Hallo Nickname 17, danke für deine Antwort. Leider bin ich auf unzufrieden gekommen aber bin sehr zufrieden mit deiner Antwort, kann es aber nicht abändern. Ich denke da genauso, aber hast du da was dingfestes?

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Danke Euch allen. War mir auch ein wenig unsicher. Muss mich dann wohl doch noch ein wenig gedulden. Schöne Restwoche und ein noch tolleres Wochenende. Gruß aaliyah1409

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Kindesunterhalt...war das betrug?

hallo an alle..ich muß leider weit ausschweifen,weil vorgeschichte: also mit meinen ex-mann habe ich zwei kinder,unterhaltstitel besteht durch afamiliengericht seit 11/2005,unterhalt zahlte er 2006 dreimal durch lohnpfändung.er hat seit 2006 auch eine partnerin.zum 31.6.06 rief er mich an,sagte er hat gekündigt,weil das ihm zuviel geld wäre,er und seine partnerin können das nicht mehr,da sie so viele schulden hat.danach erfuhren meine anwältin und ich,das er in der gleichen firma als teilzeitkraft zum 1.7.06 weiterarbeitet über genau den selbstbehalt.eine kontopfändung blieb unwirksam,da er mit gleichen datum sein konto gelöscht hat und bis heute ein konto mit seiner freundin hat bzw. es ist ihres und seine gelder fießen darauf.dadurch konnten wir nichts tun.angaben darüber bei den zuständigen gericht wurden von meiner und anwaltsseite getan,aber niemand interressierte das.2009 zeigte ich ihn wegen unterhaltspflichtverletzung an,er bekam haft auf bewährung mit bewährungshelfer,sollte 50€ zahlen,nichts zahlte er,nach 11 mo.mußte er haft antreten.jetzt ist er seit 04/11 draußen,arbeitet seit 06/11 und wieder nichts.ich renne mir die hacken wund.er ist wieder in der gleichen firma und jetzt hats ju.-amt gesagt er wäre im mangel und müsse nur noch 285 zahlen für die 2ki..habe besuch erlaubt,die waren zusammen bei uns u.da erzählen die ...da n auto gekauft,da noch was,da ne schwarzbaustelle...ect. muß ich noch mehr sagen?so nun an ALLE:wer hat einen tip?rat?kann ich die sache mit dem konto ect. anzeigen,das war doch betrug???komme ich trotzdem an das geld,trotz das es der ihr konto ist???BITTE BITTE helft mir!!ich krieg kein beratungsschein,weil das alles schonmal lief u.anwalt kann ich mir nich leisten :-( DANKE an ALLE die antworten!!

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Hast du es mal über eine Rechtsbeistandschaft beim Jugendamt probiert. Bei mir ist es zwar andersherum, mein Mann muss für den Kleinen bei der Mutter lebenden Sohn Unterhalt zahlen. Wir hatten bis zur endgültigen Zahlpflicht den anderen aus der Beziehung gegangenen Sohn bei uns leben, welcher sich seit der Zahlpflicht in der Ausbildung befindet. Also bei uns hat der Rechtsbeistand des nicht bei uns lebenden Sohnes nichts unversucht gelassen (Strafanzeige, Klage etc.). Zuerst wurde der Unterhalt gegeneinander aufgehoben und die Strafanzeige fallen gelassen, aber nach der Aufnahme des Großen in die Ausbildung mussten wir auch zahlen. Also, geh zum Jugendamt, richte eine Beistandschaft ein und trage dort alles vor. Kostet nichts und ist ein Versuch wert. Viel Glück

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Vielleicht habt Ihr ja Anspruch auf Kindergeldzuschlag für die 3 bei Euch lebenden Kinder. Einfach mal beantragen und schauen, ob ihr es bekommt. Viel Glück. Ansonsten kann ich mich nur carsten1979 anschließen. Viel Glück

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Schwierig. Einfacher wäre es, wenn ein Kind bei dir und das andere bei der Mutter leben würde, dann könnte man jedes Kind einzeln berechnen. Wenn allerdings die Kinder z.B. für einen Monat bei dir und dann den nächsten Monat bei der Mutter leben, würde ich sagen, dass dann keiner Unterhalt zahlen muss. Es wäre allerdings zu klären, wer das Kindergeld erhält. Frag doch mal bei der Rechtsbeistandschaft bei deiner Stadt nach. Vielleicht kann man dir dort weiterhelfen

Viel Glück

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Kindesunterhalt läuft unter der steuerlichen Bezeichnung "Unterhalt an Bedürftige".

Dieser Unterhalt ist grundsätzlich steuerlich abziehbar, unterliegt aber strengen Voraussetzungen.

Die wichtigste Voraussetzung dafür, dass Unterhaltszahlungen an Bedürftige steuerlich geltend gemascht werden können, ist, dass niemand für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag hat.

Sollte das Kind Anspruch auf Kindergeld haben oder ein Kinderfreibetrag eingetragen sein, ist der Abzug ausgeschlossen.

 

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Besteht für das Kind eine Beistandschaft bei der Stadt? Vielleicht kann man Dir dort weiterhelfen.

