Hallo zusammen,
ich führe seit einigen Wochen regen Schriftverkehr mit der Schufa.
In meiner Auskunft befinden sich u.a. zwei Einträge von Inkasso-Unternehmen, welche behaupten, dass sie eine Forderung gegen mich haben. Die Forderungen sind NICHT tituliert.
Ich habe die Schufa darauf hingewiesen, dass mir die Forderungen nicht bekannt sind und ich keine Mahnung etc. wie im BDSG §28 gefordert erhalten habe. Die Inkasso-Unternehmen haben der Schufa wiederum bestätigt meldekonform gehandelt zu haben - sprich dem BDSG §28 entsprechend.
Damit ist für die Schufa der Fall erledigt. Die Einträge bleiben bestehen.
Was nun? Muss die eingebende Stelle nachweisen können, die Mahnungen verschickt zu haben oder reicht die schlichte Behauptung, dies erledigt zu haben? Wie soll ich Nachweisen, dass ich etwas nicht bekommen habe??
Danke für Eure Antworten!