Molche haben allerdings nix in einem mit Fischen - und schon gar nicht mit Welsen ebenso mit Zwerghummern od. anderen Scherentieren - besetzten Becken zu suchen!!!

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das ist gar kein Problem! es gibt i.d.R. einen Mindestbetrag, der erreicht sein muss (z.B. bei expert/TeVi meines Wissens 200,-) und alles darüber hinaus ist deine Entscheidung. Du musst nur eben dem Verkäufer in dem Laden bei der Aufnahme der Finanzierung sagen, dass Du 200,-€ bar zahlen willst und nur der Restbetrag (also die 300,-€) finanziert werden sollen. Ich bin vor 1 Jahr auch mit 450€ kurz vor Ladenschluss und der Vorstellung, dass diese wohl für einen kleinen TV reichen sollten, in den TeVi rein und dann hat es der Verkäufer doch geschafft, mir ein riesen Gerät für 700,-€ anzudrehen. Da ich eigentlich kein Freund von Schulden machen bin, es aber die Zeit nicht mehr zuließ den Rest noch eben zu holen, liefen also in meinem Fall nur die restl. 250,- über Finanzierung ... und die habe ich gleich nach Erhalt der ganzen Finanzierungsunterlagen an diese entspr. Bank überwiesen... Dem Händler ist das jedenfalls relativ egal - solange seine Kasse stimmt

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ich denke mal, dass vielleicht mit Weidebrauch die Weidenutzung gemeint sein soll?! aber inwieweit man die versichern kann oder muss ist mir auch rätselhaft. Und selbst wenn es da tatsächl. was auch immer zu versichern gibt, dann ist das allerdings vom Stallbesitzer und nicht vom Pferdebesitzer zu tun!? also ich hatte meine Stute damals haftpflichtversichert und das genügte auch vollkommend. Ich befürchte allerdings vielmehr, dass du da etwas völlig falsch verstanden hast! Wahrscheinlich meinte er damit, dass er das Pferd im Moment nur in der geringst möglichen Schadenssummen-Gruppe haftpflichtversichert hat, weil es eben nur auf der Weide steht, wo es schlichtweg für keinen eine wirkliche Gefahr darstellt -ausser seine Sicherungen brennen total durch, woraufhin es den Koppelzaun niedermacht und dann "draussen" sämtl. Autos und Menschen "kurz und klein" schlägt oder so ähnlich - ist doch wohl relativ unwahrscheinlich, oder? Hingegen ein Pferd, welches täglich gearbeitet u. geritten wird, stellt da - Tag ein Tag aus - eine ganz andere Dimension von Gefahr dar. Genaugenommen kann ein Pferdebesitzer sein Tier gar nicht hoch genug versichern -> also höchstmögl. Deckungssumme wählen.

betreffend "späterer geplanter Reitschulpferd-Einsatz": naja, also bis dahin wird ja sicher erstmal noch etwas Zeit ins Land ziehen, wa?! Bilde das Pferd doch erst mal aus und mach dir dann über eine zu erweiternde Versicherung nen Kopf. Wobei so wie es klingt ("Reitschulpferd"/"Unterricht erteilen"), wird eine Reitbeteiligungs-/Mitreiterversicherung wahrscheinlich gar nicht ausreichen - denn das hört sich eher nach gewerbl.Nutzung an. Bist du Pferdewirt od. hast du Trainerschein schon?

