Musst du selber entscheiden. Bauingenieur ist eindeutig. Facility Manager heisst nichts anderes als "Hausmeister".

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Hallo Carolina,

Ich hoffe, dir zumindest etwas an Richtung zu geben, wie du weiter machen kannst.

Ziel der "Mobber" ist es meistens, sich selbst als mächtig darzustellen und die betroffene Person niederzumachen oder sie gar aus dem Ausbildungsbetrieb hinauszuekeln.

Die Ursache für dieses Verhalten liegt oft in einem unausgesprochenen Konflikt, der sich dann in Sticheleien, ständiger Kritik, Abwertung, allgemein schlechter Behandlung, übler Nachrede oder gar Verweigerung von Hilfestellung ausdrückt.

Generell ist es natürlich eine schwierige Lage, in der du dich befindest. Du weißt nicht, ob du das Thema im Unternehmen bei deinem Ausbilder oder Chef ansprechen sollst oder wie du dich verhalten kannst, um dich nicht mehr als "schwaches Opfer" zu fühlen. 

Mit Vertrauenspersonen sprechen

Zunächst ist es wichtig, über deine Situation zu sprechen. Das muss gar nicht direkt am Arbeitsplatz mit deinem Ausbilder sein, sondern es bringt schon viel, wenn du dich zunächst einmal mit deinen Eltern oder Freunden zusammensetzt - Menschen, denen du vertraust. Außenstehende haben häufig noch einmal einen anderen Blick auf deine Lage und können dir vielleicht schon erste Tipps oder Hinweise geben, wie du etwas ändern kannst.

In die Offensive gehen

Falls es sich um eine einzige Person handelt, die dich immer wieder angreift, gilt außerdem: Vergiss die Opferhaltung und tritt deinem Peiniger offen und stark entgegen. Da häufig ein unausgesprochener Konflikt hinter den Schikanen steckt, ist es sinnvoll, diesen anzusprechen. Sicherlich kostet das erst einmal Mut, doch in einem Vier-Augen-Gespräch können Probleme und Sichtweisen offen angesprochen und vielleicht sogar aus der Welt geschaffen werden. Wichtig dabei ist, sachlich zu bleiben und nicht durch Beleidigungen deinerseits persönlich zu werden. So machst du das Ganze nämlich nur noch schlimmer.

Hattest du mit dem Vier-Augen-Gespräch keinen Erfolg oder handelt es sich um eine größere Gruppe von Personen, die es auf dich abgesehen hat, macht es tatsächlich Sinn darüber nachzudenken, ob du dort weiter arbeiten möchtest.

Ich wünsche dir ALLES GUTE!

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Hallo Ritaere,

ganz klare Antwort: "JA". Selbstkritisch ist genau das Gegenteil von dogmatisch!

=> Selbstkritisch ist jemand, der alles hinterfragt.

=> Dogmatisch ist jemand, der "unkritisch an einem Dogma festhaltend einen dogmatischen Standpunkt vertritt". Man bezeichnet dogmatische Personen auch als "eigensinnig", "hartnäckig", "starr", "störrisch" und "unbelehrbar".

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Warum denkst du dir nichts selber aus? 

z.B. 

Gerburtstag haben das ist fein, 

drum laden wir euch zu uns ein. 

Gefeiert wird nicht nur ein Jubilar, 

auch Sohnemann wird 10 Jahr. (Kann man ja auch den Namen statt Sohnemann einsetzen) 

Kommen könnt ihr am .... ab .... Uhr, 

denn da beginnt die Prozedur! 

Die Adresse ist nicht sehr Schwer, 

in die .... kommt ihr bitte sehr. 

Freuen tun wir uns auf euer Kommen, 

Geschenke werden dankend abgenommen. 

Kommt meiner Meinung nach locker rüber...!

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Endgeil

Abfuck

abgeschädelt

fresh

Gänsehautentzündung

gebückt kommen

Ehrenmann ;-)

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Hallo,

eine Wochenkarte ist eine Wochenkarte. Die kannst du in diesem Zeitraum benutzen so oft du möchtest, für Hin- und Rückfahrten, aber nur in diesem Bereich, also für Fahrten von A nach B.

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Gute Frage, aber in Bezug auf was??

