Hallo Lea,
Ist häusliche Intensivpflege medizinisch notwendig, muss die Krankenkasse die Kosten hierfür auch übernehmen.
Der betreuende Pflegedienst verhandelt dann mit der Kasse einen Stundensatz aus.
Dieser variiert – je nach Kasse – zwischen 30,00 – und 35,00 EUR die Stunde. ACHTUNG – kein Pflegedienst kann unter einem Stundensatz von 30,00 EUR eine qualitativ hochwertige Intensivpflege - in der Häuslichkeit - des Patienten durchführen.
In der Regel erfolgt noch eine Einstufung in die Pflegeversicherung. In dem Pflegegutachten ermittelt der Medizinische Dienst (MDK) die sogenannten Grundpflegezeiten. Diese darf die Kasse dann zu Hälfte anrechnen.
Ein Beispiel:
Es werden vom Arzt 24 Stunden häusliche Intensivpflege verordnet. Der MDK ermittelt im Einstufungsgutachten tägliche Grundpflegezeiten von 5 Stunden (Stufe 3). Hiervon darf die Krankenkasse jetzt 2,5 Stunden berücksichtigen. Der Pflegedienst rechnet Pflegeversicherungsleistungen nach Stufe 3 (1.550 EUR monatlich)
In Zahlen sieht das dann wie folgt aus:
Gesamtkosten im Monat: 24 Std. x 30 EUR Stundensatz x 30 Tage = 21.600 EUR.
Davon übernimmt die Kasse: 21,5 Std. x 30 EUR Stundensatz x 30 Tage = 19.350 EUR.
Die Pflegekasse übernimmt – Sachleistungshöchstbetrag = 1.550 EUR.
Kassen Gesamtleistung somit = 20.900 EUR
Es bleibt also eine Selbstbeteiligung von monatlich 700 EUR
Das ist natürlich sehr viel Geld. Man muss aber wissen, dass hier eine Pflegefachkraft 24 Stunden vor Ort beim Patienten ihren Dienst verrichtet. Eine Pflegekraft kostet gut und gerne 28 bis 29 EUR die Stunde. Man benötigt in der Regel ein Team von ca. 6 Mitarbeitern um einen Intensivpatienten zu Hause zu versorgen. Rufbereitschaft und Vertretungen im Urlaubs-und Krankheitsfalle nicht mitgerechnet.
Da relativiert sich das Ganze wieder.
Ich hoffe ich konnte etwas "Licht ins Dunkel" ;-) bringen. Falls du weitere Fragen hast -gerne.
Viele Grüße
Peter Wolthoff