Hallo,
das Thema ist Verbraucherschützern schon längst bekannt. Hier die hilfreiche Information: Lt. "test", Heft 5 Mai 2007, S. 12ff, von der Stiftung Warentest gibt es bereits zahlreiche Verbraucherbe- schwerden über Webseiten mit scheinbaren Gratis-Angeboten und überraschenden Rechnungen, teil- weise für Angebote, die allg. im Internet od. von der Original-Quelle gratis erhältlich sind. Die "clevere Geschäftsidee" auf diesen Webseiten erfordert besondere Aufmerksamkeit der Ver- braucher für genaues Hinschauen und Lesen:
- Wo stehen die AGB's?
- Wo steht die Preisinformation, evtl. in den AGB's?
- Wo steht die Widerrufsbelehrung?
Sehr viele Anzeigen sind schon eingegangen, in denen sich Verbrau- cher getäuscht fühlten und sich über Rechnungen wunderten, über die sie vorher nicht informiert worden waren.
Sollte man plötzlich eine Rechnung erhalten, empfiehlt die Stiftung Warentest (S. 13):
Zitat: "Einschüchterungsversuche
Nicht zahlen
Strategie der Firmen ist es, die Opfer einzuschüchtern
Die Erfahrungen der Verbraucherzen- tralen zeigen: Wer nicht zahlt und auf stur schaltet, wird irgendwann auch in Ruhe gelassen. RECHNUNG Antworten Sie per Ein- schreiben, zum Beispiel: "Ich bestreite, dass ein Vertrag zustande kam. Gleich- zeitig erkläre ich hilfsweise und - da Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist - fristgerecht den Widerruf. Außerdem erkläre ich hilfsweise die Anfechtung, weil ich nur eine Gratis-Nutzung woll- te. Ich werde nicht zahlen. MAHNUNG, INKASSO Auf Mahnun- gen, Briefe von Inkassobüros oder An- wälten brauchen Sie dann nicht mehr zu reagieren. Wer will, kann Beweise für den Vertrag fordern, also Kopien von Rechnung, Anmeldedaten, Wider- rufshinweis. Der Anwalt muss eine Vollmacht mit Originalunterschrift vor- legen. Kopien reichen nicht. MAHNBESCHEID Etwas anderes ist ein förmlicher Mahnbescheid vom Gericht. Darauf müssen Sie reagieren, sonst kann der Gerichtsvollzieher kom- men - auch wenn die Geldforderung nichtig ist. Es reicht, dem Mahnbescheid zu widersprechen. ACHTUNG Wer die Rechnung bezahlt, erkennt den Vertrag an. ... Und dann ist kein Widerspruch mehr möglich." Zitatende. Wer nicht zahlt kann sich erfolgreich wehren. Gutes Gelingen! Gruß aus Hamburg!