst du im Rahmen der Familienversicherung bei ihm beitragsfrei mit versichert werden. In allen anderen Fällen musst du nun selbst für deine Krankenversicherung als "freiwilliges Mitglied" zahlen. Für die Beitragshöhe gibt es noch verschiedene Kriterien, über die dich deine Krankenkasse sicher gern aufklärt.

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Nein, das darfst du nicht. Die Rechte der Bilder liegen beim Makler, bzw. beim Fotografen. Du musst also deine eigenen Fotos machen.

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Du hast bisher ein Semester studiert. Schließlich warst du ordnungsgemäß bereits ein Semester lang an einer Universität immatrikuliert. Welche Leistungen du dort erbracht hast, ist für die Beantwortung dieser Frage unerheblich.

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Finanzierung ist nur dann möglich, wenn man erstens volljährig bist, zweitens ein festes Einkommen angeben kann (wobei Taschengeld natürlich nicht als festes Einkommen zählt) und man drittens nie Schufa-relevant negativ in finanziellen Dingen aufgefallen bist.

Sobald einer dieser Punkte nicht erfüllt werden kann, ist es sehr unwahrscheinlich, eine Finanzierungszusage zu erhalten.

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Im Intro ist es eine Geige, begleitet von einem gestrichenen Kontrabass. Dann setzen die elektronischen Klänge eines Synthesizers ein. Es folgt das mit einer Geige gespielte "Hauptthema" des Songs und der Übergang in den eigentlichen Song, der Geige, verzerrte E-Gitarre, E-Bass, Schlagzeug, wieder Elektro-Klänge und einige an choralen Gesang erinnernde Samples enthält.

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Vertragsrecht bei Gebrauchtwagen Kauf?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Und zwar habe ich mir im März diesen Jahres ein Gebrauchtwagen gekauft. Bei der Probefahrt fiel mir auf, dass die Spritzanlage am Heckwischer nicht funktionierte. diese Sagte ich dem Händler ( Welcher im Auftrag eines anderen Händlers verkauft) Also Gebrauchtwagengarantie usw. sind vorhanden. Er sagt mir, dass wird noch gemacht. ( Ist jetzt nix weltbewegendes, aber gesagt ist gesagt)

Nun gut, es wurde nicht gemacht. Auto war dann drei Wochen nach Kauf für 2 Wochen in der Werkstatt ( Nockenwelle musste getauscht werden) Spritzwasseranlage NICHT mit repariert.

weitere 3 Wochen Später: Motor läuft nur noch im Notmodus. ( Fehler wurde ausgelesen und gelöscht. Ist dann nicht wieder passiert.

Wieder ein paar wochen Später: Motor springt sporadisch nicht an >> 15.05 Gemeldet. Antwort: Wir sind bis zum 15.06 Im Urlaub. Bitte melden Sie sich dann nochmal. Fazit: Nockenwellensensor defekt. Man sagte mir, es ist ein Verschleißteil und darum nicht über die Gebrauchtwagengarantie abgedeckt. >> Nachrage bei Audi direkt.... Nö das ist doch kein verschleißteil... Seid wann ist ein Elektronisches bauteil verschleiß? ( Aussage des Audi Mannes)

Naja, man hat es dann gewechselt und aus "Kullanz" weil da ja schon viel ärger mit dem Auto war den Service mit gemacht. Allerdings ohne bescheid zu geben und das Serviceheft wurde auch nicht gepflegt, Im Prinzip habe ich jetzt einen schaden weil ich eine Lücke im Serviceheft habe.

Es ist im Kaufvertrag keine Widerrufsbelehrung vorhanden. Meine Frage wäre jetzt...

Habe ich noch Widerrufsrecht? >>Denn eine Ordentliche belehrung wurde ja nicht erteilt. Habe ich Recht auf Schadensersatz? Denn in meinen Augen ist der tatbestand der "Schlechtleistung erfüllt"

Und wie sieht es aus mit dem Service? Ich habe weder Ein eintrag im Serviceheft noch ein Etiket am Öl um zu wissen wann es gewechselt wurde. Kann es also nicht nachvollziehen, ob nur die Intervallanzeige zurückgesetzt wurde.

seit drei Monaten höre ich gar nix mehr. Egal was ich schreibe... Auf meinen Widerruf wurde ebenfalls nicht reagiert. Schreiben habe ich hier unten: Verschickt am 17.11

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Nichterfüllung der Kaufkriterien, sowie der Vorsätzlichen Missachtung meiner Kontaktaufnahme und der Verweisung darauf, man sei im Urlaub und ich müsste einen Monat warten, bis ich meine, mir Gesetzlich zustehende, Gebrauchtwagengarantie in Anspruch nehmen könne, sowie diverser weiterer Mängel bezogen auf Kundenservice, sehe ich mich gezwungen vom den Kaufvertrag zum 30.11.2016 zu widerrufen. Ich bitte Sie innerhalb der nächsten 7 Tage nach Erhalt dieses Schreibens um eine schriftliche Bestätigung.

