Nimm einen schwächeren Strahl

Viel Spaß ;)

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Achte darauf, dass Du Dein Zimmer jederzeit abschließen kannst, dann kommst Du erst garnicht in eine solche Situation. Bestehe auf Deine Privatsphäre mit einen Schlüssel zum Zimmer.

Meine Mutter hat mich damals auch dabei erwischt. 

Eltern kennen das von sich selbst und können damit normalerweise gut umgehen.

Viel Spaß weiterhin dabei ;)

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Von Maklern denen man nicht vertraut sollte man sich schnell verabschieden. Das besagte Haus kann man auch anderweitig bekommen oder man sucht sich einen anderen Makler den man bittet dieses Haus oder ein anderes zu beschaffen.

Im Umgang mit Maklern gebt Ihr den Ton an, was genau gesucht wird (Liste mit den gewünschten Kriterien vorbereiten), wo gesucht wird (Lage) und ob Einzelbesichtigungen gewünscht sind. Der Makler sollte die Wünsche der Kunden respektieren. Immerhin wird er vom Kunden dafür bezahlt, wenn ein Vertragsabschluss zustande kommt.

Es ist allerdings üblich, dass sich ein professioneller Makler vorab seine Ansprüche für den Fall des Erfolges sichert und sich die Provisionsvereinbarung vor Besichtigung unterzeichnen lässt. Diese Vereinbarung sichert ihm ja erst die Zahlung im Erfolgsfalle. Es gibt also kein Risiko für Euch. Der Makler darf vorab ohnehin keine Zahlungen verlangen. Ihr solltet dabei nur darauf achten, dass nicht noch andere Gebühren als die Provision vereinbart werden.

Man kann nicht erwarten, dass der Makler kostenlos arbeitet. Allein seine Besichtigungen, Erstellung Exposé, Werbemaßnahmen auf eigene Kosten sind zeitlich nicht zu unterschätzen und er verdient seine Vergütung dann von dem der den Miet- oder Kaufvertrag abschließt. Und wer einen Makler beauftragt, ihm das Vertrauen mit Unterzeichnung der Provisionsvereinbarung geben. Damit gibt man ihm die Möglichkeit seine Ansprüche zu sichern. Wer nichts unterzeichnen möchte, aber den Makler mit Besichtigungen und Beratungswünsche bemüht wird von ihm verständlicherweise schnell im Regen stehen gelassen. Selten wird ein Makler mehrere Termine vereinbaren, ohne gesicherte Provisionsvereinbarung.

Ein professioneller Makler wird Verständnis dafür aufbringen, wenn ein Kunde ihm aus Vorsicht nicht sofort eine Provisionsvereinbarung unterzeichnen möchte. Er wird den Kunden geduldig darüber aufklären warum diese Vereinbarung für eine weitere Zusammenarbeit für ihn wichtig ist und das für den Kunden kein Zahlungsrisiko besteht, solange er keinen Miet- oder Kaufvertrag abschließt. Wenn der Makler auf Unsicherheit des Kunden mit Frechheiten reagiert, ist er für weitere Kontakte nicht geeignet.

Also wer keine Provision zahlen möchte sollte keinen Makler bemühen und auf seine Beratung und seine Objekte verzichten. Man muss dann eben selbst suchen und wird sehen, dass es viel Zeit kosten kann. Darüber hinaus verzichtet man auf fachliche Beratung (vorausgesetzt der Makler ist seriös).

Der Makler hat sich seine Objektangebote meistens mit Aufwand und Werbung hart erarbeitet und wird diese nicht provisionsfrei aus den Händen geben.

Die 3 Sterne hat dieser Makler sich möglicherweise mit Fake-Accounts selbst gegeben.

Viel Erfolg bei der Suche.

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Einfach mal auf www.areal-service.com schauen. Dort werden Maklerleistungen in Berlin, Potsdam und Brandenburg angeboten. Die Beratung ist kompetent und die Bearbeitung nebst Werbemaßnahmen erfolgt zeitnah. Keine Vorkasse, keine Versprechungen. Über Chancen und Risiken wird umfangreich aufgeklärt.