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der einzig richtige Weg ist, sich auf die MPU vorzubereiten! denn die Wahrscheinlichkeit, unvorbereitet zur MPU zu gehen und diese zu bestehen, halte ich für noch geringer als nen 6er im Lotto od. von nem Blitz getroffen zu werden. Wer allerdings round about 800 Euro +/-(wenn MPU wg Btm) zuviel hat und auf die Schnauze fliegen will, dem wird die ausgewählte MPU-Stelle sicher gerne dabei behilflich sein. Jede MPU-Stelle bietet i.d.R. 1x im Monat einen kostenlosen Info-Abend an (Wahrnehmung - bei am besten mehreren/allen in Betracht kommenenden MPU-Stellen - kann ich nur empfehlen). Bereits da erhält man schon die Info, welche Länge das Haar am Tag der Strähnenentnahme haben muss! Das Ganze kommt dann auch nochmal schriftlich (so war es zumind. bei mir) nach der offiziellen Anmeldung zur MPU. Da die Führerscheinstelle auf den Nachweis einer 1-jährigen Drogenfreiheit besteht (= 12cm ab Haarwurzel rückstandsfrei), kann man zwar selbstverständlich zur Haarprobenentnahme mit kurz rasiertem Kopf erscheinen, aber genauso gut hätte man sich den Weg und das viele Geld sparen können, da der Nachweis für das geforderte Jahr letztendlich ja nicht erbracht wird. Wer die MPU bestehen will und an die Züruckerlangung seines Führerscheins denkt, kommt definitiv nicht um diese 12cm saubere Haarsträhne herum - ohne wenn und aber. Allerdings sollte nicht ernsthaft davon ausgegangen werden, dass gerechnet ab einem Tag nach dem letzten Konsum punkt in einem Jahr die 12cm dann auch geschafft sind, da der Abbau im Körper u. die Rückstandsbildung z.B. im Haar schon auch noch eine gewisse Zeit dauert. Ich selbst habe mich damals lieber für den sichereren Weg entschieden: ich habe die Haaranalyse von mir aus in Auftrag gegeben und habe mich erst dann zur MPU angemeldet, nachdem mir das vom Labor zugesandte Gutachten über saubere 12cm schwarz auf weiß vorgelegen hat. Und für diese Vorgehensweise dankte ich mir erst recht, nachdem die 1.Haaranalyse nach nur etwas mehr als diesem einem Jahr durch minimal noch festgestellte Rückstände in die Hose ging. Erst die 2. Analyse (nach letztendl. ges. 1,5 Jahren) war es dann, die mir endlich bestätigte, dass innerhalb der letzten 12 Monate kein Btm-Konsum stattfand. ...bei einem Freund von mir hat es unglaubliche 6 od. 7 Analysen bedurft und alles in allem 3 Jahre gedauert, weil er dank rücksichtsloser Freunde/Mitbewohner ohne Vorwarnung mehrfach zum unfreiwilligen Passivraucher wurde...

ich kann nur jedem zu gleicher Vorgehensweise raten, wenn befürchtet wird, dass die 12cm noch nicht erreicht sein könnten, zumal eine Haaranalyse im Gegensatz zur MPU ca. nur 1/3 kostet. Dazu kommt, dass man im MPU-Termin bereits beweisen kann, dass das Gesagte der Wahrheit entspricht und man somit auch viel überzeugender rüberkommt

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Das Alleinebleiben muss Hunden genauso beigebracht werden wie alles andere (Sitz, Platz, Fuß, Bleib, Aus usw.) auch. Da hilft nur üben, üben und nochmal üben. Beginnen tut man das Training, indem man d. Hund/e erst nur wenige Minuten (am Anfang 2/3 Min.) lang alleine lässt und das ganze dann immer etwas - minutenweise - steigert, wobei die Steigerung immer nur dann stattfindet, wenn die vorherige Stufe ohne Kläffen erreicht wurde. Wenn Du daheim bist und sie schlagen an, wenn sie draußen jemanden bemerken, sollte das eigentl. mit dem Komando, welches beigebracht wurde um etwas zu unterlassen, unterbunden werden. Also meine Hunde machen so etwas eigentlich nicht, aber wenn z.B. mal das Hausmeisterteam beim putzen mit dem Schrubber gegen die Tür poltert, genügt 1x "Aus" und es herrscht Ruhe. Wenn du deinen Hunden "Aus" aber z.B. nicht beigebracht hast, können sie es auch nicht umsetzen

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meine beiden Hunde mussten dieses Jahr unabhängig voneinander auch geröntgt werden. Bei meiner Hündin mussten 2 Bilder gemacht werden, wobei mir erklärt wurde, dass für das zweite Bild dann nur nochmal ein wesentlich geringerer Betrag berechnet wird. Soweit ich mich erinnere, kamen die zwei Bilder auf rund 100/110 Euro. Mein Rüde musste vor 2 Wochen geröntgt werden. Dafür hab ich um die 70-75 Euro gezahlt, wobei das im Verhältnis zu den Kosten der 1 Woche später angestandenen OP noch das günstigste war. Von einer notwendigen Narkose fürs röntgen hab ich noch nie gehört - ganz im Gegenteil... mein Rüde musste geröntgt werden (Herz), weil wg. einer durch einen Unfall notwendig gewordenen OP beim Vorcheck verdächtige Herztöne auffielen. Um Komplikationsrisiko bei Narkose nicht zu erhöhen, musste im Vorfeld diese Röntgenaufnahme gemacht werden. In allen beiden Fällen hat mích das Geld dafür nicht 1 Sekunde gereut. Bei m.Hündin fand man dadurch d.Grund, auf den die vorherige Tierklinik auch nach 5 ergebnislosen Ultraschall-Untersuchungen nicht gestoßen ist und mein Rüde konnte 1 Wo. nach Verabreichungsbeginn entspr. Herztabletten erfolgreich operiert werden

