Hallo neue Frage mal wieder rechtliches
ich habe im Sommer 2014 einen fahrrad rahmen auf der straße vor meiner Wohnung gefunden ich wollte ihn eigentlich zur Polizei bringen weder wollte ich ihn verkaufen noch selbst benutzen wenn denn nach der 6 Monate Frist.
doch denn kam alles anders ich habe ihm beim aufräumen in meine Abstellkammer gelegt und 1 Tag später kamen leider zwei witzfiguren zu mir die behaupteten ich habe deren Angelruten geklaut da ich diese bei ebay verkauft habe (nun wie es sich raus stellt haben sie keinerlei Beweise) die ich wiederum abgestellt auf dem öffentlichen Straßen Land mit genommen habe diesbezüglich kam es natürlich zu einer hausdurchsuchung da sie mir sagten entweder gebe ich Ihnen 500 Euro oder sie rufen die Polizei
Rest könnt ihr euch ja denken fahrradrahmen in der Kammer und dieser War gestohlen wie sollte es auch anders in Berlin sein.
nun muss ich vor Gericht und wurde angeklagt wegen fundunterschlagung obwohl ich niemals den Rahmen für meine Zwecke nutzen wollte oder verkaufen wollte also kann die Anklage garnicht mit dem BGB übereinstimmen oder sehe ich hier irgendetwas falsch ich glaube meine Anwältin befasst sich nicht so sehr mit diesen Fall und sie sagt auch nur das es bei fundunterschlagung bleiben wird
wie sieht ihr das?