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Diese Würmer leben in Dir und die spülst Du beim Duschen in den Kanal. Sie grabbeln gelegentlich auch Nachts auch aus Dir heraus und das ergibt ein leichtes Jucken an der Rosette Deines Afters. :)

Du solltest zum Arzt gehen und Deinen Darm bzw. Stuhl untersuchen lassen, dann bekommst Du ein Mittel was Du einnehmen musst bis die Dinger weg sind. Ansonsten leben die noch jahrelang als Parasiten in Dir. Was die mit Deinem Körper auf lange Sicht von innen anrichten können, ist wohl noch nicht vollständig erforscht. Ich gebe diesen Würmern mal keinen Namen weil ich mich mit den vielen Sorten nicht auskenne. Ich habe nur einen Verdacht, wenn es diese dünnen fast durchsichtigen, bräunlich bis roten bzw. rotbraunen Würmer sind. Sie können sehr klein sein von ca. 1 cm bis 5 cm oder sogar noch länger. Viele Betroffene haben durch diese vielen Parasiten auch dauernd Hunger und schaufeln jede Menge Nahrung in sich rein, um damit dann die Würmer nicht verhungern zu lassen. Diese Würmer fühlen sich in Deinem warmen Darm richtig wohl, vermehren sich natürlich wunderbar und denken gar nicht daran aus diesem Quartier fortzuziehen. Denn es kommt ja immer Nachschub mit neuer Nahrung. Ach das Leben eines solchen Wurmes ist doch schön. Die brauchen nur noch fressen und sich vermehren :)

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Gehe zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der holt alles was Dir zusteht (Lohn, Urlaubsgeld). Nimm alle relevanten Unterlagen mit zum Anwalt.

Möglicherweise hat der Arbeitgeber auch keine Abgaben (Lohnsteuer, Rentenversicherung usw.) für Dich geleistet. Das soll der Anwalt gleich mit nachprüfen.

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... und Eigenbedarf muss auch begründet sein. Der Neueigentümer muss tatsächlichen Eigenbedarf nachweisen.

Die Eigenbedarfskündigung muss zudem inhaltlich die vorgeschriebene Form haben.

Die anderen Antworten sind korrekt.

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In der Satzung der Genossenschaft ist das mit den Anteilen genau geregelt. Du solltest Dir die Satzung aushändigen lassen. Die Genossenschaftsanteile können schon mal wenige tausend EUR ausmachen. Für kleinere Wohnungen zahlt man weniger.

Bei 12 x 600 EUR = 7.200 EUR ist das recht viel und die Wohnung müsste ja riesig sein. Wie groß ist denn diese Wohnung?

Übrigens bieten die Genossenschaften zu den Anteilen meist Ratenzahlung an. Bei noch offenen 6.600 EUR bietest Du eine realistische Rate in Höhe von monatlich ca. 180,- EUR (37 Monate) an oder je nach Verfügbarkeit eben ca. 130,- EUR (48 Monate).

Gib denen ruhig den Hinweis, dass man Dich vorher nicht über diese hohen Anteile informiert hat und Du darüber sehr erstaunt warst.

Genossenschaftliches Wohnen ist dafür sicher (ohne Eigenbedarfskündigung) und meist sehr preiswert.

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Frage die Maklerin ob sie Dir mehrere Objekte zur Besichtigung an einem Tag in dieser Gegend anbieten kann. Sie soll schriftlich, per Rückmail antworten. Tut sie das, könnte die Provision verloren sein. Denn für Sammelangebote muss man keine Provision zahlen.

Und Du suchst Dir das beste Angebot aus. Lass Dir den Wohnungseigentümer namentlich mit Anschrift nennen. Tut sie das nicht ist die Provision ebenfalls verwirkt. Sie wird fragen warum Du den Namen wissen möchtest. Du sagst um zu wissen auf welchen Vermieter Du Dich einlässt. Sie wird abwinken: "Er hat ja mich eingeschaltet, weil er keine Zeit hat sich mit der Wohnung zu beschäftigen" oder so ähnlich. Damit macht sie evtl. den nächsten Fehler der ihr die Provision kosten kann.

Viel Glück!

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Darf Vormieter Geld verlangen?

