Guten Tag,
auf dem Parkplatz vom Baumarkt ist mir beim Einladen der Kinder und wohl einen unglücklichen Windstoß der volle Einkaufswagen in Bewegung geraten und ist ins nebenstehende Fahrzeug gerollt. Abgesehen von der Abwicklung über die Privathaftpflicht-Versicherung, der ich das natürlich sofort gemeldet hatte, kommt nun von der Stadt ein Verwarnungsgeld iHv 35 EUR wegen "Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt" nach §1 Abs. 2, 3 49 StVO, §24 StVG
Frage nun: Da beide Autos standen (Motor aus, anderer Fahrer war gar nicht anwesend), war es trotzdem eine Straftat "im Straßenverkehr"? Wenn ich aus Versehen das Handy vom einem Freund fallen lasse und das über die Privat-Haftpflicht abwickle, dann ist das doch auch keine Ordnungswidrigkeit, oder?
Vielen Dank im Voraus