Wie oben schon erwähnt, ist das Widerrufsfrist in der Regel auf wenige Fälle und auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt. Darunter fallen Fernabsatzverträge, bei denen eine Privatperson etwas bei einem Händler zum Beispiel über das Internet bestellt. Es besteht dann mit dem Erhalt der Ware ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Dementsprechend wandelt sich dann der Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis um. Dementsprechend müssen die Vertragsparteien die erhaltenen Leistungen zurückerstatten.

Das Widerrufsrecht kann aber auch länger bestehen, wenn beispielsweise bei der Widerrufsbelehrung Fehler gemacht wurden, sodass der Verbraucher nicht richtig über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Dies kann beispielsweise bei dem Widerruf eines Kredit- oder Darlehensvertrages von großer Bedeutung sein. https://www.db-anwaelte.de/bankrecht/widerruf-darlehen/

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Der überwiegende Vorteil ist definitiv, dass man durch das Jurastudium trainiert strukturiert zu denken und zu arbeiten. Dies führt dazu, dass Juristen in sehr viele Themengebiete sehr schnell einarbeiten können. Das ist auch der Grund wieso Juristen nicht nur in klassichen Berufen gerne gesehen sind, sondern auch als Unternehmensberater, Journalisten, Vorstandsmitglieder oder auch Politiker.

Der Nachteil ist meiner Meinung zum einen das unfassbar lange Studium. Zwar heißt es man sei nach vier Jahren fertig, in der Regel schafft es aber keiner. Man braucht normalerweise fünf Jahre. Danach folgen noch einmal 2 bis 2,5 Jahre Referendariat.

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Grundsätzlich handelt es sich deinen Schilderungen zu Folge um einen Werkvertrag, der an einen gewissen Erfolg gekoppelt ist. Die Vergütung steht dem Unternehmer gemäß §641 erst nach Abnahme zu. Ob sie dazu zahlen muss, hängt davon ab, ob der Handwerker damit hätte rechnen müssen, dass er das Werk nicht fertig stellen kann. (Stichwort: Woran lag es?)

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damit es sich um eine strafrechtlich relevante Drohung handelt, muss der Täter dem Opfer in Aussicht stellen, dass er gegenüber diesem oder einer nahestehenden Person ein Verbrecht verübt. Verbrechen sind alle Delikte im Strafgesetzbuch, die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bestraft werden.

Wichtig für die Bedrohung ist zudem, dass es sich um ein ernstliche Drohung handelt. Das lässt sich nur schwer aus den wenigen Informationen (Gestik, Mimik, Vorgeschichte etc.) beurteilen

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Eine pauschale Antwort ist so nicht möglich. Grundsätzlich würde ich aber sagen, ja es ist seine Aufgabe. Denn nach dem deutschen Bestattungsgesetz sind nahe Angehörige dazu verpflichtet die Beerdigung zu übernehmen. Kann man dies aus finanziellen Gründen nicht und kann man sich auch nicht darum kümmern, übernimmt dies der gesetzliche Betreuer.

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Ist leider Auslegungssache und ergibt sich aus den Gesamtumständen. Das heißt gab es über diese Formulierung hinaus noch weitere (mündliche Absprachen)? Oder konnte man bestimmte Gespräche zumindest so werten?

Wenn nur diese Formulierung besteht, würde ich selbst und wahrscheinlich auch der Richter in einem möglichen Verfahren es so auslegen, dass Veranlassen nicht bezahlen bedeutet.

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Trotz einer nicht existenten Rechtsschutzversicherung kann man trotzdem rechtliche Schritte einleiten. Dies erfolgt mit einem Prozessfinanzierer. Dieser finanziert, nach einer rechtlichen Prüfung, einer Privatperson oder auch einem Unternehmen den Prozess. Im Gegenzug verzichtet jedoch die Person auf einen Anteil im Erfolgsfall. Dieser liegt in der Regel bei 20-30%.