Also folgendes: Ich ziehe ab Oktober in ein Studentenwohnheim. Die Wohnung habe ich über eine Anzeige direkt über die Vormieterin vermittelt bekommen. Da diese eine Strafe für die frühere Vertragsauflösung zahlen muss, hatte sie von anfang an klar gemacht, dass sie diesen Betrag vom Nachmieter zurück will. Da das bekannt war habe ich es akzeptiert und als "Marklerprovison" gesehen. Jetzt kam der Vertrag vom Vermieter in dem steht, dass der Vetrag ab 1. Oktober greift. Soweit so gut. Jetzt meinte die Vormieterin aber das ich ihr den Betrag für die Vertragsauflösung PLUS die Miete für den September überweisen soll. Das hat mich dann doch stutzig gemacht. Warum soll ich die Miete zahlen (und dann auch noch an sie), wenn der Vertrag erst ab Oktober gültig ist? Sie meinte zwar damals das die Wohnung ab dem 1.09 frei ist und ich jederzeit einziehen könnte, erwähnte aber auch das der Vertrag wohl ab 15.09 zählen würde, aber trotzdem die ganze Miete für den Monat fällig wird. Jetzt wo der Vertrag aber überhaupt nichts mehr mit dem September zu tun, sehe ich das aber eigentlich nicht ein. Laut meinem Vertrag ist es mir nicht gestattet die Wohnung unterzuvermieten, also darf sie das ja wohl auch nicht. (Vorallem da ich die Wohnung vor Oktober gar nicht brauche). Ich sehe das so, dass sie keine zwei Mieten zahlen will und deshalb hoft, so wieder an das Geld zu kommen, aber ist das rechtens? Das Geld für die Vertragsauflösung hätten wir ja auch gezahlt, aber geht das jetzt nicht zu weit?

Liebe Grüße, Franzi

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Sie hat Dich sicher vorzeitig in die Wohnung gelassen und Du nutzt die Wohnung bis zum Mietbeginn unentgeltlich, weil die Vormieterin Dir die Wohnung bereits überlassen hat. Hierüber steht nichts in Deiner Fragestellung. Ein Nutzungsentgelt wäre zwar drin. Allerdings ist die Vormieterin nicht der Wohnungsbesitzer und zur Vermietung nicht berechtigt.

Beachte das Gesülze dieser Frau nicht und zahle ab 01.10. Deine Miete pünktlich an den Vermieter.

Die Strafzahlung für vorzeitige Vertragsauflösung ist nicht Dein Problem. Diese zahlt sie ja eben dafür, dass sie vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen wird und seit Auszug keine weitere Miete mehr zahlen muss. Daher ist es nicht nachvollziehbar, dass sie von Dir den September bezahlt haben will. Lehne ab und freu Dich auf die Wohnung. Du musst nichts an die Vormieterin zahlen.

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Deine Fragestellung ist sehr mager. Warum will der Vermieter Deine Wohnung betreten?

Wenn er unbegründet kommt, musst Du ihn nicht in die Wohnung lassen. Einen Schlüssel zu Deiner Wohnung darf er nicht haben. Er hat Dir bei Wohnungsübergabe alle Schlüssel auszuhändigen. Im Zweifelsfall tausche den Schließzylinder zur Wohnung aus.

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Ja, er kann Dich kündigen.

Zeige Deinem Opa, dass Du ein guter Enkel bist und helfe ihm bei allen anfallenden Arbeiten. Nimm Dir wenigstens jeden Samstag 1 Stunde Zeit. Kumpels hast Du alle Jahre andere, einen Opa nur einmal im Leben. Und wer weiß wie lange noch.

Er ist auf Deine Mithilfe angewiesen, denn ihm fällt jede Arbeit sicher schwerer als Dir. Was im Vertrag steht sollte innerhalb der Familie nicht wichtiger sein, als gegenseitige Unterstützung.

Und wenn Du ihm ein guter, helfender Enkel bist, dann wird er auch Verständnis für Deinen Anspruch auf eine Privatsphäre haben und Deine Wohnung nicht betreten wann er möchte. Lüfte alle Deine Räume mindestens zweimal am Tag für ca. 10 Minuten und baue Dir einen anderen Schließzylinder in Deine Wohnung ein.

Da er bisher aus Gewohnheit Deine Wohnung betrat, könnte dies bei ihm auf Unverständnis stoßen. Doch dann mach ihm klar, dass Deine Wohnräume nicht einfach so betreten werden sollen und Du eine Privatsphäre hast.

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Stiche für Beweisführung durch Arzt dokumentieren lassen.

Den Vermieter eine Frist setzen das Nest zu beseitigen (1 Woche Frist). Wenn er nichts tut, dann Ersatzvornahme (selbst eine Schädlingsbekämpfung beauftragen, kostet etwa 60-100 EUR).

Für die Beseitigung von Ungeziefer ist also der Vermieter zuständig. Es handelt sich ganz klar um einen Mangel der zur Mietminderung berechtigt.

