die Schuldnerberatung wird dir ein entsprechendes Schreiben zur Verfügung stellen und darin auch auf die einschlägigen Paragraphen der Insolvenzordnung (InsO) erwähnen. Wichtig ist, dass diese Forderungsaufstellung zu einem bestimmten - für alle Gläubiger gleichen - Zeitpunkt gemacht wird und noch wichtiger: nach der InsO muss die Aufstellung für dich kostenfrei erfolgen.

Also Schreiben an die Gläubiger, dass du zur Beratung gehst und das mit der Aufstellung vorerst noch rauslassen

...zur Antwort

aus eigener erfahrung: garantie bezieht sich auf das gerät, nicht auf den menschen. brauchst natürlich den kaufvertrag ;)

...zur Antwort

http://www.berlin.de/labo/fuehrerschein/dienstleistungen/begleitetesfahren.html

> Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren.

...zur Antwort

würde schon sagen, dass es möglich ist, den zylinder zu tauschen, ein eigentümer darf ja laut mietrecht nicht unangekündigt und eigenmächtig den vermieteten wohnraum betreten. als vermieter würde ich das auch nicht machen, du kannst nicht sicher sein, dass der mieter nicht auf einmal z.b. ein teures schmuckstück vermisst ;) ich würde (schriftlich) ankündigen, dass ich den keller zwecks bla und blub betreten muss und dafür den durchgang der wohnung benötige.

...zur Antwort