Viele Kanzleien sind mittlerweile auf die Prozessfinanzierung umgestiegen (https://www.db-anwaelte.de/bankrecht/widerruf-autokredit-und-widerruf-leasingvertrag/)

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Er ist kein Pflichterbe, es hängt davon ab, ob deinem Sohn etwas vermacht wurde. Man sollte dies genaustens prüfen, wann man ein Erbe ist, denn ein "Erbe" ist nicht immer nur gut. Es kann beispielsweise auch ein altes Erbe geerbt werden, was enorm viel Geld kostet. https://www.db-anwaelte.de/glossar-verbraucherrecht/erbe/

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Das hängt von einem Impfstoff ab. Selbst es wenn einen noch dieses Jahr geben sollte, wird dieser wohl erst einmal nur Risikogruppen zustehen. Dementsprechend sollte man sich nicht zu früh auf ein Ende freuen (in Spanien beispielsweise will die Regierung den Nostand bis Mai 2021 verhängen)

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Kommt auf dein Ziel an, sofern du nach den 12 Monaten ein festes Ziel hast. Solltest du beispielsweise nach den 12 Monaten ein Studium anfangen, solltest tunlich kein Studium anfangen. Denn dann kannst du bei einem Zweistudium beispielsweise kein Bafög mehr erhalten. Dann würde ich lieber ein längerfristiges Praktikum empfehlen.

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Grundsätzlich würde ich eher zum Diesel tendieren, aber ich würde bei diesem hohen Anteil von Stadtfahren sehr stark von diesem abraten. Wenn man bedenkt, dass es in vielen Städten schon Fahrverbote oder drohen: https://www.db-anwaelte.de/aktuelles/abgasskandal/diesel-fahrverbot-frankfurt/ würde ich vielleicht eher keinen Diesel kaufen. Ausnahme sind natürlich die neueste Generation.

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fristlose Kündigung nach betriebsbedingter Kündigung, was tun?

Hallo Miteinander,

wie ich ja letztens erwähnt habe, habe ich zum 30.09 die betriebsbedingte Kündigung erhalten, da ich mich nicht sofort darauf eingelassen habe und mein Anwalt eingeschaltet habe sollte eigentlich am Freitag die Kündigungsschutzklage raus gehen.

Heute war ich beim Postfach und es flattert nun eine fristlose Kündigung herein.

Es ist so das ich Systeme prüfen muss und in Listen eingebe, ich habe da Programme wie ich auf die Systeme kommen, Zugänge, etc sind vom Chef damals frei geschaltet worden.

Durch die Kündigung habe ich ein Blackout gehabt und wusste nicht mehr wie ich in die Systeme rein komme, mein Chef hat angerufen und komisch gefragt, er wusste welchen Weg ich ins System gehe, hat es aber absichtlich verheimlicht und unterstellt mir jetzt als Kündigungsgrund, das ich nicht wusste wie ich ins System komme und ich falsche Daten eingegeben habe, ist natürlich dreist gelogen.

  1. bekommt er jede Woche die Listen zweimal , seit 3 Monaten und behauptet alles wäre darin falsch, was nicht stimmt, wieso prüft er das denn jetzt erst und nicht seit den er das bekommt? das ist doch lächerlich
  2. ist mir wieder eingefallen wie ich reinkomme, nur leider hatte ich es in diesem AUgenblick nicht mehr auf dem Schirm, Situation der Kündigung geschuldet.
  3. ich habe dann versucht den standard Benutzer einzugeben, das System hat es aber nicht angenommen, bei einem versuch war das schon gesperrt, jetzt behauptet er das ich da was manipuliert habe, ich bin sowas von sauer, könnt ihr euch nicht vorstelen.

