So ist das jetzt auch bei meinem Nachbarn oben drüber. Mit dem Siegel. Er lief zwei Schritte viel hin, Ich rief oben an, keine Meldung, Notarzt und Feuerwehr zum öffnen der Tür geholt, die riefen die Kripo, und den Bestatter, Exetus. Kann sein das er sich selbst getötet hat als Insulinpflichtiger, Medis gibts ja genug.

Vielen Alleinstehenden ergeht es so. In einer funktionierenden Hausgemeinschaft verbleibt keiner längere Zeit ... Sie wissen schon was ich meine. hier 10 Min. Einer 94 jährigen Nachbarin habe ich auch schon die Tür aufgetreten.sie lebte. Überall wo das nicht so ist, würde ich ausziehen. Die Ämter hören auf zu zahlen, gibt es verwertbares? Nachlass? das alles muss dann geklärt werden und damit kein Unbefugter die Wohnung betretet ist so ein Siegel angebracht. Selbst das Tierheim hat sich um die Katze gekümmert. Ein derartiger Vorgang kann sehr lange dauern. Bei einem anderen Nachbarn im Nebenhaus 8 Monate. Auskunft erhalten im übrigen nur Angehörige, ich kenne den Bestatter persönlich und damit er nicht alleine begraben oder eingeäschert wird, bin ich als Nachbar bei der "städtischen Einäscherung" dann dabei. Es ist sehr wichtig sich auch um seine Nachbarn mitzukümmern.

Danke fürs lesen. allesstreugut

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In meiner Stadt füllt diese Firma halbseitige Tageszeitungsberichte im negativen Sinne. Überhöhte Nebenkostenabrechnungen die vornehmlich der Arge in Rechnung gestellt werden (die zahlen alles ohne zu prüfen), ausstehende Reparaturen, Gebäude und Umfeld verwahrlosen lassen usw....., eigentlich nur negatives, positives habe ich noch nicht vernehmen dürfen und werde niemals in eines deren Gebäude ziehen. Irgendwann ist der Reparaturstau derart hoch das nur noch abgerissen werden kann.

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Dein Vater ist wie ich in einem Alter, wo wir noch mit der guten Wählscheibe grossgeworden sind oder es gar kein Telefonanschluss gab. Technische Gymicks mögen solche Menschen oft nicht, nachdem mein Handy in der Waschmaschiene gewaschen wurde habe ich mir ein gebrauchtes Sony c 902 zugelegt. Die einzigen Funktionen die ich daran nutze ist die Weckfunktion, Kalender, Uhrzeit, die ausserordentliche gute Kamera, SMS nutzt jemand in unserem Alter so gut wie nie. Online bringts auch nicht wegen den schlechten Augen (Lesebrille) alles ohne Verträge, Simkarte rein, evt. ein Handy mit 2 Simkarten wenn Dein Vater berufstätig ist und nicht immer erreichbar sein will. Alles andere halte ich für Spielerei und unnötig.

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Wenn die oben drüber und unten drunter noch etwas zu essen haben wollen im Alter, werden sie es mit Sicherheit erdulden. Kinder sind die Zukunft.

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Mietrecht / Gesetze /ReperaturKOSTEN / wer zahlt

Ich wohne hier seit Mai 2012, also relativ frisch... ALs wir eine LAmpe anbrachten vor einiger Zeit, hat es "Bumm" gemacht... Licht ging nocht mehr. Wir haben einen Elektriker gerufen, der meinte es war nicht unser verschulden. Der schaden betrug 109 Euro. Der Hauseigentümer/Vermieter und diedie das Haus für ihn verwalten wollten nich zahlen, also zahlten wir.

Soooo nun habe ich das Fenster zum lüften geöffnet, und es geht nicht mehr zu... Habe es nicht reingeklappt, sondern GANZ geöffnet. Es lässt sich nicht mehr in den rahmen drücken... so das man es weder schliessen noch reinklappen kann. Die Fenster sind aus Kunststoff. Die Whg. ist Altbau. Wie alt die Fenster sind weiss ich nicht. aber alle die auf die Hauptstrasse schauen lassen sich nur mit druck öffnen und schliessen. Nun geht dieses garnicht mehr zu. Mit dem Griff scheint alles OK zu sein.

Wer bezahlt diesen "schaden" nun? Schon wieder wir? Der Hauseigentümer meinte mal zu ns er Investiert hier nichts mehr...

In unserem Mietsvertrag befindet sich folgende Klausel:

§14 Kleine Instandhaltungen

Der Mieter hat verschuldungsunabhängig die Kosten zu tragen für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzumgsmaßnahmen an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, und Gas, den Heiz-und Kocheinrichtungen, den Fenster-und Türverschlüssen, Rolläden sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.

Die Verpflichtung des Vermieters ist je Reperaturauf 110€begrenzt.Bei einem größeren Betrag findet eine anteilige Kostenbeteiligung des Mieters nicht statt. Der Höchstbetrag im Mietjahr stellt sich auf 6%der Jahresnettmiete (Miete ohne Betriebskosten).

Man beachte das wir in diesem Jahr vor einigen Wochen schon 109€ an den Elektriker investierten. Ich habe die rechnung noch!!

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Wenn dem Vermieter das Haus derart egal ist, würde ich das Fenster offen stehen lassen beim nächsten Regenguss noch mehr Wasser hinterherkippen, mir ein paar Tauben besorgen, brüten lassen, die Türe verschliessen, und weg. Vermutung. Das Haus steht zum Verkauf und findet keinen Investor, aus verschiedenen Gründen.

