Die Form ist kein verpflichtender Bestandteil der Rechtsbehelfsbelehrung. Wird dennoch darüber belehrt, muss dies insoweit vollständig sein. Das Weglassen einer der Formmöglichkeiten führt zur Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung und löst damit die Jahresfrist aus. Leider ist dies bei sehr vielen Behörden noch unbekannt, sodass tagtäglich tausende Verwaltungsakte mit unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrungen rausgehauen werden.

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Generell kann man sagen, dass Wohnen im Industriegebiet nur in sehr engen Fällen möglich ist (etwa als Betriebsleiter).

Gewissheit bekommst du letztendlich nur, wenn du beim Baurechtsamt nachfragst. Die Kollegen dort haben die Bebauungspläne parat und können für deinen Einzelfall dir eine Auskunft geben. Hier auf gutefrage.net wird es mühselig, zumal es sich nicht so einfach und pauschal beantworten lässt.

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Ich schließe mich meinem Vorredner an. Es sind ggf. Abstandsflächen, Baugrenzen und die Grundflächenzahl (je nach Bebauungsplan) zu beachten.

Sofern die Garage eine mittlere Wandhöhe von max. 3 Metern hat und eine Wandfläche von max. 25 m², darf die Garage in den Abstandsflächen errichtet werden, ansonsten außerhalb. Die Nutzfläche von 100 m² darf auch nicht überschritten werden, da ansonsten eine Baugenehmigung notwendig würde.

Um dein Bauvorhaben abschließend klären zu lassen, empfehle ich dringend, der Baurechtsbehörde das Anliegen zu beschreiben, inklusive Zeichnungen und einer Lageskizze.

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Für diesen Fall "Bauen ohne BPlan" hat der Gesetzgeber schon vorgesorgt. Schau mal in § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch. Da steht drin, wie das Bauvorhaben beurteilt werden muss.

Das Bauvorhaben muss sich also in die nähere Umgebung einfügen. Abgestellt wird auf die Punkte:

  • Art der baulichen Nutzung
  • Maß der baulichen Nutzung
  • Bauweise
  • überbaute Grundstücksfläche

Außerdem müssen gesunde Arbeits- und Wohnverhältnisse gewährleistet sein und die Erschließung (Straße) muss gesichert sein.

Das heißt, man schaut in der Umgebung, wie die anderen Häuser so sind und vergleicht es mit deinem Bauantrag, ob das so miteinander in Ordnung geht. Es ist aber immer eine Einzelfallsbeurteilung, deine Frage lässt sich daher nicht ohne weiteres beantworten.

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Seit dem Bürgerentscheid vor 2 Jahren ist nichts mehr passiert. Ich schätze, die ganze Sache ist im Sande verlaufen.

So schnell geht das übrigens nicht. Da hier Landkreisgrenzen geändert würden, müsste hierfür ein Gesetz im Landtag erlassen werden, siehe § 7 Abs. 2 Satz 1 Landkreisordnung. Ob der Landtag das mitmacht, ist außerdem fraglich, und geht auch nicht von heute auf morgen.

Dann ist eine Umgliederung auch extrem aufwändig für die Verwaltung der Stadt Geislingen und der Landkreise Göppingen und Alb-Donau. Wird also schnell teuer für den Steuerzahler. Daher überlegt man sich solche Aktionen lieber 10 Mal.

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In Baden-Württemberg gilt dieselbe Regelung. Ich habe daher einen Gesetzeskommentar konsultiert, der für die baden-württembergische Bauordnung gilt, aber sinngemäß auch angewendet werden kann.

Die Module werden ja schräg gestellt, damit der Einstrahlwinkel zur Sonne besser ist. Mit Höhe ist daher der höchste Punkt des Moduls gemeint, der maximal 3 Meter über dem Boden sein darf.

Was die 9 Meter angeht, kann man das als Länge oder als Breite ansehen, d.h. bis zu 81 m² Fläche dürftest du mit den Modulen bedecken. Wie dabei die Module angeordnet werden, ist egal, solange die 9 Meter nicht überschritten werden. Mehrere Reihen sind daher möglich. Werden die Werte überschritten, brauchst du eine Baugenehmigung.

Bitte beachte bei deinen Überlegungen, ob ggf. ein Bebauungsplan für dein Wohngebiet besteht, mglw. gibt es dazu weitere Regelungen.