Vorher musst du den Vermieter aber darüber informieren und ihm die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung geben. Tut er das nicht, kannst du die Miete mindern und nach vorheriger Ankündigung selbst einen Kammerjäger mit der Beseitigung der Insekten auftragen. Die Kosten hierfür kannst du dann von der Miete abziehen. Eine Mietminderung von mindestens 10% wäre drin.

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Da hilft nur rausnehmen und fachmännisch neu verlegen.

Irgendwas Rumfriemeln oder drauflegen bringt da nichts.

Ich habe in meinem Schlafzimmer das knarrende Laminat entfernt und auch die darunter liegende Dielung rausgerissen sowie die alte Schüttung rausgeschippt.

Dann habe ich einige Zentimeter Ausgleichsschüttung glatt reingelegt. Darauf habe ich Dämmplatten gelegt und darüber dann Fermacellplatten (Estrichplatten).

Anschließend habe ich einen Fliesenleger geholt und Fliesen verlegen lassen.

Für knapp 20 m² waren das insgesamt Kosten von ca. 1.000,- EUR (Material: Ausgleichsschüttung, Dämmplatten, Fermacellplatten, Bodenfliesen, Fliesenleger), Ich habe nun einen gut gedämmten Fußboden der keine Geräusche macht und auf welchen ich gern laufe. Am Bett habe ich eine kleine Teppich-Brücke gelegt.

Durch diesen Trockenaufbau muss man nicht mit den Fliesenarbeiten warten bis ein schwimmend verlegter Estrich ausgehärtet ist. Der Fliesenleger kann sofort kommen wenn alles verlegt ist.

Das Wohnzimmer verlege ich als nächstes.

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Gehe zur Polizei und erstatte Anzeige gegen die Vermieterin wegen Diebstahl. Dann ist das schon mal aktenkundig.

Darüber hinaus listest Du auf was Dir fehlt, ermittle den Wert und stelle ihr eine Rechnung die Du notfalls gerichtlich geltend machst.

Nimm diese Liste zur Polizei um der Polizei eine Schadenhöhe zu geben und Deinen Anspruch zu begründen.

Am besten einen Anwalt für Mietrecht oder den Mieterschutzbund hinzuziehen.

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SWI Immobilien SWI Immobilien & Hausverwaltung

Wollt Ihr im Telefonbuch nach oben (was wichtig ist um enorme Werbekosten zu sparen) dann wäre

ASW Immobilien interessant ASW = Allgemein Schmidt & Wintermann - muss ja keiner wissen :)

Ihr könnt im Briefbogen immer noch Eure beiden Namen schreiben

Ansonsten ist S & W Immobilien völlig okay und wohl besser als Wintermann Immobilien.

Bei der Gewerbeanmeldung wird man Euch sicher sagen, dass ein Nachname enthalten sein muss.

Bei Einzelfirma reicht als Firmenbezeichnung aus: S & W Immobilien, Inhaber: Karl Schmidt und Claudia Wintermann

Bei GmbH wollen die auch einen Nachnamen mit drin haben. Das würde ich dann so schreiben:

Schmidt & Wintermann GmbH

oder

Schmidt & Wintermann Immobilien GmbH

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Die volle Miete für einen Stellplatz musst Du erst zahlen wenn der Stellplatz auch nutzbar ist. Wenn Ortsüblich 35,- EUR je Stellplatz gezahlt werden kannst Du die 35,- EUR solange von der Miete abziehen bis der Stellplatz komplett nutzbar ist.

Ohne Leistung keine Zahlung!

Bei Neubauten gibt es bauliche Vorschriften zum Anlegen von Fahrradabstellplätze. Hierzu kannst Du beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt die Informationen zu Eurem Haus erfragen. Die Baubehörde kennt die Auflage für Euer Gebäude.

Gut ist es wenn zum Stellplatz kein gesonderter Vertrag abgeschlossen wurde sondern dieser im Wohnungsmietvertrag aufgenommen ist. Denn dann ist der Stellplatz vom Vermieter nicht separat kündbar. Er gehört ja zur Wohnung.

Viel Erfolg!

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stell ihm griffbereit Wasser in eine Ecke, etwas Grünzeug drauf und er wird das Wasser wittern. Dann in die Natur mit ihm.

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Kläre alles in Deinem Leben immer konsequent. Das Leben ist zu kurz um sich an was festzuhalten. Auch wenn es schwer fällt, lass los wenn er es verlangt. Zuneigung kommt und geht. Du wirst auch jemanden finden der im Umgang mit Dir harmonisch ist.

