Du hast doch sicher eine Heiratsurkunde, da steht dein Mädchenname und der Name des Ehemanns. Nach der Hochzeit hast du den Namen geändert, auch darüber gibts Dokumentationen. Häufig steht der Mädchenname aber auch in offiziellen Dokumenten drin, ich verstehe das Problem nicht.

Habe auch eben nachgeschaut. In meiner Geburtsurkunde steht der Mädchenname meiner Mutter in Klammern neben dem jetzigen Nachnamen auch.

Im übrigen: in deinem Personalausweis steht doch dein Mädchenname auch?

Ich frag mich echt, was dein Arbeitgeber da verlangt.

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Da drängen sich mir mehrere Fragen auf: 1. Ist die Bekannte Deutsche? In was für einer Funktion waren denn sie und ihr Vater in Syrien? Als Bundeswehrsoldaten?
Falls sie nicht Deutsche ist, woher hat sie Zugang zu irgendwelchen "diplomatischem Gepäck" was auch immer das sein soll?

Woher kommt das Geld? Niemand hortet größere Summen Bargeld einfach mal so in einem Koffer und wird getötet.

Entweder denkst du dir gerade eine unglaubwürdige Geschichte aus, oder sie verarscht dich. Aber so wie du das schilderst kanns unmöglich sein

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Weswegen hast du denn kein gutes Gefühl? Ist das Auto kaputt oder hast du einfach woanders ein besseres gefunden?

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Klingt für mich ehrlich gesagt, als seist du wenig selbstreflektiert. Das ist eigentlich unmöglich, dass du mit den Qualifikationen nicht weiter kommst. Also könnte es eher am persönlichen Auftreten liegen. Das einzige was dir in der Situation hilft ist, dich mal ordentlich in Selbstreflexion zu üben.

Wenn das nicht hilft, mach ein Bewerbungstraining bei der Arge.

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Lass dich einfach von einem Fachanwalt für Urheberrecht beraten. Ich bezweifle stark, dass du das ohne entsprechende Bildung selbst hinkriegst, nicht mal alle ausgebildeten Juristen trauen sich solch spezifischen Verträge zu.
Es fängt ja schon damit an, dass du klar abgrenzen musst, welcher Teil zu wie viel % von dir ist und wann das geistige Eigentum anderer (deiner Online-Partner) anfängt.
Das ist hochgradig komplizierte Materie.

Mit einem Wort: nein, ich glaube nicht, dass du einen wasserdichten Vertrag alleine hinkriegst.

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ich weiß echt nicht, wer naiver ist: du oder die Freundin.

Sie kann nicht mal Verantwortung für ihre Taten übernehmen, aber will sie für ein Kind tragen? Und dann denkt sie auch noch, dass sie schlauer ist als die Behörden und untertauchen kann. Spätestens in 3 Wochen, bei der nächsten ärztlichen Untersuchung kann sie geschnappt werden.

Mal ganz davon abgesehen, dass die Geschichte offensichtlich erfunden ist.

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Ich denke du hast das NC-System nicht verstanden.
NC heißt: die Uni hat nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen für dieses Fach und verteilt sie nach den Noten des Abiturs.

Das ist (außerhalb von Medizin und Psychologie) abhängig von der Uni: Manche technischen Unis haben genug Plätze, demnach keinen NC. Manche Unis haben sehr gute Fachfakultäten und bauen sie aus, dort gibts dann auch keinen NC- So zB Jura in Göttingen oder Bonn.

Der NC ist nicht vom Studiengang abhängig, sondern von der Uni. Du könntest fast jedes Fach irgendwo ohne NC finden. Nur halt nicht in Berlin oder Köln oder so.

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Nein
und
Ja

Mal davon abgesehen, dass du dich nur vor bestimmten Gerichten selbst vertreten kannst, ist das den Unternehmen (mit echten Juristen) echt absolut egal wie schlagfertig du bist. Jemand der 8 Jahre studiert hat ganz sicher mehr Ahnung als du.

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Ja selbstverständlich dürfen die das.

Ohne Wendemöglichkeit ist dein Vorhaben abgelehnt. Egal, ob ihr das seit Jahren so macht oder nicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__36.html

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Natürlich geht das. Das garantieren dir dir Grundfreiheiten der EU.
Das wird aber nur funktionieren, wenn du dich deinem Arbeitgeber gegenüber bereit erklärst den Umzug und ähnliches selbst zu planen, zu bezahlen und zu gewährleisten, dass das alles erledigt ist, bevor du den Job antrittst.

Häufig haben Arbeitgeber auch ganz andere Connections und können dir auch dabei helfen eine geeignete Wohnung zu finden

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Nein. Eine Promotion ist kein Studium, sondern eine Tätigkeit in der wissenschaftlichen Arbeit. Sie setzt ein bereits abgeschlossenes Studium voraus.