Er weiß doch wie man da ins System kommt und hätte was sagen können, hat er aber nicht, das ist doch eine Frechheit, ich sehe echt rot. Ich habe mein Anwalt informiert und werde auch gegen diese Kündigung klagen. Habe ich da Chancen gegen anzugehen? Er ist ein Computer Nerd und ich weiß nicht ob er da manipuliert hat, man kann auch Protokolldateien manipulieren denke ich mir.

Außerdem möchte ich gegen Ihn Strafanzeige gegen Verleumdung und Betrug stellen, ich gehe stark davon aus das er nicht mehr weiß wie ich aufs System gekommen bin, aber da hat er sich geiirt, das Problem ist das mein Zugriff gesperrrt wurde und ich keine Hardcopys machen kann. Wie kann man so hinterfotzig sein,

ich muss jetzt schnellstmöglich alg1 beantragen und dann hab ich da panik das ich da ne Sperre bekomme, das wäre das Ende für mich und meine Familie.

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Hallo,

Inwiefern die Kündigung wirksam ist, ist schwer zu beurteilen, da (wie oben bereits erläutert) die Informationen dazu fehlen. Grundsätzlich ist dir aber zu raten, schnellstmöglich eine Kündigungsschutzklage zu erheben.

https://www.db-anwaelte.de/glossar-verbraucherrecht/kuendigungsschutzklage/

Diese gilt aber nur zwei Wochen, sodass man als Betroffener schnellstens reagieren sollte.

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Das erscheint mir alles sehr sehr schwierig, da insbesondere an die Kündigung für Betriebsratsmitglieder enorm hohe Anforderungen gestellt werden. Insbesondere was die Schnelligkeit angeht muss es davor zu Abmahnungen gekommen sein. Und auch die Aussage, man kenne alle Richter, halte ich für sehr unglaubwürdig. Es mag vielleicht Ausnahmefällen zu solchen Dingen kommen, aber alle Richter für Arbeitsrecht für nicht unparteiisch zu halten- soweit würde ich nicht gehen.

Ich würde in jedem Fall eine Kündigungsschutzklag erheben. Aber (!), beachte die Frist für eine Kündigungsschutzklage. https://www.db-anwaelte.de/arbeitsrecht/#welche-abfindungshohe-per-aufhebungsvertag-oder-mit-einer-kundigungsschutzklage-ist-im-arbeitsrecht-bei-kundigung-zu-erzielen

Damit kann sich noch eine Abfindung erzielen lassen, die so zumindest die Übergang wesentlich erleichtern dürfte.

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https://www.ksp.de/de/anwaelte.html Sprichst du von dieser Kanzlei?

Normalerweise müssen Firmen Angaben zu ihrer juristischen Personen machen, wie beispielsweise um welche Rechtsform es sich handelt. Du kannst im Handelsregister nachsehen inwiefern beispielsweise dort KSP Rechtsanwälte angemeldet sind. Darüber kannst du ja mal für dich selbst überlegen, ob die Forderung überhaupt für dich selbst existent ist, sprich was fordern die Rechtsanwälte? Von wem wurden Sie beauftragt?

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In der Regel kannst du, wie schon genannt, bei einer Hausbank eines Fahrzeugherstellers überaus gute Konditionen für einen Autokredit erlangen. Der große Vorteil ist, dass man auch im nachhinein teilweise noch seinen Vertrag loswerden kann, wenn man mit den Konditionen oder den Gegenbenheiten nicht mehr einverstanden ist. Dies funktioniert, weil es sich bei dem Kreditvertrag und dem Autokaufvertrag um verbundene Verträge handelt, sodass man auch nach Jahren noch den Kreditvertrag widerrufen kann.

Voraussetzung ist, dass die Bank Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht hat. https://www.db-anwaelte.de/aktuelles/darlehen/eugh-bestaetigt-widerruf-von-darlehensvertraegen/

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Problematisch ist hier die sogenannte Wissenschaftsfreiheit, dementsprechend kann der Lehrende aufgrund anderer Gegebenheiten seine Anforderungen anpassen. Man müsste dementsprechend nachweisen, dass die Anforderungen im Vergleich zu anderen Personen in einem unverhältnismäßigen hohen Rahmen sind. Dies dürfte schwierig werden und auch den Aufwand nicht wert sein.