Lass ihm seinen Freiraum und ziehe Dich zurück. Er hat klar zum Ausdruck gebracht, dass er derzeit nicht mit Dir in einer Wohnung leben möchte.

Einigt Euch bzgl. der Anschaffungen und der Wohnung (wer wohnen bleiben soll). Wenn Dir die Wohnung allein zu teuer wäre dann ziehe in eine eigene kleine Wohnung. Klammern bringt nichts. Lass Dich dann auch nicht sexuell ausnutzen und geh Deiner Wege.

"Reisende soll man ziehen lassen".

Wenn ihm was an Dir liegt, dann wird er von allein kommen, oder eben nicht. Dann lenke Dich ab, gehe ins Fitness-Studio oder anderswo hin, dort lernst Du neue Menschen kennen.

Den Mietvertrag müsst Ihr gemeinsam kündigen oder Du erklärst dem Vermieter gegenüber den Auszug aus der Wohnung. Dein "Ex-Freund" bestätigt, dass er künftig die Wohnung allein bewohnt und damit einverstanden ist, dass Du aus dem Verhältnis gehst. Du bittest den Vermieter um schriftliche Bestätigung, dass Du aus dem Mietverhältnis entlassen bist. Damit hast Du dann auch keine Verpflichtungen mehr gegenüber dem Vermieter. Wenn Dein Ex-Freund später Mietschulden hat, haftest Du gegenüber dem Vermieter als Vertragspartner mit.

Bestätigt Dein Vermieter Deine Entlassung aus dem Mietverhältnis nicht, bist Du weiterhin im Vertrag und müsstest beim Amtsgericht eine Klage einreichen, wonach festgestellt werden soll, dass Du aus dem Mietvertrag entlassen bist. Dies tue spätestens 6 Monate nachdem Du Dich anderswo umgemeldet hast..

Denn Dir ist, auf Grund geänderter Lebensumstände, nicht zuzumuten zwei Mietverhältnisse zu unterhalten.

Viel Glück!

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Deine Arbeitsstunden entscheidest Du selbst, auch Deine Terminplanung, wenn Du Selbständig tätig bist.

Im Angestelltenverhältnis schreibt es Dir Dein Chef vor.

Wenn Du in 3 Monaten nur eine Wohnung vermietest, die z. B. 300,- EUR Nettokaltmiete + Nebenkosten hat und Du dafür 2 Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer kassierst, dann reicht das kaum zum Leben. Das wären 600 + 114 = 714 EUR. Davon zahlst Du unverzüglich die Steuern an das Finanzamt und es bleibt also nicht mehr so viel.

Bringst Du ein Grundstück für 100.000,- EUR zum Verkauf und kassierst 6% + Mehrwertsteuer des Kaufpreises, wären es also

6000 + 1.140 = 7.140 EUR. Davon zahlst Du wieder umgehend alle Steuern. Je nach Rechtsform des Unternehmens (Einzelfirma, GmbH, OHG, KG, GbR, AG) und beschäftigte Mitarbeiter zahlt Deine Firma Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragssteuer, Lohnsteuer, auch Berufsgenossenschaft, IHK-Beitrag u. a. Das Unternehmen hat noch weitere Ausgaben. Und für Dein Einkommen zahlst Du dann noch die Einkommenssteuer. Hierzu lass Dich wenn es soweit ist von einem Steuerbüro beraten.

6% des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer bei 100.000,- EUR Kaufpreis rechnest Du wie folgt:

100.000,- EUR x 0,06 = 6.000,- EUR Nettosumme

6.000 EUR x 0,19 MwSt. = 1.140,- EUR Mehrwertsteuer

                                     = 7.140,- EUR Gesamtsumme

Du kannst auch so rechnen:

100.000 x 6 : 100 = 6.000,- EUR

6.000,- EUR x 19 : 100 = 1.140,- EUR Mehrwertsteuer

                                  = 7.140,- EUR Gesamtsumme

Die Provision errechnet sich also normalerweise prozentual aus dem Mietpreis bzw. vom Kaufpreis. Man kann auch einen festen Betrag vereinbaren, der nicht höher sein sollte als üblich.

Wer üblicherweise diese Provision zahlt (Vermieter, Verkäufer, Mieter, Erwerber), das hängt vom Bundesland ab.

Darüber hinaus ist auch Deine vertragliche Gestaltung maßgeblich.

Am Anfang wird das Einkommen wohl nicht hoch sein. Du brauchst Zeit und musst hart arbeiten um als Makler was zu erreichen.

Viel Glück!

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