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weil die Wildbestände bedroht sind und daher alle Chamäleonarten über das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind! Chamäleon-Halter benötigen einen Herkunftsnachweis vom Züchter und es muss die Haltung des Chamäleons bei der Behörde gemeldet werden. Abgesehen davon ist die Einfuhr von exotischen Tieren und Reptilien verboten! Neben einem Strafverfahren droht in jedem Fall ein nicht unerheblich hohes Bußgeld.

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ich denke hier wird man dir weiterhelfen können:

http://dghtserver.de/foren/forumdisplay.php?f=21

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was für Krebse sind bzw. waren es denn? so viel ich weiß gibt es Krebsarten, die in einem Aquaterrarium gehalten werden müssen - sprich nur halb voll mit Wasser und mit z.B. großer Wurzel od. Steinen über den Wasserstand hinausragendem Landteil. Diese Krebsarten ertrinken nämlich (hört sich blöd an, is aber so) in einem normalen Aquarium

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Kündigung Arbeitsverhältnis: was gilt denn nun? gesetzl. Bestimmungen od. die vertraglichen?

in m. Arbeitsvertrag steht bezügl. „Beendigung d. Arb.Verhältnisses“ folgendes:
„Die Kdgsfrist beträgt 2 Wochen zum 15. od. z. Monatsende. Die Kündigung hat schriftl. zu erfolgen. Probezeit beträgt 6 Monate. Während dieser Zeit kann das Arb.Verhältnis von beiden Seiten ohne Frist gekündigt werden.“
Habe demnach nun mit Schreiben v. 30.06.09, zugegang. am 01.07., zum 15.07.09 gekündigt.
Habe nun am Freitag erfahren, daß in meinem Fall (da länger als 6 Mon. beschäftigt) die gesetzl.Kdg.Frist bzw. Grundkündigungsfrist mind. 4 Wochen zum 15. od. z. Monatsende beträgt und zumind. eine kürzere Frist als diese gar nicht zulässig sei (§ 622 BGB)!?
teilweise höre ich dann wieder genau das Gegenteil, wonach die 2-wöchige Frist sehr wohl zuträfe, weil es eben so im Vetrag steht - Punkt-Aus !?
große Verwirrung - was ist denn nun richtig?

mhh, im Grunde geht es mir eigentl. darum, daß morgen halt eben bereits der 15. ist!! wenn doch die gesetzl. 4-Wo.-Frist gilt, muss ich neuen Wirkungszeitpunkt doch sicher noch m. Arb.geber unter Hinweis auf § 622 BGB erklären oder?
od. was würde passieren, wenn ich alles so lasse wie es ist? also bei 15.? - Ärger mit Arbeitsamt wg. falsch ausgesprochenem Wirkungszeitpunkt? wenngleich ich mich nur an das gehalten habe, was arbeitgeberseits vertraglich dazu angegeben war?
für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar

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vielen Dank für die rasche Hilfe! - dann weiss ich, was ich jetzt gleich noch zu erledigen habe! das Problem bei der Sache war in der Tat jenes mit dem Arbeitsamt... Meinen AG interessiert das ganze näml.herzlich gar nicht - auf meine Kdg hin hat er bis heute nicht reagiert. Da d.Kdg aus gesundheitl.Gründen erfolgte u.meine seit längerer Zeit schon bestandene AU morg. endet, muss nun eben auch m.Arzt nochmal ran. Letztendlich hat alles in dieser Fa. gg.Gesetze verstoßen u. was mích so ärgert ist, daß er es so ungeniert mit allen seinen völlig ausgebeuteten Sklaven so treibt, wie er es treibt. Werde daher auch nicht nur nicht bez.Gehälter gerichtl.geltend machen, sondern darüberhinaus Anzeige wg.sittenwidrigem Arbeitsverh. erstatten - nicht nur wg. Verstoß gg.ArbeitszeitG u.Zwang zu unentgeltl.Erbringung v.Sa+So-Rufbereitschaft (+Feiertags). Mal sehen ob er dann immer noch lacht...

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