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Ohne Grund ist es der Wohnungsgesellschaft nicht möglich einen Einblick in die Schufa zu erhalten. Denn grundsätzlich können nur Vertragspartner einen Einblick in die Schufa erhalten, und auch das nur mit Einwilligung. Dabei wird noch einmal zwischen verschiedenen Auskunftsstufen unterschieden: A-Partner, z.B. Geldinstitute, erhalten bei Anfrage alle Informationen.

Dienstleistungsunternehmen wie z.B. Mobilfunkunternehmen sind B-Partner. Diese erhalten nur negative Informationen über den Vertragspartner. Dementsprechend ist es fast ausgeschlossen, dass sich ein Unternehmen ohne ihre Einwilligung oder Genehmigung Zugang zu den Daten verschafft hat.

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Ruhestörung und Provokation in Mietwohnung?

Hallöschen,

ich würde mir gerne mal eine Meinung von euch holen. Mein Nachbar kommt aus Afghanistan und ist vor zwei Jahren über mir eingezogen. Es gab schon dutzende mal Beschwerden wegen Ruhestörung, nachdem mehrere Nachbarn sich an ihn gewendet haben, hatte er Ruhe gegeben.

Er spricht leider kein Deutsch und lebt seit zwei Jahren von Hartz 4, ich hatte ihm zu Beginn als er eingezogen ist bei den Unterlagen für das JobCenter geholfen. Ich wollte ihm helfen einen Job zu finden, er hat mich aber immer wieder enttäuscht.

Er hat keine Ausbildung und besitzt auch keine wirkliche Schulbildung. Ich habe ihm einen Job als Produktionshelfer besorgt, er ist aber nach einer Woche nicht mehr dort erschienen. Hat sich auch nicht abgemeldet, wodurch ich mich vor meiner Freundin rechtfertige musste.

Sie hat ihm auf Anfrage von mir den Job besorgt. Das zweite mal hatte ich ihm einen gut bezahlten Job als Reinigungskraft besorgt. Dort kam er die ersten zwei Wochen und ist dann wieder nicht mehr erschienen.

Das alles war jetzt vor 18 Monaten, bis heute hat er leider keinen Job. Seit mehren Monaten ist er wieder sehr laut geworden und hat mich auf Anfrage etwas ruhiger zu sein sehr aggressiv angeschrien. Die Verständigung mit ihm ist immer sehr schwierig, da er sogut wie kein Wort deutsch spricht. Er scheint auch immer unter Drogeneinfluss zu sein.

Er ist wie ein kleines Kind und ist mitlerweile ein wirklicher Störfaktor geworden. Ich habe wirklich Angst vor ihm, weil er mich seit mehreren Monaten schikaniert. Manchmal springt er über mir in seiner Wohnung mir voller Kraft auf dem Boden, ich bekomme dann immer Herzklopfen. Außerdem stampft er seit Monaten durch seine Wohnung, da ich ihm gesagt habe, dass ich den Vermieter kontaktieren werde, wenn er die Ruhestörung nicht sein lässt.

Ich kann mir keine andere Wohnung leisten, bin eine Studentin mit wenig Geld. Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

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Die rechtliche Handhabe ist da leider begrenzt. Eine Ruhestörung kannst du leider nur zu de vorgegebenen Zeiten melden. Der andere Weg ist der des Vermieters, der mir am sinnvollsten erscheint. Sofern es wirklich zu keiner Einigung kommen sollte, führt kein Weg am Vermieter vorbei. Gegebenenfalls solltest du dann mit mehreren Mietern des Hauses dort ein Schreiben hinterlassen in dem die Dringlichkeit verdeutlicht wird.

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