Hallo,
nein, nein, ja.
als Salon-Inhaberin und Meisterin kann ich sagen, dass ein Azubi das nicht darf. Es ist nicht Schuld des Azubi sondern des Ausbilders/Ausbilderin. Letztlich Verantwortlich ist der Betriebsleiter, der / die einen Meisterbrief haben muss.
Dass man die Dauerwellflüssigkeit 2x aufträgt ist durchaus normal. Man versucht damit zu vermeiden, dass durch zu viel Flüssigkeit die Flüssigkeit abtropft und auf die Kopfhaut gelangt. Dennoch will man die Haare gut damit befeuchten, daher 2x. Auch 3x ist vertretbar. Es ist auch Standard, dass man die Fixierung in 2 Schritten aufträgt, ggf. auch drei. Aber sechs????
Entscheidend ist die Einwirkzeit, also die Zeit, wie lange die erste Flüssigkeit drauf war. Das ist bei jedem Produkt anders (man müsste also wissen, welches Produkt es war). Allgemein ist es aber nie länger als 20 Minuten, in Ausnahmefällen 30.
Schau mal ob die Haare wirklich ausfallen oder einfach unten abbrechen. Das kann man fühlen ob da noch so kleine Stoppel sind. Wenn du die Stoppel fühlst, dann sind sie abgebrochen. Wenn sie abbrechen ist es eindeutig meiner Meinung nach die Dauerwelle. Die genaue Ursache kann man oft nicht sagen, z.B. ob falsch gewickelt wurde oder einfach nur zu langen wirken... Ist aber auch egal.
Wenn sich die kahlen Stellen glatt anfühlen, dann sind sie ausfallen, dann muss das eine andere Ursache haben.
In jedem Fall: hingehen, zeig denen das Ergebnis, bitte um Beratung/Hilfe und verlange dein Geld zurück. Jeder gute Friseur wird dir kostenfrei helfen, dass du nicht noch mehr Haare verlierst.
4,5 Stunden für "nur" eine Dauerwelle sind ebenfalls nicht normal und deuten darauf hin, dass die Arbeitsabläufe im Salon nicht passen.
Wenn du nicht weiter kommst, dann kontaktiere die Friseur-Innung. Dort gibt es oft Ombudsmänner/frauen für solche Fälle. So eine Art Schiedsrichter. Die können ggf. auch helfen bevor du zum Anwalt gehst.
Hope that helps!