Hier die Närwertangaben:

Granatapfel:

Kalorien:78

kcalBrennwert:327

kJProtein:0,7

gKohlenhydrate:16,7

g- davon Zucker:16,7

gFett:0,6

gBallaststoffe:2,2

gWassergehalt:79

Honigmelone:

Kalorien:55

kcalBrennwert:230

kJProtein:0,9

gKohlenhydrate:13,1

g- davon Zucker:5,3

gFett:0,1

gBallaststoffe:1

gWassergehalt:85

Direkter Vergleich:

Die Honigmelone hat gegenüber dem Granatapfel...

...29% weniger Kalorien

...22% weniger Protein

...22% weniger Kohlenhydrate

...83% weniger Fett

Damit Frage beantwortet??

PS: Ich wette, die meisten hätten dafür getippt, dass Granatäpfel gesünder sind...

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Ich möchte hier keine Werbung machen und deswegen kein Link etc.

Aber die besten Tarife sind wohl beachsim und prepaidglobal. Einfach mal googeln oder bei verivox vergleichen.

Ich hoffe geholfen zu haben..

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Hallo Homa6,

Die Hinzuverdienstgrenze für Personen, die vorzeitig in Ruhestand gegangen sind und schon ihre Altersrente oder Erwerbsminderungsrente beziehen, liegt in der Regel bei 400 Euro im Monat sowie zusätzlich zweimal im Jahr 800 Euro. Diese Bestimmung gilt bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze. Überschreiten Sie die Hinzuverdienstgrenze, müssen Sie Beiträge zur Sozialversicherung abführen und erhalten nur eine Teilrente.

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Hallo Adnanchen,

Im Folgenden werden die wichtigsten Ämter für Gründer aufgeführt, die eine Übersicht über die gesetzlichen Verpflichtungen und den bürokratischen Aufwand geben. Wenn Sie gewissenhaft im Vorfeld alle erforderlichen Aufgaben bearbeiten, müssen Sie keinen übermäßigen Aufwand durch das Nachreichen von Dokumenten befürchten. Durch die Unternehmensgründung-Checkliste mit den wichtigsten Schritten am Ende bewahren Sie den Überblick und können strukturiert den Schritt in die Selbständigkeit wagen.

Die wichtigsten Schritte vor der Gewerbeanmeldung

Bevor ein Gewerbe angemeldet wird, müssen verschiedene Dinge ausgearbeitet werden. Die Geschäftsidee, der Businessplan und ein gewisses Startkapital sind wichtige Elemente zur Vorbereitung der Selbstständigkeit oder der Unternehmensgründung. Dabei kann einer der ersten Behördengänge das Beantragen von Fördermittel darstellen. Die Behörde ist an dieser Stelle abhängig von den Entgeltersatzleistungen. Für derzeit erwerbslose Gründer, die Arbeitslosengeld I beziehen, kann der Existenzgründerzuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) oder das Grundsicherungsamt die erste Adresse für die Beantragung des Zuschusses.

Ist die Finanzierung geregelt, sollten weitere Formalitäten für die Gewerbeanmeldung überprüft werden. Dazu zählen fallabhängig u. a. die Erlaubnis einzelner Berufsgruppen und Marken, die Aufenthaltsgenehmigung oder ein Eintrag in die Handwerksrolle. In einigen Fällen müssen auch weitere Prüfungen vollzogen werden: Für bauliche Veränderungen oder Beschilderungsmaßnahmen der Arbeitsstätte ist beispielsweise das Bauamt zuständig, für die Einholung einer Gaststätten- oder Alkoholausschankerlaubnis das Ordnungsamt. In jedem Fall sollten jedoch spezifische Informationen eingeholt werden, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um eine reibungslose Anmeldung der Selbstständigkeit zu gewährleisten.

Die Anmeldung aller Unternehmen muss i. d. R. innerhalb einer Woche nach Gründung bei einer Berufsgenossenschaft erfolgen. Dabei gilt, dass eine Person mehrere Gewerbe mit unterschiedlichen Tätigkeiten anmelden kann. Der erste Weg führt häufig zum Gewerbemeldeamt, dass nach der Anmeldung automatisch eine Reihe von Behörden informiert. Diese Behörden, z. B. das Finanzamt und die Industrie- und Handelskammer, senden Ihnen automatisch die erforderlichen Fragebögen oder Unterlagen zu. Ein Steuerberater kann Ihnen als Ansprechpartner detaillierte Informationen und eine Beratung darüber geben, welche Ämter wann zu kontaktieren sind.