Ein Aufbaustudium wird höchstens ein Master sein, meist jedoch vertiefende Vorlesungen und Kurse zum Grundstudium. Das ist auch im Rahmen eines Bachelors möglich.

Was für einen Studienabschluss hast du momentan?

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Ein gerechtfertigter Mord ist schwer zu konstruieren, allerdings gibt es eine Fülle von Fällen, in denen ein Mord entschuldigt werden kann.

Als Laie ist die Unterscheidung zwischen rechtswidrig und schuldhaft schwer zu verstehen, deswegen denke ich, dass du hier eigentlich beides meintest.

Als Paradebeispiel wird in der juristischen Ausbildung der Haustyrannenfall genannt.
Dabei hatte eine Frau ihren Ehemann, welcher sie über Jahre psychisch und physisch misshandelt hat, im Schlaf erschossen.
Juristisch ist das Mord, da es heimtückisch geschah. Allerdings nahm der BGH hier entschuldigende Gründe an. Die Frau tat es, weil sie sich nicht anders zu helfen wusste und auch die gemeinsamen Töchter vor dem Vater schützen wollte.
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube im Originalfall war der Vater Polizist, deswegen war für die Mutter keine Hilfe von der Polizei zu erwarten.. Könnte aber auch etwas verwechseln.

Ich heiße Gewalt, egal zu welchem Zweck, nicht gut. Ich denke in dieser Situation hätte die Mutter auch anders handeln können. Meiner Meinung nach haben die BGH Richter aber dennoch richtig entschieden. Beide Auffassungen sind gut vertretbar.

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Schmerzensgeld wegen Sterilisationszwang durch Transsexuellengesetz (vor 2011)?

Da ich vor 2011 meinen Personenstand korrigieren lassen wollte (ich bin weiblich und als Mädchen aufgewachsen, allerdings hat der Staat das nicht anerkannt), musste ich mich dafür operieren und unfruchtbar machen lassen.

Diese Gesetzlage wurde inzwischen von der UN als Folter deklariert. Da man gleichzeitig in ein Männergefängnis eingesperrt werden konnte, i.d.R. aus dem Berufsleben ausgeschlossen blieb, transphober/genitalistischer/anatomistischer Gewalt auf der Straße ausgesetzt wurde, etc. entstand eine Zwangslage, die durch den falschen Eintrag entstandenen dauerhaften Zwangsoutings und -zuweisungen führten zu Problemen und einer Suizidalität, da die soziale Lage auswegslos war, man wurde als strukturell/legal genötigt, sich unfruchtbar machen und sich selbst verstümmeln zu lassen.

Ich möchte nicht sagen, daß es eine Verstümmlung ist, sich eine Scheide operieren zu lassen, aber wenn man das nicht will, weil man zufrieden ist mit dem eigenen Körper und der eigenen Sexualität, dann schon. Man machte es dann nur aus gesetzlichem Zwang für die legale Anerkennung als Lebensgrundlage, einige Freundinnen von mir taten das ebenso.

Da das Gesetz als Folter anerkannt ist und die Ursprünge des Gesetzes tatsächlich auf die Sterilitätsgesetze und -begründungen von 1935 zurückgehen (unwertes Leben), gibt es eine Chance, vom Staat, Richtern oder Verantwortlichen für diese Gesetze (Dr. Baier der Charité sowie zahlreiche Psychiatrie - und Sexologielobbyisten, die daran finanziell profitierten, indem sie sich so "Patientinnen" sicherten, z.B. die sexologische Abteilung in Hamburg Eppendorf, vom Bundestag damals ernannt und alleinig zur Stellungnahme berechtigt) zurück zu fordern?

Die Zwangslage, einhergehend mit transphober/genitalistischer/anatomistischer Gewalt durch Gesetzinduzierte Zwangsoutings, "Sonderbehandlungen", sexuelle Nötigung durch Gutachter und einen Psychotherapeuten führte zu: Selbstmordversuchen, Arbeitsunfähigkeit (bis heute), traumatischen Belastungsstörungen, Verlust der sexuellen Empfindungsfähigkeit, Verletzungen, Entzündungen im Genitalbereich, Psychosen, Stigmatisation und notwendigen Ortswechsel wg. Mobbing, Thrombosen, Infertilität, sonstige sexuelle Dysfunktion, sexuelle Nötigung wg, therapeutischem Abhängigkeitsverhältnis (gesetzeslagebedingt), etc.

Diese Schäden lassen sich z.T. eindeutig nachweisen als auch eindeutig auf die damalige Gesetzeslage (Folter) zurückführen und ich bin kein Einzelfall.

