Da ich vor 2011 meinen Personenstand korrigieren lassen wollte (ich bin weiblich und als Mädchen aufgewachsen, allerdings hat der Staat das nicht anerkannt), musste ich mich dafür operieren und unfruchtbar machen lassen.
Diese Gesetzlage wurde inzwischen von der UN als Folter deklariert. Da man gleichzeitig in ein Männergefängnis eingesperrt werden konnte, i.d.R. aus dem Berufsleben ausgeschlossen blieb, transphober/genitalistischer/anatomistischer Gewalt auf der Straße ausgesetzt wurde, etc. entstand eine Zwangslage, die durch den falschen Eintrag entstandenen dauerhaften Zwangsoutings und -zuweisungen führten zu Problemen und einer Suizidalität, da die soziale Lage auswegslos war, man wurde als strukturell/legal genötigt, sich unfruchtbar machen und sich selbst verstümmeln zu lassen.
Ich möchte nicht sagen, daß es eine Verstümmlung ist, sich eine Scheide operieren zu lassen, aber wenn man das nicht will, weil man zufrieden ist mit dem eigenen Körper und der eigenen Sexualität, dann schon. Man machte es dann nur aus gesetzlichem Zwang für die legale Anerkennung als Lebensgrundlage, einige Freundinnen von mir taten das ebenso.
Da das Gesetz als Folter anerkannt ist und die Ursprünge des Gesetzes tatsächlich auf die Sterilitätsgesetze und -begründungen von 1935 zurückgehen (unwertes Leben), gibt es eine Chance, vom Staat, Richtern oder Verantwortlichen für diese Gesetze (Dr. Baier der Charité sowie zahlreiche Psychiatrie - und Sexologielobbyisten, die daran finanziell profitierten, indem sie sich so "Patientinnen" sicherten, z.B. die sexologische Abteilung in Hamburg Eppendorf, vom Bundestag damals ernannt und alleinig zur Stellungnahme berechtigt) zurück zu fordern?
Die Zwangslage, einhergehend mit transphober/genitalistischer/anatomistischer Gewalt durch Gesetzinduzierte Zwangsoutings, "Sonderbehandlungen", sexuelle Nötigung durch Gutachter und einen Psychotherapeuten führte zu: Selbstmordversuchen, Arbeitsunfähigkeit (bis heute), traumatischen Belastungsstörungen, Verlust der sexuellen Empfindungsfähigkeit, Verletzungen, Entzündungen im Genitalbereich, Psychosen, Stigmatisation und notwendigen Ortswechsel wg. Mobbing, Thrombosen, Infertilität, sonstige sexuelle Dysfunktion, sexuelle Nötigung wg, therapeutischem Abhängigkeitsverhältnis (gesetzeslagebedingt), etc.
Diese Schäden lassen sich z.T. eindeutig nachweisen als auch eindeutig auf die damalige Gesetzeslage (Folter) zurückführen und ich bin kein Einzelfall.
Welche juristischen Möglichkeiten einer (Sammel-) Klage gäbe es und wie lässt sich eine Schadensersatzforderung gegen den Staat, die damalige Regierung und/oder am damals schon für menschenrechtswidrig erklärten "TSG" formulieren?