Schritt für Schritt - Das ist zu erledigen Anmeldung beim Gewerbeamt

Wie bereits erwähnt, führt für viele Existenzgründer, wie die Gründer eines Einzel- oder Handelsunternehmens und Handwerker, der erste Weg zum Gewerbeamt. Auch für diejenigen, die einen bestehenden Gewerbebetrieb übernehmen, muss eine Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgen. Ausgeschlossen von dieser gesetzlichen Verpflichtung sind Freiberufler wie z. B. Rechtsanwälte, Künstler, Ärzte oder Land- und Forstwirte, wenn sie nicht innerhalb einer Rechtsform arbeiten, die die Registrierung voraussetzt. Diese Berufsgruppen müssen sich direkt an das Finanzamt als erste Anlaufstelle wenden.

Das Gewerbeamt gibt die Anmeldung an weitere zuständige Behörden wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) weiter, bei der eine Mitgliedschaft für die meisten Gewerbeformen Pflicht ist. Auch das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und das statistische Landesamt werden informiert. Diese Ämter senden Ihnen anschließend automatisch notwendige Dokumente zu. Das Gewerbeamt ist ebenfalls für die Ummeldung und die Abmeldung des Gewerbes zuständig.

Das Finanzamt: steuerliche Erfassung des Unternehmens

Das Finanzamt ist für die steuerliche Erfassung zuständig und muss über die künftigen steuerlichen und persönlichen Verhältnisse informiert werden. Es sendet die erforderlichen Unterlagen nach der Gewerbeanmeldung von Nebengewerbe oder Einzelunternehmen automatisch an den eingetragenen Gründer. Für Freiberufler hingegen, die sich nicht beim Gewerbeamt anmelden müssen, ist das Finanzamt die erste Adresse, wenn man ein Unternehmen gründet. Sie müssen sich spätestens vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit schriftlich melden und den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausgefüllt einreichen. Innerhalb dieses Fragebogens werden Angaben zu der geplanten Tätigkeit und den kalkulierten Umsätzen und Gewinnen angegeben. Das Finanzamt erteilt dann eine Steuernummer für jede steuerpflichtige natürliche und juristische Person und setzt die erste Steuervorauszahlung fest.

Anmeldung von Mitarbeitern beim Arbeitsamt

Werden bei dem angemeldeten Gewerbe sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt, müssen diese beim Arbeitsamt bzw. der Agentur für Arbeit und den Krankenkassen oder der Rentenversicherung angemeldet werden. Sie erhalten dabei vom Arbeitsamt eine achtziffrige Betriebsnummer, mit der Sie als Arbeitgeber bei der Sozialversicherung identifiziert werden können.

Gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaften für bestimmte Rechtsformen Industrie – und Handelskammer (IHK)

Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist für Unternehmen vorgeschrieben – Gewerbetreibende bestimmter Rechtsformen sind automatisch Mitglied. So müssen Handelsunternehmen wie eine GmbH oder eine AG sowie Personengesellschaften wie eine OHG oder KG im Handelsregister erfasst werden. Auch bei einem Gewerbebetrieb von einem bestimmten Umfang ist der Eintrag verpflichtend. Das Register ist dabei in zwei Verzeichnisse unterteilt: Die Abteilung A erfasst natürliche Personen und Personengesellschaften (eingetragene Kaufleute, OHG, und KG), die Abteilung B erfasst Kapitalgesellschaften (GmbH, AG). Kleingewerbe, GbR und Freiberufler müssen nicht im Handelsregister eingetragen sein, eine freiwillige Eintragung ist jedoch möglich.

Die Aufgaben der IHK sind z. B. die Prüfung der Zuverlässigkeit und der finanziellen Grundlagen, wenn das Gewerbe der Erlaubnispflicht unterliegt. Auch gesetzliche Anforderungen wie Umwelt- und Denkmalschutz oder Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter werden nachverfolgt.

Handwerkskammer (HWK)

Für Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Gewerbe ist die Eintragung in die Handwerkskammer (HWK) bei der Unternehmensgründung statt in der IHK obligatorisch. Sie vertritt die Interessen des Handwerks und nimmt eine beratende, vermittelnde und berichtende Funktion für diese Betriebe ein. Zusätzlich bietet sie ein Weiterbildungs- und Beratungsangebot an. Als eingetragenes Unternehmen sind bestimmte Kosten zu entrichten, um die Existenz zu gewährleisten.

