Du bist zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr nur Beschränkte Geschäftsfähigkeit, d.h. wenn dein Erziehungsberichtigter (in der Regel die Eltern) dies nicht erlaubt, "darfst du dies nicht". Das Rechtsgeschäft (Kauf) ist dann schwebend unwirksam ohne Zustimmung der Eltern.
Wenn keine zusätzlichen Mängel eurer Seits entstanden sind, müsst ihr natürlich keine Fußleisten, Heizkörper und Rohren streichen! Falls natürlich beim Übergabeprotokoll keine Mängel vorhanden waren und ihr mit einem Hammer den lack am Heizkörper beschädigt habt, müsst ihr den von euch enstanden Schaden ersetzen (also den Heizkörper lackieren der Beschädigt ist)
Küche würde ich nicht Euen, da hier die Vorstellungen immer sehr unterschiedlich ausfallen. Renovierungsarbeiten hingegen halte ich auf jedenfall für sinnvoll, da der erste Eindruck meiner Erfahrung nach, serh Bedeutsam ist und viele sich nicht Vorstellen können wie es dann Renoviert aussieht!!
Freundlich lächeln und noch einen schönen Tag wünschen!
Wenn ich Richtig Informiert bin, Endet der Ausbildungsvertrag mit der Erfolgreich bestandenden Prüfung. Falls die Prüfung beim ersten mal sogar nicht bestanden wird, verlängert sich das Ausbildungsverhältnis weiter. Weil: Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, dass die Prüfung ein zweites mal versucht werden darf.