Da das Visum laut Ihrer Aussage bereits verlängert wurde / neu erteilt wurde, ist ihr Aufenthalt legal und nicht illegal. Sie hat es ja nur nicht abgeholt. Selbst wenn das Visum nicht erteilt wurde, hätte sie zumindest automatisch eine Duldung bis zur weiteren Klärung ( so war es bei meiner Frau ). Der entsprechende Bescheid ist rechtskräftig ! Sie sollte telefonisch Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen und den Irrtum aufklären, dann kann sie jederzeit ihr neues Visum abholen, vorausgesetzt, es liegt Nichts gegen sie vor. Bei Bedenken oder Angst würde ich einen Fachanwalt einschalten !

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.