Ja

​In Deutschland haben Schüler:innen das Recht, sich vom Religionsunterricht abzumelden. In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen, sind sie dann verpflichtet, stattdessen am Fach Praktische Philosophie teilzunehmen. Ein eigenständiges Fach "Gender Studies" ist in den Lehrplänen allgemeinbildender Schulen jedoch nicht vorgesehen. Themen wie Geschlechterrollen und Gleichstellung werden vielmehr fächerübergreifend behandelt, etwa im Ethik-, Sozialkunde- oder Politikunterricht.​Nachhilfe · Professionell & Individuell+1Gesetze Bayern+1bocholt

Daher ist es nicht üblich, Schüler:innen, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen möchten, ausschließlich in ein Fach zu schicken, das sich nur mit Gender-Themen befasst. Stattdessen nehmen sie an alternativen Fächern teil, die ein breiteres Spektrum an ethischen, philosophischen und gesellschaftlichen Themen abdecken.

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​Personen, die ausschließlich in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) gearbeitet haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung haben. Gemäß § 43 Absatz 6 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) besteht dieser Anspruch, wenn die versicherte Person bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert war, seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert ist und eine Wartezeit von 20 Jahren erfüllt hat. ​Gegen Hartz IV

In Bezug auf die Rentenhöhe ist zu berücksichtigen, dass die Betreiber von Behindertenwerkstätten verpflichtet sind, Rentenbeiträge auf Basis von 80 % des durchschnittlichen Einkommens aller Versicherten an die Deutsche Rentenversicherung abzuführen. Dies führt dazu, dass die Rentenansprüche der Beschäftigten in WfbM trotz des geringen tatsächlichen Arbeitsentgelts höher ausfallen, als es sonst der Fall wäre. ​Sozialverband SH

Ob die daraus resultierende Rente zum Leben ausreicht, hängt von individuellen Faktoren wie dem persönlichen Lebensstandard und zusätzlichen Einkünften oder Unterstützungsleistungen ab. In vielen Fällen kann es notwendig sein, ergänzende Sozialleistungen wie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Anspruch zu nehmen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig von der Deutschen Rentenversicherung oder anderen Sozialberatungsstellen beraten zu lassen, um die individuelle Situation zu klären und gegebenenfalls weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu erörtern.

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