Zunächst kann ich mir nur schwer vorstellen, wie man einen Baum verkaufen will, wenn dieser fest verwurzelt auf dem Grundstück steht. Höchstens dann, wenn das Grundstück mitverkauft wird...
Wie die anderen schon sagten: bei der Gemeinde erkundigen, ob es eine Baumschutzsatzung gibt.
Gerade bei solchen Bäumen empfiehlt es sich, bei der Unteren Naturschutzbehörde (angesiedelt beim örtlichen Landratsamt) nachzufragen, ob diese ggf. gefällt werden kann. Wird dies nämlich gemacht und es stellt sich im Nachhinein raus, dass es hätte nicht gefällt werden dürfen, kann es u.U. etwas Ärger geben. Hierbei unbedingt die Schnittverbotszeit (März bis Oktober) beachten!