*Aufgrund der fehlenden Widerrufsbelehrung ist ein Widerruf unbegrenzt möglich, da ohne rechtswirksame Belehrung, die Frist nicht beginnen kann.

Mit freundlichem Gruß

Max Mustermann

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Die Frage ist: Ist ein Anwalt rausgeschmissenes Geld?

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Wie schon geschrieben, ein Widerrufsrecht hast du nicht. Darüberhinaus hast du auch keine dir gesetzlich zustehende Gebrauchtwagengarantie! Wenn es eine gibt, dann ist diese "nur" vertraglich zwischen dir und dem Händler vereinbart worden.

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (diese bitte nicht mit einer Garantie verwechseln) steht dir die Beseitigung der zum Zeitpunkt des Kaufes vorliegenden Mängel zu. Was die Spritzanlage betrifft, dürfte dies relativ unstrittig sein. Was alle anderen Mängel betrifft, so muss der Händler innerhalb der ersten 6 Monate beweisen, dass dieser Mangel beim Kauf noch nicht bestanden hat. Gelingt ihm dies nicht, so hast du Anspruch auf Mängelbeseitung. Diese Regelung gilt jedoch nicht für erwartbare Verschleißerscheinungen. Ab dem siebten Monat nach dem Kauf musst du als Käufer nachweisen, dass ein Mangel bereits von Anfang an bestanden hat. Nur wenn dir das dann gelingt, hast du im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Anspruch auf Beseitigung des Mangels und kannst bei Nichterfüllung ggf. auf weitere Schritte bishin zum Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen. Um all deine Rechte letztendlich auch bei Gegenwehr durchsetzen zu können, kann es sich tatsächlich empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen.

Sollte tatsächlich eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen worden sein, so könnte diese auch über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Rechte beinhalten. Näheres musst du dann den Garantiebedingungen entnehmen.

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Nein, gibt es nicht. Sky hat die Live-Exklusiv-Rechte für die CL in Deutschland, abgesehen von dem einen Spiel pro Woche, welches auch das ZDF übertragen darf.

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Melde PayPal, dass du auf diese Email reingefallen bist und ändere sofort dein dortiges Passwort.

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Das hat doch mit Laptop, Drucker etc. nichts zu tun.

Normalerweise wird ja schon beim Bestellvorgang entschieden, welche Zahlungsart man wählt. Ob du die Rechnungen überhaupt mit einer Kreditkarte bezahlen kannst, entscheidet einzig und allein der Zahlungsempfänger. Also kannst du dich nur mit diesem in Verbindung setzen.

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Wenn man mal die Stichworte googelt, kommt man schnell zu einem Ergebnis. Ist zwar eine Serie und kein Film, aber es passt sehr gut zu deiner Beschreibung. Kann es sein, dass du das hier meinst?

https://de.wikipedia.org/wiki/My_Superhero_Family

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Der Support von Ebay Kleinanzeigen kann dir da helfen. Hier kann ja niemand wissen, wie deine Anzeige aussieht, ob du eventuell gegen irgendwelche Nutzungsbedingungen verstößt oder irgendjemand unberechtigt deine Anzeige meldet.

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Das bedeutet lediglich, dass du vor Ort nur den Ausweis vorlegen musst, aber keine weiteren Dinge, wie z.B. Einkommensnachweise. Eine Bonitätsprüfung erfolgt dann natürlich trotzdem im Anschluss an deinen Finanzierungsantrag.

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Das hängt von deinem Dozenten ab. Daher kann die Frage hier leider nicht beantwortet werden.

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Das wird einfach durch "Erlös minus Kosten" berechnet.

Als erstes rechnest du den Gesamterlös aus. Davon ziehst du dann die fixen (2500 Euro) und variablen Kosten (125 Euro x Produktanzahl) ab. Und schon kommst du auf 900 Euro Gewinn.

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Der neue Präsident wird am 20.01.2017 vereidigt. Erst ab dem Zeitpunkt der Vereidigung ist er dann offizielles Staatsoberhaupt der USA mit allen Rechten und Pflichten. Bis dahin bleibt Obama noch Präsident, auch wenn natürlich bereits die Übergabe der Geschäfte vorbereitet wird.

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