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und Mitarbeiter. Sie hat die Aufgabe, arbeitsbedingte Gefahren für die Gesundheit zu verhüten und Gesundheitsbeeinträchtigungen z. B. bei einem Arbeitsunfall zu behandeln. Eine Anmeldung und Versicherung muss in jedem Fall von Freiberuflern und Handwerken sowie für Angestellte schriftlich erfolgen. Spätestens eine Woche nach Start muss der Fragebogen angefordert und ausgefüllt mit einer Kopie der Gewerbeanmeldung zurückgesendet werden.

Partnerschaftsregister

Bei der Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft (PartGG) muss diese im Partnerschaftsregister verzeichnet werden. Dieser Register wird beim Amtsgericht geführt und umfasst die rechtlichen Verhältnisse der gegründeten Partnerschaft. Die Eintragung erfolgt durch die Anmeldung aller involvierten Partner in notariell beglaubigter Form.

Standeskammer

Die Mitgliedschaft bei der zuständigen Standeskammer ist für bestimmte Freiberufler notwendig, deren Beruf kammerpflichtig ist. Die jeweiligen Kammern reichen dabei von Anwaltskammer bis hin zur Zahnärztekammer und richtet sich hauptsächlich an Selbständige wie Anwälte, Apotheker, Ärzte und Ingenieure. Welche Standeskammer für die Anmeldung der eigenen Selbständigkeit zuständig ist, sollte vor der Existenzgründung geprüft werden. In der unten aufgeführten Unternehmensgründung-Checkliste.

Krankenkasse

Wenn Sie Angestellte beschäftigen, müssen die Mitarbeiter bei der Krankenkasse angemeldet werden. Dabei lohnt sich in vielen Fällen ein Tarifvergleich zwischen gesetzlichen und privaten Versicherungsanbietern. Für die Anmeldung bei der Krankenversicherung ist ebenfalls die Betriebsnummer vom Arbeitsamt notwendig. Die monatlichen Beiträge werden dabei zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt.

Künstlersozialklasse (KSK)

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine Versicherung für bestimmte freie Berufe wie z. B. selbständige Künstler und Publizisten. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Sozialversicherung, die für die Berufsgruppe den Zugang zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gewährleistet.

Rentenversicherung Die Rentenversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems und dient vor allem der Altersvorsorge der Mitarbeiter. Sie kann durch eine private Vorsorge oder durch die gesetzliche Rentenversicherung vollzogen werden. Einige Berufsgruppen wie Handwerker oder Hebammen sind verpflichtet, in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert zu sein.

Das ist nur eine kleine komprimierte Liste mit wenigen Schritten.

Dazu kann ich dir den Bootcamp Kurs für Selbstständige von Veit Lindau nur wärmstens empfehlen: http://dimitrischneider.com/selbststaendig-bootcamp

Ist zwar nicht ganz günstig, hat mich aber vor einigen bösen Fehlern bewahrt.

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Ich finde babbel am besten und sehr intuitiv!! Hab dort selber 2 Sprachen fast fließend gelernt und macht Spass.

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Hallo K1Fighter,

Generell deinstallieren Sie unter iOS Apps, indem Sie lange mit dem Finger auf diese tippen, und anschließend aufs erscheinende "X"-Symbol drücken. Erscheint dieses jedoch nicht, müssen Sie die App-Einschränkungen aufheben.

Unter Android lassen sich Apps ganz ähnlich deinstallieren: Sie halten lange ein App-Symbol gedrückt und wählen dann "Deinstallieren". Hier haben Sie jedoch noch einige andere Methoden, die ähnlich komfortabel sind.

Geräteadministrator: Erscheint dabei der Hinweis auf Geräteadministrator-Rechte, klicken Sie auf die Auswahl "Geräteadministratoren verwalten". Im neuen Fenster entfernen Sie den Haken hinter der jeweiligen App. Anschließend können Sie diese wie oben beschrieben löschen.

Ich hoffe, damit lässt sich Ihr Problem lösen.

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Die Frage bezieht sich wahrscheinlich auf deine Krankenkasse.

Antwort z.B: Familienversichert über Techniker Krankenkasse seit xx.xx.20xx

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