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Mietrecht / Gesetze /ReperaturKOSTEN / wer zahlt

Ich wohne hier seit Mai 2012, also relativ frisch... ALs wir eine LAmpe anbrachten vor einiger Zeit, hat es "Bumm" gemacht... Licht ging nocht mehr. Wir haben einen Elektriker gerufen, der meinte es war nicht unser verschulden. Der schaden betrug 109 Euro. Der Hauseigentümer/Vermieter und diedie das Haus für ihn verwalten wollten nich zahlen, also zahlten wir.

Soooo nun habe ich das Fenster zum lüften geöffnet, und es geht nicht mehr zu... Habe es nicht reingeklappt, sondern GANZ geöffnet. Es lässt sich nicht mehr in den rahmen drücken... so das man es weder schliessen noch reinklappen kann. Die Fenster sind aus Kunststoff. Die Whg. ist Altbau. Wie alt die Fenster sind weiss ich nicht. aber alle die auf die Hauptstrasse schauen lassen sich nur mit druck öffnen und schliessen. Nun geht dieses garnicht mehr zu. Mit dem Griff scheint alles OK zu sein.

Wer bezahlt diesen "schaden" nun? Schon wieder wir? Der Hauseigentümer meinte mal zu ns er Investiert hier nichts mehr...

In unserem Mietsvertrag befindet sich folgende Klausel:

§14 Kleine Instandhaltungen

Der Mieter hat verschuldungsunabhängig die Kosten zu tragen für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzumgsmaßnahmen an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, und Gas, den Heiz-und Kocheinrichtungen, den Fenster-und Türverschlüssen, Rolläden sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.

Die Verpflichtung des Vermieters ist je Reperaturauf 110€begrenzt.Bei einem größeren Betrag findet eine anteilige Kostenbeteiligung des Mieters nicht statt. Der Höchstbetrag im Mietjahr stellt sich auf 6%der Jahresnettmiete (Miete ohne Betriebskosten).

Man beachte das wir in diesem Jahr vor einigen Wochen schon 109€ an den Elektriker investierten. Ich habe die rechnung noch!!

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Erst einmal das Fenster anheben (Griffseite) und in den Rahmen heben. Sonst regnet es noch rein und ergibt grössere Wasserschäden. Wenn es ein Kunststoffenster ist, ist mit Sicherheit die obere Verklotzung der Scheibe heruntergefallen. Die an der Griffseite oben seitlich. Damit ist der Flügel nicht mehr im Winkel. Das lässt sich mit einem Zollstock oder Massband überprüfen. Das mass von Rechts oben nach links unten muss gleich dem Mass von links oben nach rechts unten sein. Der Flügel könnte aber auch andere Hindernisse haben , hintere Verriegelung, Schere, vorder untere oder obere Verriegelung, dort zur Not einfach im Rahmen das betreffende Schliessstück herausschrauben. Defektes Getriebe. Verhakte Gummidichtung in der Schere. Das ist eine Sache um die sich der Vermieter dringends kümmern sollte sonst entstehen durch Regen, Umwelteinflüsse die unbewohnbarkeit des Hauses, und das wie ein undichtes Dach.

Meines Erachtens haben Sie hier eine Anzeigepflicht dem Vermieter gegenüber, weil dadurch grössere Schäden entstehen.

Zu Zahlen haben Sie dafür nichts. Das ist Sache des Vermieters. Will er denn sein Haus erhalten.

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Gebe es Deinem Chef doch einfach schriftlich, wenn die Probezeit vorbei ist, das Du kein Geld mehr hast auf Montage zu fahren, wegen der zusätzlichen Verpflegung. Schliesslich kann er Dich nicht zwingen Schulden zu machen. Dann muss er Dich sinnlos am Firmensitz beschäftigen. (Wird dem Boss nicht gefallen) Überstunden wird so ein Firmenchef mit Sicherheit auch keinem Auszubildenden zahlen. Da ist abfeiern angesagt und für die Schule lernen.

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Den 50 Zoll Ferseher mit veralteter Hintergrundbeleuchtung gegen ein modernes LED-Hintergrundbeleuchtungsmodel tauschen, wobei es auch 60 Zoll sein dürfen.

In der Verstärkertechnik auf Class D Endstufen zurückgreifen.

Einen Kleineren Kühlschrank, wobei nicht genutzter Raum durch Polistyrol aufgefüllt wird. Energiesparlampen, Z.Bsp. Bad, Küche, Keller und nur im Wohn und Arbeitszimmer "Warmlicht" verwenden. Den PC immer herunterfahren bei nichtnutzung.

Auf elektrische Durchlauferhitzer verzichten und moderne Gasthermen verwenden. Einen Eierkocher nutzen. Kochen mit Gas oder sonst mit Induktionsherden. Stecker herausziehen beim verlassen der Wohnung denn auch nicht genutzte Transformatoren verbrauchen Strom, Z.Bsp. Elektrische Zahnbürsten. Es gibt noch mehr Möglichkeiten, Wäsche auf der Leine trocknen statt Trockner. Energiesparwaschmaschienen. Bei 30 Grad waschen, statt 60 Grad. Die Spülmaschiene nur komplett befüllt spülen lassen.....

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Oder auch nur der Balance Regler, der Kratzt, der wird fast nie benutzt und häufig eine Ursache.

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Norwegen ist sehr spannend und hervorragend mit dem Wohnwagen oder dem Zelt zu erkunden.

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