Hallo lemaya
Du brauchst den Kaufbeleg/Kaufvertrag in der die Rahmennummer ersichtlich, sowie der Käufer oder die Käuferin namentlich eingetragen ist.
Der im Kaufbeleg/Vertrag/Rechnung namentlich erfasste Besitzer, ist jene Person die eine Verlust bzw. Diebstahlanzeige bei der Polizei erstatten kann. Diese Person muss sich bei der Polizei ausweisen. Also das Ausweisdokument nicht vergessen.
Strafanzeige können auch Minderjährige erstatten, also auch ohne Erziehungsberechtigten ist dies möglich.
Sofern Zeugen vorhanden sind, diese namentlich bei der Polizei erwähnen oder gleich sofern möglich mit zur Polizei nehmen.
Ort/Straße, Datum und eine ungefähre Uhrzeit bzw. ein Zeitraum in der dein Fahrrad wohlmöglich geklaut worden ist, sollten dir bekannt sein.
Ein Foto des Fahrrads wäre für die Beamten bei der Aufklärung hilfreich.
Nimm doch zur Unterstützung einfach deine Eltern mit. Vielleicht vereinfacht es die Sache ein wenig.
Toi Toi Toi! Ich hoffe du bekommst dein Fahrrad wieder.
Alles Gute!
Liebe Grüße
Andre