Ist eine Ausbildung zum Rettungshelfer steuerlich absetzbar?
Hallo Zusammen,
ich habe vor dem 1.1.2015 eine Ausbildung zum Rettungshelfer gemacht und wollte mich erkundigen, ob diese als Erstausbildung anerkannt wird. Das Gesetz war ja vor der Änderung (1.1.2015) noch etwas allgemeiner Formuliert und hat auch u.A. Taxifahrer anerkannt. Hab meine Ausbildung über das THW gemacht und darf auch für die Feuerwehr den RTW Fahren (beruflich). Also sollte doch bei meiner Einkommenssteuererklärung ein Verlustvortrag gewährt werden (studiere jetzt und würde gerne Werbungskosten geltend machen). Sehe ich das richtig, oder muss ich dafür den Rettungssanitäter gemacht haben? Habt ihr ggf. ein Urteil als Beleg?
Danke euch