Okey ich stelle mal den Sachverhalt rein, aber ich bitte euch keine konkrete Lösung zu nennen sondern denk anstöße. DANKE
Der 17-jährige Fridolin (F) möchte sein Fahrrad verkaufen, um sich von dem Geld ein Longboard zu kaufen. Seine Eltern sind mit diesem Plan einverstanden. F verkauft daher sein altes Fahrrad für 100,- € an den 19-jährigen Nachbarsjungen Max (M). Daraufhin erklärt M, dass er momentan leider nur 10,- € in bar aufbringen kann. Er schlägt aber vor, F zusätzlich sein altes Longboard zu überlassen. F gefällt das Longboard sehr gut, daher ist er einverstanden und nimmt die 10,- € sowie das Longboard mit. Auf dem Nachhauseweg kauft er sich für die 10,- € einige Sportmagazine. Als er mit seiner neuen Errungenschaft dann bei seinen Eltern vorfährt, sind diese weniger begeistert über den „Deal“ und das klapprige Longboard. Sie verlangen, dass M die 100,- € bezahlt.
Frage zum Sachverhalt: Kann F von M Zahlung von 100,- € verlangen?
NICHT ZU PRÜFEN IST §285 BGB