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Da bei 17 km/h drüber noch keine Punkte oder Fahrverbote entstehen (erst ab 21 km/h), ist es eigentlich am sinnvollsten, einfach zu zahlen und gut ist.

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Ist dein Google kaputt? Street View eingeben und du wirst mit Artikeln zugeworfen, dass es in Deutschland seit einigen Wochen neue und frische Aufnahmen gibt. Langfristig soll ganz Deutschland nun auch online verfügbar sein, derzeit fahren daher Fahrzeuge durch die ganze Bundesrepublik.

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Letztendlich bekommst du nur klare Antwort, wenn du in der Personalabteilung nachfragst. Das Stichwort ist nämlich „betriebsüblicher Überweisungstermin“. Wenn der eben immer der 4. des Folgemonats ist, dann ist das als „pünktlich“ anzusehen. Oftmals geht das auch nur so, weil die genaue Höhe des Gehalts sich je nach Branche nach den geleisteten Stunden richtet - und eben erst nach Monatsschluss richtig berechnet werden kann.

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Das kann man gar nicht wirklich zählen. Das ist vor allem auch eine Frage der Definition, also was man zählen will. Zählt man nur die aktuell gültigen Gesetze oder auch Gesetze, die nicht mehr gelten? Zählt man Gesetze nur von Ländern, die von allen anderen Ländern anerkannt werden? Zählt man Gesetze auch von Ländern, die keine Demokratien sind und rechtstaatliche Grundsätze verletzen (und deshalb Gesetze nicht die eigentliche Kraft besitzen, wie sie in Demokratien haben)? Zählen wir auch Verordnungen und Satzungen, die rangniedriger als Gesetze sind? Fragen über Fragen.

Bedenke, schon allein in Deutschland gibt es viele Tausende Gesetze und Verordnungen, weil alles mögliche bis ins kleinste geregelt werden muss. Dann haben wir ja Bund, Länder und Kommunen, die ihre eigenen Gesetze erlassen. Im Prinzip weiß man also gar nicht, wo anfangen.

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Kommt drauf an, ob der Beamte unter das Bundesbeamtengesetz oder eins der 16 Landesbeamtengesetze fällt.

In Baden-Württemberg gilt jedenfalls für Beamte des Landes und Kommunen, dass eine Beförderung während der Probezeit unzulässig ist, siehe § 20 Abs. 3 Landesbeamtengesetz BW.

Da musst du schon genauer angeben, auf welche Beamte deine Frage bezogen ist.

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Das ist ein russisches Fahrzeug. Wegen der aktuellen Situation fahren viele Russen mit solchen nachgemachten Kennzeichen, um wegen der offiziellen Kennzeichen, die die Flagge und die Abkürzung RUS zeigen, nicht sofort erkannt zu werden.

Das richtige Kennzeichen lautet bei korrekter Trennung Y 099 CB | 777

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Dieser Brief mit der PIN ist gleichzeitig die Nachricht, dass der neue Ausweis zum Abholen bereit liegt.

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Ich weiß nicht, wo du das gehört hast, aber da muss auf jeden Fall ein neuer Pass erstellt werden. Schon gerade wegen des Bildes, deine Kinder haben sich ja seit dem letzten Mal enorm verändert. Und ja, da musst du mit den Kindern persönlich zum Amt hin.

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Die Festsetzung der Höhe liegt im Ermessen der Behörde. Wenn es ein Erstfall war, werden idR zwischen 80 und 100 Euro festgesetzt. Im Wiederholungsfalle erhöht sich der Betrag merklich.

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Better safe than sorry. Über eine Brandmeldeanlage würde ich mich an deiner Stelle lieber nicht beschweren.

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Wenn ein Reihenhaus genehmigt wurde, ist nur ein Reihenhaus zulässig. Gebaut darf sowieso nur das, was in den vorgelegten Plänen eingezeichnet war. Wenn hinterher was ganz anderes da steht als beantragt, gibt es Ärger, bis hin zu einer Abrissverfügung.

Außerdem sind die Bestimmungen des Bebauungsplans maßgebend, sofern einer vorliegt.

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Für den elektronischen Perso? Steht da was drin mit PIN? Das ist gleichzeitig die Benachrichtigung, dass du deinen Personalausweis bei der Behörde abholen kannst. Du musst persönlich erscheinen, der wird dir nicht zugeschickt.

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