Intensivpflege, alleine am Patient - dass wäre auch nicht wirklich sinnvoll, da die ganz einfach die notwendigen Erfahrungen fehlen. Im Jugendschutzgesetz steht mit Sicherheit nichts zur Intensivpflege, sondern regelt lediglich die Rahmenbedingungen einer Beschäftigung. Hier mal zwei Links, die etwas Licht ins Dunkel bringen können :-):

  • http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Arbeitsschutz/jugendarbeitsschutzgesetz.php
  • https://www.buzer.de/gesetz/956/b2741.htm

Grüßle

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Nein, definitiv nicht. Das ist ganz klar Sache des IPD (Intensiv-Pflegedienst).

Das kannst du den Verantwortlichen, bzw. Kräften vor Ort so mitteilen. Für die Müllentsorgung musst du allerdings sorgen. Ich wünsche dir alles Gute. Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich gerne an mich wenden - > p.wolthoff@akd-heimbeatmung.de. 

Viele Grüße Peter Wolthoff

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Hallo, ein eigens Zimmer und Bad hört sich echt gut an. 2 Wochen mit 12 Std. am Tag arbeiten und dann 2 Wochen frei ist auch echt ok. Als examinierte Pflegefachkraft solltest du nicht du nicht unter 16,00 EUR die Stunde arbeiten. Bist du Krankenschwester- oder Pfleger mit Fachausbildung für Anästhesie u. Intensivpflege, nicht unter 16,70 EUR die Stunde. Dazu kommen natürlich noch die üblichen Zuschläge. Toi Toi Toi :-) Viele Grüße Peter Wolthoff

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Das tut mir sehr leid und du befindest dich in einer schlimmen Situation. Die gute Nachricht ist, es ist noch viel zu früh um eine entsprechende Prognose zu stellen. Nach so kurzer Zeit, kann man da wirklich noch nichts sagen und ob man jetzt schon von Wachkoma reden sollte ist fraglich. Die - doch sehr frühe - Klinikentlassung ist allerdings schon verwunderlich. Es gibt doch sicherlich auch in Ägypten entsprechende 'Fachabteilungen oder? An der Uni in Cairo müsste es doch auch entsprechende Ärzte geben. Ok, das weißt du natürlich besser.. Wenn du möchtest, können wir aber gerne in Kontakt bleiben. Ich bin Inhaber eines Fachpflegedienstes für häusliche Intensivpflege und wir versorgen rund um die Uhr Wachkomapatienten in ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Du kannst dir unsere Arbeit auf dem Youtube-Video anschauen. Hier meine E-Mail - adresse: p.wolthoff@akd-heimbeatmung.de. Wenn du möchtest,, stelle ich deinen Fall dann gerne bei meinem Team vor und schaun wir mal, wie wir helfen können. Bis dahin ist reden, kontakt, steicheln auf jeden Fall gut. Viele Grüße Peter Wolthoff

http://www.youtube.com/watch?v=g30bCkeGM2E&feature=youtu.be
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Hallo Lea,

Ist häusliche Intensivpflege medizinisch notwendig, muss die Krankenkasse die Kosten hierfür auch übernehmen. Der betreuende Pflegedienst verhandelt dann mit der Kasse einen Stundensatz aus.

Dieser variiert – je nach Kasse – zwischen 30,00 – und 35,00 EUR die Stunde. ACHTUNG – kein Pflegedienst kann unter einem Stundensatz von 30,00 EUR eine qualitativ hochwertige Intensivpflege - in der Häuslichkeit - des Patienten durchführen.

In der Regel erfolgt noch eine Einstufung in die Pflegeversicherung. In dem Pflegegutachten ermittelt der Medizinische Dienst (MDK) die sogenannten Grundpflegezeiten. Diese darf die Kasse dann zu Hälfte anrechnen.

Ein Beispiel: Es werden vom Arzt 24 Stunden häusliche Intensivpflege verordnet. Der MDK ermittelt im Einstufungsgutachten tägliche Grundpflegezeiten von 5 Stunden (Stufe 3). Hiervon darf die Krankenkasse jetzt 2,5 Stunden berücksichtigen. Der Pflegedienst rechnet Pflegeversicherungsleistungen nach Stufe 3 (1.550 EUR monatlich)

In Zahlen sieht das dann wie folgt aus:

Gesamtkosten im Monat: 24 Std. x 30 EUR Stundensatz x 30 Tage = 21.600 EUR.

Davon übernimmt die Kasse: 21,5 Std. x 30 EUR Stundensatz x 30 Tage = 19.350 EUR.

Die Pflegekasse übernimmt – Sachleistungshöchstbetrag = 1.550 EUR.

Kassen Gesamtleistung somit = 20.900 EUR

Es bleibt also eine Selbstbeteiligung von monatlich 700 EUR

Das ist natürlich sehr viel Geld. Man muss aber wissen, dass hier eine Pflegefachkraft 24 Stunden vor Ort beim Patienten ihren Dienst verrichtet. Eine Pflegekraft kostet gut und gerne 28 bis 29 EUR die Stunde. Man benötigt in der Regel ein Team von ca. 6 Mitarbeitern um einen Intensivpatienten zu Hause zu versorgen. Rufbereitschaft und Vertretungen im Urlaubs-und Krankheitsfalle nicht mitgerechnet.

