Du kannst nur soviel Prozente bekommen/mitnehmen, wie du selbst "erfahren" hättest können. Der SF4 war der Rabatt deines Vaters für den Zweit- in diesem Fall, dein Kfz.

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Ohne Ausbildung ist schon mal schlecht.

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Annehmen muß sie nur die Bank.

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Wenn du es in eine dicke Leitung nur rein tröpfeln läßt, kommt es am Ende auch nur tröpfelweise raus.

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such dir im Bekanntenkreis eine ältere Win7 Version (von deinem Freund z.b.) und bügle dann dein Ungrade darüber. Wenn du es mit einer neueren Versuchen solltest, wird die Meldung kommen, das auf dem PC eine neuere Version ist.

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Die Krankenversicherung wurde vergessen, dazu die GEZ und einen Vater haben doch die Kinder sicherlich auch.

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Hast du erwartet, das du sofort auf die Intensivstation kommst.

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Du bist Schüler und daher gelten für dich andere Vorschriften.

http://www.focus.de/schule/familie/freizeit/tid-14802/schueler-fragen-rund-um-steuern-und-abgaben_aid_415214.html

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Da würde ich mal einen Anwalt oder ADAC fragen. Der Händler wird sich sicherlich weigern.

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Ich guck mal in meine Glaskugel.

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Krasse EGV, ALGII Antrag zurückziehen?

Hallöchen, folgende Problematik bei meiner Freundin:

Sie hat vor wenigen Wochen ihr Abitur gemacht und wollte nun die Zeit bis zum Studium (Beginn WS2012) mit einer Arbeit überbrücken und hat daher (und ihr bis zum antritt des Studiums kein Kindergeld mehr gezahlt wird) einen Antrag auf ALGII und für die Vermittlung einer Stelle durch das Jobcenter gestellt.

Nun hat sie heute, obwohl der Antrag auf ALGII noch immer in der Schwebe steht, ihre EGV bekommen, in der es heißt, dass sie dazu verpflichtet ist, im Monat 20 Bewerbungen nachzuweisen, (sie ist sogar dazu verpflichtet ALLE Angebote seitens des JC zu akzeptieren, egal aus welcher Branche sie stammen) und in sie ich darauf hingewiesen wird, dass sie ohne genehmigung des Jobcenters nicht ortsabwesend sein darf.

Was für mich eine riesen Frechheit ist: Die Stellenangebote, die die JC-Tante ihrr mitgegeben hat, sind genau die Angebote, die auch in der Job-Börse frei zugänglich sind.

Zusammengefasst heißt das also:

Sie darf sich in der BRD nichtmehr frei nach Lust und Laune bewegen, muss das JC über jeden Furz in ihrem Leben informieren, bekommt von denen nen haufen Stellen Angebote, die sie sich auch locker selbst raussuchen könnte und darf nichtmal selbst entscheiden, in welcher Branche sie tätig sein möchte ? ... und das ganze für effektiv 3 bis maximal 4 Monate.

Nun zu meiner Frage:

Ist es möglich den Antrag auf ALGII (der ja sowieso bisher nicht bewilligt wurde) und somit die EGV zurückzuziehen / zu kündigen? Sie denkt (und ich stimme zu!), sie findet auf eigene Faust einen Job der besser zu ihr passt, als der ganze Mist der ihr mitgegeben wurde und ich denke auch, dass die 200 Euro, die jetzt zwar aufgrund des fehlenden Kindergelds in der Porte zu wenig drin sind, sie nicht umbringen werden. Lieber arm und frei, als ein wenig reicher und eingesperrt... ums mal übertrieben auszudrücken...

Das zusätzliche Geld während der Zeit in der sie noch keinen Job hat wäre für sie zwar eine riesen Erleichterung (momentanes Haushaltsgeld im Monat beträgt in etwa 120 Euro), dennoch würde sie dann doch sehr gerne selbst entscheiden wo sie a) arbeiten möchte und wo sie sich b) zu welcher zeit in welchem teil der BRD aufhält.

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Was für mich eine riesen Frechheit ist:

Hört sich gut an. Aber deine Freundin will Geld vom Steuerzahler haben und das gibts halt nicht so einfach.

Sicherlich kann man die Anträge zurück ziehen.

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Erstens, der Krafstoffverbrauch hängt immer von der Fahrweise ab. Diese Werte sind scheinbar aus einem Prospekt.

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Morgen ist es wieder besser.

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