Meine Frau hat 2003 ihrer Tochter ihre Eigentumswohnung übertragen. Nun ist seit 1 10. 2014 die Tochter mit Familie auch die Mieterin der Wohnung. Bezahlt aber nur für Wohnung , die seperat vermietet Garage wurde einfach vereinamt ohne die Miete dafür zu zahlen. Die Kosten sind aber durch Renovierung wesentlich höher als die Mieteinahmen. Mittlerweile ist es so , dass sie ca 300 € von ihrer Rente dazu geben muss und das bei 500, -- Rente. Sie ist eigentlich pleite. Jetzt überlegen wir die Zahlungen an die Bank einzustellen, danach würde die Wohnung versteigert. Jetzt meine Frage: Im Grundbuchamt steht die Tochter als Eigentümerin, die Bank am 1. Rang und das Niesbrauchrecht im 2. Rang. Das Niesbrauchrecht ist mit 4600 € verbrieft. Wie würde bei Versteigerung der Erlös aufgeteilt.
Die Tochter ist nicht bereit irgendetwas dazu zu geben,, verlangt dass sämtliche Zahlungen einschließlich Grundbesitzabgaben und Reparaturen bis zum Tod von Ihrer Mutter bezahlt werden müssen.Sie und Ihr Ehemann arbeiten schon seit15 Jahren nichts, leben von Hartz 4.
Noch eine kurze Anmerkung . Wohnung wurde ohne mein Wissen übertragen und ohne mein Wissen an Tochter vermietet. Bei Tod meiner Frau bekomme ich nicht mal den Pflichtteil. Bin daher auch nicht gewillt irgendetwas für die Wohnung zu zahlen
Im Voraus besten Dank für eure Antworten