Da relativiert sich das Ganze wieder.

Ich hoffe ich konnte etwas "Licht ins Dunkel" ;-) bringen. Falls du weitere Fragen hast -gerne.

Viele Grüße

Peter Wolthoff

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Hi, eine 24 stündige Intensivpflege wird dann bezahlt, wenn Diagnosen und Befunde eindeutig die Anwesnheit von intensivpflegerisch geschultem Fachpersonal erforderlich machen, da in anderem Fall lebensbedrohliche Zustände – oder zumindest starke Einbußen von Lebensqualität zu befürchten sind. Eine entsprechende ärztl. Verordnung ist also nicht unbedingt an eine Heimbeatmung gebunden. Ein anderes Beispiel wäre die Überwachung eines absaugpflichtigen Tracheostomas. Noch weitere Fragen? Gerne. Viele Grüße Peter Wolthoff

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Hallo Schmetterling 76, ein Tracheostoma ist in der Regel Absaugpflichtig, da das entstehende Bronchialsekret nicht abgehustet werden kann. Geschieht dies nicht, besteht hohe Aspirationsgefahr. Im Extremfall kann der Patient ersticken. Da niemand weiß, WANN das Sekret abgesaugt werden muss, ist ein solcher Patient - je nach Grunderkrankung - rund um die Uhr zu überwachen. Ein solcher Patient bekommt dann eine entsprechende Krankenbeobachtung verordnet - die dann eine Fachpflegekraft durchführt. Normalerweise fallen in dieser Krankenbeobachtungszeit noch andere pflegerische Tätigkeiten wie Verbandswechsel, Kanülenpflege, Medikamentengabe. Natürlich auch grundpflegeische Maßnahmen wie Ganz- oder Teilkörperwaschung, Lagern, An- und Ausziehen etc. Wenn sonst nichts zu tun ist, kann man zwischendurch natürlich auch mal ein Buch lesen, oder mit dem Patienten fernsehen o.ä. Da hier von 12 Stunden die Rede ist, nehme ich an dass tagsüber ein Angehöriger beim Patient ist und Nachts eine Pflegefachkraft oder? Falls noch weitere Fragen sind? Nur zu :-) A liabs Griaßle aus dem Schwabenland Peter Wolthoff

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BiPAP ist eine druckkontrollierte Beatmung, die es dem Patienten in jeder Phase der Beatmung erlaubt, selbst zu atmen. Das Beatmungsgerät generiert abwechselnd einen hohen Druck zum Einatmen und einen niedrigeren Druck zum Ausatmen.

Die CPAP-Beatmung (Continuous Positive Airway Pressure) ist eine Beatmungsform, die die Spontanatmung des Patienten mit einem dauerhaften Überdruck (PEEP) kombiniert. Der Patient kann seine Atemtiefe, Atemfrequenz und auch den Flow (Luftdurchfluss) selbst bestimmen.

ASB = Arbeiter Samariter Bund ;-) SPÄSSLE!

Bei der ASB atmet der Patient selber, d.h. er bestimmt den Beginn der Inspiration und der Expiration, die Frequenz, den Rhythmus. Er erhält lediglich vom Beatmungsgerät eine Druckunterstützung, d.h. das Beatmungsgerät presst die Luft mit einem gewissen Druck nach, wenn der Patient einatmet.

PEEP (Positiver EndExspiratorischer Druck - neudeutsch positive end-expiratory pressure) bezeichnet einen bei der Beatmung künstlich in der Lunge erzeugten positiven Druck, der nach Abschluss der Ausatmung (Exspiration) anliegt. Dieser Druck erhöht den Atemwegsmitteldruck und die funktionelle Residualkapazität.

usw -> und so weiter........

Grüßle Peter Wolthoff

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Das Wachkoma (apallisches Syndrom) ist ein Krankheitsbild in der Neurologie, das durch schwerste Schädigung des Gehirns hervorgerufen wird. Dabei kommt es zu einem funktionellen Ausfall der gesamten Großhirnfunktion oder größerer Teile, während Funktionen von Zwischenhirn, Hirnstamm und Rückenmark erhalten bleiben. Dadurch wirken die Betroffenen wach, haben aber aller Wahrscheinlichkeit nach kein Bewusstsein und nur sehr begrenzte Möglichkeiten der Kommunikation (z. B. durch Konzepte wie die Basale Stimulation) mit ihrer Umwelt. In Deutschland wird von wenigstens 10.000 Betroffenen ausgegangen. Siehe auch: http://www.schaedel-hirnpatienten.de/informieren/das-apallische-durchgangssyndrom/wachkoma-was-ist-das/index.html.

