Wenn ich dich richtig verstehe, hast du 14 Monate hinter dir und noch ca. 10 Monate vor dir. Genau genommen sind die Prüfungen meines Wissen Anfang Mai schriftlich und im Juli mündlich. Mit dem Bestehen der Prüfung ist deine Ausbildung beendet. Das bedeutet für dich noch 10 Monate. Hälst du die noch durch? Wenn nicht, hast du 14 Monate Zeit verschwendet. Wenn du dann eine neue Ausbildung anfängst, geht es wieder von vorne los.

Nach der Verkäuferprüfung könntest du evtl. die Ausbildung Fachkraft im Einzelhandel dranhängen. Aber das willst du ja auch nicht.

Weißt du denn schon, welche Ausbildung du machen möchtest? Oder evtl weiter auf eine Schule? Hier könntest du evtl. einen höreren Schulabschluss nachholen. Dann müsstest du jetzt aber sehr schnell sein. Vielleicht hastt du an einer privaten Schule noch die Chance. Bei den staatlichen Schule war im März Anmeldeschluss.

Wenn du einen mittleren Abschluss hast, könntest du ein Berufskolleg besuchen und nach zwei Jahren mit Abitur abzuschließen, wenn du einen Hauptschulabschluss hast wäre eine Berufsfachschule evtl. eine Möglichkeit, die Mittlere Reife zu erlangen

Jedenfalls hast du noch verschiedene Möglichkeiten, du solltest dir nur klar werden, was du wirklich willst.

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Diese Frage ist so nicht zu beantworten. Es hängt alles davon ab, was in deinem Reisevertrag steht.

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Hallo, es tut mir leid, aber ich fürchte, dich enttäuschen zu müssen. Das Fachwort heißt "beschränkt geschäftsfähig" - und das bist du! Ein beschränkt geschäftsfähiger Mensch darf maximal in Höhe seines monatlichen Taschengeldes Geschäfte machen. Für alles was darüber hinaus geht, ist die Volljährigkeit ( ab 18 ) oder die audrückliche Zustimmung der Erzihungsberechtigten erforderlich (Ausnahmen: Erben, wenn dir dadurch kein Nachteil entsteht).

Also: alleine in Urllaub fahren - nein, Ein Haus kaufen - nein, usw.

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In folgender Reihenfolge:

  1. Der Aussage des Online-Second-Hand-Shops widersprechen mit dem Hinweis, dass es nach Eurer Kenntnis ein Original ist. Verlangt ggf. den Nachweis des Plagiats und die Rücksendung der Tasche. Den Kaufpreis müsst ihr natürlich zurück erstatten.

  2. Jegilche Zahlung verweigern. Eine Provision ist überhaupt nicht fällig - wofür denn? Schlimmstenfalls könnt Ihr für erlittenen Schaden (auch Gewinnverlust) haftbar gemacht werden. Meines Erachtens ist aber gar kein Schaden entstanden, da der An- und Verkauf von Second-Hand Produkten den Geschäftszweck darstellt.

  3. Rücksendung der Tasche verlangen (die Kosten dafür gehen zu Euren Lasten). Produktpiraterie trifft hier nicht zu, da ihr nicht vorsätzlich mit Plagiaten handelt. Insofern schützt in diesem Fall Unwissenheit doch.

  4. Einen Rechtsanwalt mit der Wahrung eurer Interessen beauftragen.

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Der Lehrer stellt Fragen, die zu der Aufgabe passen. Da du eine Präsentation dazu machen sollst, solltest du ziemlich genau selber wissen, wonach der Lehrer fragen könnte. Schließlich habt ihr ja den Stoff im Unterricht behandelt - oder nicht?

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Geh in die Systemsteuerung. Im Menu System und Sicherheit wählst du das Wartungscenter aus. Dort wählst du Computer auf einen früheren Zeitpnkt zurücksetzen. Hier kannst du den Computer über die erweiterten Wiederherstellungsmethoden den PC auf den* Auslieferungszustand zurücksetzen*.

Alle deine Daten werden gelöscht. Mach evtl. vorher Sicherheitskopien auf einer extrenen Festplatte.

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Eigentlich hast du recht. Bei den Viren und Bakterien, die ständig um und herum sind, ist es sicher nicht unvernünftig, die Hände vor und nach dem Toilettengang zu waschen. Deine rissigen Hände solltest du jedoch mit einer milden Waschlotion schützen und nach jedem Waschen eincremen.

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Schalte das Gerät aus und ziehe den Netzstecker für 10 Minuten. Danach wieder einstecken und einschalten. Evtl. ist jetzt eine Neuinstallation nötig. Ansonsten über das Menu eine Neuinstallation.

Möglicherweise hat deine Katze auch garnichts damit zu tun und dein Fernseher ist einfach kaputt.

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Jeder wird dir sagen "Geh zu einem Arzt". Das ist auch völlig richtig.

Aber was ist Praxis? Drück ihn aus. Das wird kurz weh tun, aber dann ist es vorbei. Mach ein antiseptisches Pflaster drauf und gut ist. Nach 20 Minuten sind die Schmerzen weg und du kannst normal laufen.

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Wie ist deine 1. Strophe und dein Refrain?

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So ist es. Die Kaution bekommt nicht der Makler sondern der Vermieter.

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Meines Wissens überhaupt nicht. Die App kennt auch nur die stationären Blitzer.

Um mobile Blitzer erfassen zu können benötigst du ein Gerät, das die Sensoren, Laser u.a. erkennt. Das kann ein Smartphone technischerweise nicht. Spar dir die Kosten für die App und fahr angemessen.

Andere Nutzer melden manuell den Standort. Diese Information wird angeboten. Das ist ungenau und oft zu spät.

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Die Antwort ist nicht so glasklar, wie man eigentlich meint. Besonders in der Baubranche ist es üblich, Überstunden und Urlaubszeiten in die Wintermonate zu verlegen. Bei Krankheitstagen kann man sich das nicht aussuchen. Deshalb haben viele Arbeitgeber in Ihren Verträgen eine sog. Überstundenabgeltung.

Das bedeutet, das bei Fehltagen wegen Krankheit zunächst die bisher geleisteten Überstunden abgezogen werden. Selbst Gerichte urteilen hier im Regelfall zu Gunsten des Arbeitgebers.

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Kannst du grundsätzlich keine pdf-Dateien öffnen? Dann solltest du den Reader neu installieren. Zur Sicherheit anschließend den Rechner neu starten.

Kannst du nur eine bestimmte pdf-Datei nicht öffnen? Dann ist diese möglichweise beschädigt. Lass sie dir neu schicken.

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Vermutlich ein Kontaktfehler am Fußschalter.

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Ruf einen Freund oder Bekannten mit einem Auto an. Lass dich in ein Krankenhaus fahren. Zur Not nimm ein Taxi.

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Warenschulden aus Kaufverträgen sind sog. Holschulden. Das bedeutet, dass die Waren abzuholen sind. Wenn das nicht möglich ist, gehen die Kosten für den Transport (wenn nichts anderes vereinbart ist) zu Lasten des Käufers.Und dabei ist es m.W. unerheblich wo der Verkäufer sitzt oder wie hoch der Preis ist.

Er erstattet also bei Rücknahme im Normalfall immer nur den reinen Warenwert.

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