Zuerst: Es gibt kein Kleingewerbe! Es gibt lediglich ein Gewerbe mit einer Kleinunternehmerregelung. Und da kommen wir auch schon zum wichtigsten Punkt: Selbstverständlich fallen für Gewinne aus dem Gewerbe Steuern an, und zwar ab dem ersten Euro (Einkommensteuer). Der Gewerbegewinn wird dann zu deinen anderen Einkünften addiert, aus der Summe wird deine gesamte Einkommensteuerlast berechnet. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer, von deren Abführung man in der Kleinunternehmerregelung tatsächlich befreit ist. Man darf sie dann im Gegenzug auch nicht auf seinen Rechnungen ausweisen (das kann gewerblichen Kunden wichtig sein) und auch keine Vorsteuer absetzen. Krankenversichert bist du - sofern dein Arbeitsverhältnis weiterhin zeitlich und wirtschaftlich deine Hauptbeschäftigung darstellt und du im Nebenerwerb keine ca. 20h pro Woche arbeitest - weiterhin über deinen Arbeitgeber. Es kann aber sein, dass die Krankenkasse zumindest informiert werden muss. Das solltest du nochmal in Erfahrung bringen, da bin ich nicht sicher.
Was dir bleibt? Das kann dir niemand beantworten. Das hängt einzig und allein von der Qualität deiner eigenen Kalkulation ab. Denk zudem daran, dass Nebenerwerb normalerweise beim Arbeitgeber angezeigt, in manchen Fällen sogar genehmigt werden muss. Zu deinen weiteren Pflichten z.B. in Bezug auf Buchhaltung, Gewährleistungspflichten etc. musst du dich (wenn nicht schon geschehen) auch noch informieren.