Viele Grüße

Peter Wolthoff

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Hallo, so wie ich deine Frage verstehe - bekommt deine Mutter sogenannte medizinische Behandlungspflege (Verbände, Medikamente verabreichen, Insulin spritzen etc.), welche vom Arzt verordnet wurde. Diese Form der häuslichen Krankenpflege fällt in den Zuzahlungs - Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung und hat auch nichts mit der Pflegestufe zu tun. Das ist also genauso zu sehen wie die Zuzahlung in der Apotheke. Sie kann sich hiervon - unter bestimmten Voraussetzungen - befreien lassen. Frag einfach bei der Krankenkasse nach diesen Befreiungsmöglichkeiten. Viele Grüße Peter Wolthoff

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Hallo, tja, da fällt mir leider auch nichts mehr ein. Bleibt wohl nur, nochmals das Gespräch mit den Angehörigen zu suchen. Evtl. dem Hausarzt die Angelegenheit schildern - auch wenn dieser euch keinerlei Auskünfte erteilen darf. Er könnte hier vielleicht vermitteln. Sehr traurig, so eine Situation. Alles Gute und a liabs Griaßle. Peter Wolthoff

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Hallo, da muss wohl ein Missverständnis vorliegen! 400 Euro Jobs werden pauschal versteuert und seit 2006 gibt es auch einen - warum auch immer - pauschalen Krankenversicherungsbeitrag für gesetzlich Versicherte. Im Regelfall werden diese Beträge pauschal vom Arbeitgeber an die "Knappschaft Bahn See" abgeführt. Kein 400 Euro Jobber muss darüber hinaus Beiträge zur Pflegeversicherung abführen. Die werden erst fällig, wenn du - als Selbstständiger - eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung eingehst. A liabs Griaßle Peter Wolthoff

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Hallo Nikolka, für geringfügig Beschäftigte (400 EUR Job) werden zwar pauschal Steuer- und Sozialabgaben abgeführt - allerdings resultiert hieraus (leider) kein Leistungsanspruch. Daran ändert sich auch nach 5 Jahren nichts. Deine Mutter ist hier also im Prinzip weder Kranken- noch Pflegeversichert. Ich empfehle dringenst sich bei der Krankenkasse oder Landratsamt entsprechend zu erkundigen. Für Bürger aus der Tschechei gilt auch immer noch ein eingeschränktes EU - Recht. Auf jeden Fall alles Gute für die Zukunft!! Peter Wolthoff

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Hallo, ich fürchte nicht. Die Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen ist - nach meinem Kenntnisstand - mit einem Wohnsitz in Deutschland verbunden. Googeln Sie doch einmal die Begriffe "rentenversicherung pflegeperson". Mit freundlichen Grüßen Peter Wolthoff

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Hallo, also wenn ich das richtig verstanden habe, bezieht deine Mutter Pflegegeld für die Pflegestufe 1. Wenn Sie von diesem Geld eine Hilfe bezahlt, muss der Pflegekasse überhaupt nichts angegeben werden. Im Antrag auf Pflegeversicherungsleistungen wird halt nach der Pflegeperson gefragt. Das wärst dann du, da irgend jemand deine Mutter ja pflegen muss. Dies wird auch vom MDK erfragt, da ohne vorhandene Pflegeperson keine Einstufung in eine Pflegestufe erfolgen kann. Für was dann das Pflegegeld letztendlich verwendet wird, liegt primär in der Entscheidung des Pflegegeldbeziehers. Wie sich dies dann arbeits- und sozialversicherungstechnisch verhält steht natürlich auf einem anderen Blatt. Ich hoffe - ich konnte helfen - Viele Grüße Peter Wolthoff

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Hallole, dass das geht wurde ja bereits korrekt beantwortet. Du kannst dir sogar für die Zeit des Aufenthaltes professionelle Hilfe holen. Die Pflegekasse zahlt für solche Anlässe bis zu 1.510 EUR für max. 28 Tage. Allerdings wird das Pflegegeld entsprechend gekürzt. Eine solche Kürzung erfolgt nicht, wenn du für weniger als 8 Stunden pro Tag diese Ersatzpflege in Anspruch nimmst. Auch erfolgt keine Anrechnung an die Höchstdauer von 28 Tagen im Kalenderjahr. A liabs Griaßle von dr Alb Peter Wolthoff

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Hallo, das sieht ja schon recht düster aus. Nach meiner Information gibt es wohl leider keine Möglichkeit in eine gesetzliche Kasse zu wechseln. Anders würde ich die Zahlung des Pflegegeldes im Ausland sehen. Innerhalb der EU muss das Pflegegeld bezahlt werden. Vielleicht hilft hier folgender Link: http://bit.ly/jmqkmL Ich würde mich auch mal an die compass-pflegeberatung (Internet - Seite bitte googeln) wenden. Die führen für alle privat Versicherten den im Gesetz verankerten Anspruch auf kostenfreie und unabhängige Pflegeberatung durch. In den Fällen, die mir bekannt sind haben die wirklich gute Arbeit geleistet. Alles Gute Peter Wolthoff

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Seh ich auch so. Hier der Link -> http://bit.ly/j9qqpN

Grüße

Peter

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