Welche juristischen Möglichkeiten einer (Sammel-) Klage gäbe es und wie lässt sich eine Schadensersatzforderung gegen den Staat, die damalige Regierung und/oder am damals schon für menschenrechtswidrig erklärten "TSG" formulieren?

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Meine Liebe,
es tut mir wirklich weh zu lesen, dass so etwas im Land der Dichter und Denker möglich war. Ich hab keine Worte dafür, wie stark ich das verurteile.

Allerdings kommt es nicht auf mein Urteil an, sondern auf das der Richter. So wie sich das anhört, dürfte dir der Weg bleiben eine Zivilklage auf Schmerzensgeld anzustreben. Die wirst du vermutlich verlieren. Dann wirst du vors OLG deines Bundeslandes ziehen, welches für den Bezirk zuständig ist.. Dort wirst du sehr wahrscheinlich auch verlieren.

Ein weiterer denkbarer Weg ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der bereits durchgeführten Maßnahme.. Das könntest du mit deinem Anwalt besprechen.

Dann kannst du die Verletzung deiner Grundrechte vor dem BVerfG geltend machen. Ob und wie das Gericht entscheidet, steht in den Sternen.

Wenn man die aktuelle Arbeitsentlastung der Gerichte bedenkt, dürfte das 10-12 Jahre dauern, bis du da mit einem Urteil rausspazierst. Im besten Fall hast du gewonnen und kriegt eine Summe im mittleren bis höheren 10.000€ Betrag, im schlimmsten Fall hast du verloren. In beiden Fällen aber musst du Rechtsanwaltskosten im niedrigen bis mittleren 10.000€ Bereich dazurechnen.

Die Rechnung geht leider nicht auf..

Falls du den Weg aber dennoch gehen möchtest, rate ich dir: Hol dir Hilfe in Förderungsvereinen. Oft haben sie eigene Anwälte, die beim Verein angestellt sind und du kannst dir zumindest ein Teil der Kosten sparen.

Und wie bereits hier festgestellt wurde: in Deutschland gibt es keine Sammelklagen. Wenn du willst, musst du die Vorreitern sein und deinen anderen Schicksalsgenossinen den Weg ebnen.

Ganz viel Kraft wünsche ich dir!

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Warum sollte sie? Du warst da, hast ne Leistung abgegeben und jetzt nervt dich das Ergebnis. Deal with it. Nächstes mal planst du besser, setzt dich auf den Arsch und lernst, wie jeder andere auch.

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Wird ein Kaufvertrag geschlossen, hat der Verkäufer die Pflicht dem Käufer Eigentum und Besitz an der Kaufsache zu verschaffen. Macht das der Verkäufer nicht, macht er sich Schadensersatzpflichtig, so einfach ist das.
Wenn er sich weigert zu verschicken, kann zB die Wertdifferenz zwischen der eigentlichen Kaufsache und einer vergleichbaren Sache verlangt werden.
Dass der Verkäufer bis zum Versenden der Sache weiterhin Eigentum daran hat, ändert nichts an der schuldrechtlichen Pflicht Eigentum verschaffen zu müssen.

Er könnte sich nur darauf berufen, dass ihm das Verschaffen des Eigentums unmöglich ist, wenn es zB ein Unikat war, das so nicht nochmal existiert. Dann muss er aber Beweise liefern, dass die Sache wirklich kaputt ist und er nicht bloß woanders einen höheren Preis gekriegt hätte.

Wenn er es woanders teuerer weiterverkauft hat, hat der Käufer Anspruch auf die Differenz zwischen dem von ihm gezahlten Preis und dem Preis, den der Verkäufer letztlich erzielt hat.

So ist das zumindest de Jure.
De facto wirds schwierig zu seinem Recht zu kommen, ohne einen Anwalt einzuschalten.

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Nein. Du darfst keine Privatarmee haben. Der legitimierte deutsche Staat und die Regierung haben das Gewaltmonopol und dürfen als einzige über ein Heer verfügen.
Geh halt wählen, wenn dich die von der Leyen nervt.

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Wenn du alle Berufe erlernen willst und ein Haus bauen willst, bevor du alt wirst, solltest du momentan nicht älter als 4 Jahre alt sein :D
Du müsstest alleine fürs Architekturstudium 4 Jahre einplanen, dann noch Ingenieurwesen (sofern kein Master in Architektur, sondern nur Bachelor). Dann bräuchtest du ja auch alle handwerklichen Fähigkeiten: Maurer, Installateur, Dachdecker, Elektriker..

Ach und viel Spaß dabei eine Baugenehmigung zu kriegen. Architekten haben nicht um sonst Baurecht im Studium.

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