die frage ist einfach zu beantworten....der arbeitgeber deines mannes ist NICHT verpflichtet einer freistellung zuzustimmen. (was ein arbeitgeber wahrscheinlich auch nicht tun wird)
"eine kleine möglichkeit" besteht darin, für die dauer eines praktikums eine freistellung ohne bezüge zunhinterfragen. wenn der arbeitgeber sich dazu bereit erklären sollte, muss die frage der krankenversicherung und der lohnnebenkosten für die dauer des praktikums abgeklärt werden.
da das einen gewaltigen bürokratischen aufwand nachsich zieht.......mit großer wahrscheinlichkeit....nein
die chancen ein praktikum während eines urlaubs zu absolvieren sind besser. allerdings solle der arbeitgeber auch darüber informiert werden, denn auch wahrend eines urlaubs hat der arbeitgeber die entscheidungskraft darüber zu entscheiden..