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Gehe zum Jugendamt und richte eine Beistandschaft für die Kinder ein. Mein Mann war arbeitslos erhielt vom Jugendamt eine Anzeige über die Staatsanwaltschaft, mit der er verpflichtet werden sollte, mindestens 30 Bewerbungen pro Monat zu schreiben. Mit dieser sollte sichergestellt werden, dass, wenn es zu einer Beschäftigung gekommt, er dann auch Unterhalt zahlen kann. Das Verfahren wurde allerdings eingestellt, da mein Mann auch ohne diese Verpflichtung sich beworben hat und heute auch fleißig Unterhalt zahlt. Dein Mann glaubt sehr schlau zu sein und mit seiner Vorgehensweise den Unterhaltszahlungen nicht nachkommen zu müssen. Ich kann dir nur raten: "Hol Dir die Hilfe beim Jugendamt!" Viel Glück

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Geh auf jeden Fall zum Jugendamt und lass dir eine Beistandschaft einrichten. Die klären alles nötige bzgl. des Kindes für Dich und geben Dir vielleichtg auch Ratschläge für Dich. Viel Glück

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Bei mir wurde seitens des Gerichts in Erwägung gezogen, dass der Selbstbehalt meines Mannes herabgesetzt wird, wenn mein Gehalt über 600 Euro liegen würde. Meine Anwältin sagte mir, dass dieser soweit herabgesetzt werden kann, bis der Mindestunterhalt der Kinder komplett gezahlt werden kann. Dies würde im Umkehrschluss heißen, dass du die Differenz zwischen 200,00 Euro und dem Mindestsatz der Kinder zahlen würdest, auch wenn alle anderen immer sagen, dass du (oder ich) nicht für die Kinder zahlen musst - insgeheim tust du es dann doch! Viel Glück

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Bei uns war es fast genauso. Bei uns lebte das ältere Kind und das jüngere bei seiner Mutter. Der Unterhalt beider Kinder wurde gegenseitig aufgehoben, da weder die Mutter noch mein Mann mehr als ihr Selbstbehalt verdienten und mein Mann auch noch unserem gemeinsamen Kind zum Unterhalt verpflichtet war. Gehe mit Deinem Anliegen zum Jugendamt und richte für deine bei dir lebende Tochter eine Rechtsbeistandschaft ein. Dort lass dich berechnen. Die müssen den Anspruch deiner bei dir lebenden Tochter berücksichtigen und dies müsste auf den Unterhalt deiner ältesten Tochter Auswirkungen haben. Ansonsten hast du nur noch die Möglichkeit zum Anwalt zu gehen und den Unterhalt gerichtlich abändern zu lassen. Viel Glück

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Ich bin eine Zweitfrau. Mein Mann muss auch Unterhalt für das bei der Mutter lebende Kind zahlen. Das Gericht forderte mich nach Aufforderung der Gegenseite auf meine Gehaltsabrechnungen vorzulegen. Hätte ich mehr als 770 Euro verdient, dann hätte ich den darüberliegende Betrag an meinen Mann zahlen müssen und dieser hätte somit mehr Unterhalt zahlen können (ich muss dazusagen, dass mein Mann nach Mangelfall berechnet wurde, da wir auch ein Kind bei uns in Ausbildung haben und ein gemeinsames Kind). Unsere Anwältin erklärte uns, dass wenn es umgekehrt wäre (der jetzige Mann der Ex verdient sehr gut) müsste die Kindesmutter alles was sie verdienen würde an Unterhalt (bis zum Höchstbetrag in der ersten Stufe)zahlen, sie keinen Anspruch auf Selbstbehalt hätte, da sie durch ihren Mann voll abgedeckt sei. Soviel zum Thema!

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Ihr Gehalt wird angerechnet. Die ersten 90 Euro verbleiben ihr und der Rest wird am Unterhalt des Vaters angerechnet und somit vom Vater gekürzt werden können. Vielleicht kann sie aber mit dem Vater eine Lösung finden, womit beide leben können.

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Deinem zukünftigen Mann verbleiben 900 Euro Selbstbehalt. Dir steht lediglich was zu, wenn seine beiden Kinder den Mindestunterhalt haben. Dein Kind aus erster Ehe hat keinen Anspruch auf Unterhalt deines neuen Mannes, diesen musst dir bei dem Kindesvater holen. Die Mindestsätze der beiden Kinder ergeben sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Beim berechnen des Nettoeinkommens kann dein zukünftiger vorab berufsbedingte Aufwendungen abziehen (5%, wenn keine Belege vorliegen über höhere Kosten). Das nicht bei Euch lebende Kind müsste unter Berücksichtigung des halben Kindergeldes 291,00 Euro Anspruch haben. Euer gemeinsames Kind 241,00 Euro.

Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte und schöne Vorweihnachtstage

aaliyah1409

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Der Unterhalt bleibt der gleiche. Jedoch solltest du bedenken, dass Dein Ex-Mann dann wohl auch in eine andere Steuerklasse gehen würde und er daduch weniger Einnahmen hätte. Dies könnte er zum Anlass nehmen eine Abänderung des Unterhalts anzustreben, aber dies bliebe abzuwarten. Ansonsten haben die Kinder gestaffelt nach Alter und Einkommen des Unterhaltspflichtigen einen Anspruch Unterhalt von den leiblichen Eltern. Dein neuer Ehemann hat nichts mit der Zahlung des Unterhaltes zu tun.

Alles Gute und ein gesegnetes Weihnachtsfest

wünscht Aaliyah1409

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Nun mal ganz langsam. Die beiden bei Euch lebenden Kinder sind euer beider Kinder oder nur eines oder vielleicht beide deine Kinder? Dein Mann ist seinen Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Dabei wird nur sein Einkommen zur Berechnung herangezogen. Hiervon kann er seinen Selbstbehalt abziehen (900 Euro). Der Rest wird auf seine Kinder verteilt. D.h., wenn das in Rede stehende Kind sein einziges Kind ist, dann steht einer Zahlung nichts im Wege. Wenn eines der bei Euch lebenden Kinder auch von ihm ist, dann muss der Rest auf 2 Kinder aufgeteilt werden. Da du angibst, dass ihr 356 Euro Unterhalt bekommt, gehe ich davon aus, dass eines der Kinder nur von Dir ist. Das würde heißen, dass die 356 Euro für die Stieftochter übrig sind und auch gezahlt werden müssten. Ich hoffe, dass ich Dir ein wenig weiterhelfen konnte. Viel Glück

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Deine Kinder haben lt. Düsseldorfer Tabelle jeweils einen Anspruch i.H.v. 377 Euro, welcher von beiden Eltern quotenmäßig vom Gehalt gerechnet zu zahlen wäre. Das Gehalt deiner Kinder kann angerechnet werden, muss allerdings vorher um 90,00 Euro gekürzt werden. Der Rest kann angerechnet werden. Dies würde bedeuten, dass bei 450 Euro netto 360 Euro angerechnet werden könnten und somit noch ein Unterhaltsanspruch i.H.v. 17 Euro bestehen würde, welcher von beiden Eltern zu zahlen wäre.

Viel Glück

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Zahlt Dein Mann den vollen Unterhalt oder nach Mangelfall? Bei Mangelfall kann Dein Gehalt mitberechnet werden, da ihr dann einen Wohnvorteil hättet und somit das Kind den vollen Satz erhalten würde. So war es zumindest bei mir. Mir wurde damals gesagt, dass ich somit meinem Mann zum Unterhalt verpflichtet sei und er mit dieser Aufstockung dann den vollen Satz an sein Kind zahlen könne. Im Umkehrschluss würde dies bedeuten, dass bei voller Zahlung des Unterhaltes eine Angabe Deines Gehaltes nicht von Nöten ist.

Viel Glück

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Es ist leider wirklich so, dass dir lediglich 900 Euro vom bereinigten Nettoeinkommen verbleiben und der Rest wird in erster Linie auf die Kinder und dann erst (wenn was übrig bleibt) erhält die neue Ehefrau auch was vom Kuchen. Ich bin auch eine Zweitfrau und arbeite halbtags. Mein Mann hat 4 Kinder wovon wir gemeinsam eine Tochter haben. Bei der Berechnung ging es aber nur um den noch bei der Mutter lebenden Sohn und unsere gemeinsame Tochter. Das Gericht verlangte auch Lohnabrechnungen meinerseits und man sagte mir, dass alles was mir nach Abzug meiner berufsbedingten Aufwendungen über 600 Euro bliebe, müsse ich meinen Mann mitunterstützen und würde somit mit unterhaltspflichtig meinem Stiefkind gegenüber sein. Da ich allerdings drunter lag, war die Sache gegessen. Mein Mann hatte lediglich seinen Selbstbehalt und muss (nicht den vollen Satz) aber anteilmäßig (Mangelfall) an den Sohn zahlen. Ich habe mich auch gefragt, warum ich mitzahlen muss und die Mutter (der es finanziell nicht schlecht geht) nicht? Viel Glück.

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Da ich nicht weiß, wieviel dein Ex-Mann verdient und ob er noch weitere Kinder, kann ich nicht sagen, ob er mehr zahlen muss oder nicht. Eine Richtlinie ist, dass ihm von seinem Nettoeinkommen 900 Euro Selbstbehalt und 5 % berufsbedingte Aufwendungen verbleiben. Deinen Kindern stehen nach der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle ein Mindestsatz von 334 Euro pro Kind zu (darin ist das Kindergeld schon anteilmäßig enthalten). Sollte Dein Ex also keinen weiteren Kindern zum Unterhalt verpflichtet sein, dann muss er auf jeden Fall mehr zahlen. Wenn dem so ist, dann lass dich durch einen Anwalt beraten. Er wird deinen Ex auffordern mitzuteilen, was er verdient. Es kann sogar sein, dass durch den Wohnvorteil, den er durch seine Partnerschaft hat, der Selbstbehalt soweit erabgesetzt werden kann, bis er den Mindestsatz zahlen kann. Viel Glück

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