Wie kommst du auf 7,86 € ?Tarifverträge sind Ländersache und deshalb auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.Ich war jahrelang in der Tarif-Kommission und behaupte weiterhin, dass es keinen Mindestlohn für das Gastgewerbe gibt.Bei Gebäudereinigungsfirmen, wozu oft auch Zimmermädchen gehören, sieht es schon wieder ganz anders aus.Es könnte jetzt sein, dass ein Tarifvertrag in einem Bundesland für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Das bedeutet dann, dass sich jeder daran halten muss. Egal ob Tarifbindung besteht oder nicht. Dies war / ist oft bei den Mantel-Tarifverträgen so, da diese eine längere Laufzeit haben.

Also, wo stehen die 7,86 € ? Würde mich interessieren.

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Versuch es mal in einem Hotel in einer größeren Stadt. Dort spielt sich das meiste von Montag bis Freitag ab.

Gruß Thomas vom www.Gutshof-Ziegelhuette.de

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Hallo

Bis jetzt gibte es keine Mindeslöhne für da Gastgewerbe.

Es gibt Tarifverträge, die aber meist nicht allgemeinvernindlich sind.

Was bedeutet, du solltest deinen Lohn mit deinem Chef aushandeln.

Arbeit gibt es in der Gastronomie genügend und wenn du gut bist, wird er dich doch hoffentlich auch gut bezahlen.

Aber; wer verdient schon was er verdient...

Gruß Thomas vom www.Gutshof-Ziegelhuette.de

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Die letzte Kartoffelernte war sehr schlecht, Zusätzlich zeigen sich Probleme beim Einlagern.

Pommes werden aus Kartoffeln gemacht.

Ist doch schön dass Lebensmittel noch witterungsabhängig sind und keine reine Fabrikwaren.

Wie beim Wein, es gibt gute und schlechtere Jahrgänge.

Liebe Grüße vom Klimahotel Gutshof-Ziegelhütte

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Hallo Zusammen

Meines Wissens gilt für einen gekauften Gutschein die gesetzliche Verjährung. Das bedeutet, dass diese Verjährungsfrist ab dem nächsten 1. Januar nach dem Kauf beginnt und dann noch 3 Jahre Gültigkeit besitzt. In deiner Frage wiedersprichst du dir: Wenn du „endlich im Februar 2010 mit Glück“ gebucht hast, kann der Gutschein nicht am 16.08.2010 ausgestellt sein. Du meinst evtl. dass er bis zum 16.08.10 gültig war. Wenn ich dann davon ausgehe dass er am 16.08.2009 gekauft wurde, würde die Verjährung am 01.01.2010 beginnen und er wäre gesetzlich gültig bis zum 31.12.2012

Zumindest bei uns im www.Gutshof-ZIegelhuette.de wird es so gehandhabt. Auch nach der Verjährungen finden wir in der Regel eine Lösung für die Gäste.

Gruß Thomas von der Ziegelhütte

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Der Lohn- und Gehalt-Tarifvertrag sowie auch der Mantel-Tarifvertrag sind in Hessen nicht Allgemeinverbindlich. Das bedeutet dass sie nur dann bindent sind, wenn du in der NGG und der Chef im DEHOGA Mitglied ist. Ansonsten gelten die Mindestbedingungen aus dem Bundes-Arbeits-Schutzgesetz.

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Dass du immer wieder kommst, ist das größte Geschenk für einen Wirt. So sehe ich es. Gastronom aus Edenkoben www.Gutshof-Ziegelhuette.de

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Guten Morgen oder wenn du gerade mal wieder von der Arbeit kommst "Gute Nacht"

Es gibt in Deutschland ein Arbeitszeit-Gesetz das klip und klar sagt, dass pro Woche max 6 Tage a max. 10 Stunden gearbeitet werden darf.Diese Gesetz muss sogar in jedem Betrieb für die Mitarbeiter ausgelegt/gehängt werden.Da ist auch geregelt bis wann Mehrstunden auszugleichen sind. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz

Für die Kontrolle ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig, die aber fast nur auf Anzeigen (auch anonym) handeln. Die Strafen sind für den Arbeitgeben schmerzhaft teuer bis vernichtend.

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Klar freut sich jeder im Service über ein Trinkgeld (Bei uns teielen es die Bedienungen mit der Küche). Es sollte aber auch nur eine Aufmerksamkeit des Gastes für besonders freundliche und gute Leistungen sein. (Im Hotel wird sehr viele Restaurant-Rechnungen auf das Zimmer geschrieben und dabei fällt das Trinkgeld oft ganz unter den Tisch) Bei mir verdient aber jeder Mitarbeiter so viel, daß er gut davon Leben kann. Es gibt heute schon, aber in naher Zukunft noch viel mehr freie Stellen in der Gastronomie, so dass sich das kein GUTER Mitarbeiter gefallen lassen muß (2,-€/St) oder sollte. Für mich ist das Arbeiten in der Hotelerie und Gastronomie einer der schönsten Berufe der Welt. Arbeiten wo andere Urlaub machen. Wir haben die Mehrwertsteuer-Senkung auf 7% für Übernachtungen hälftig an die Gäste und die andere Hälfte an die Mitrabeiter weiter gegeben. Mein Hotel Gutshof-Ziegelhütte in Edenkoben /Pfalz ( www.hgze.de) kann nur so gut sein wie meine Mitarbieter.

Euer Thomas von der Ziegelhütte

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Normale "Dienstkleidung" muß der Arbeitgeber nicht stellen. Wenn die Bedienungen also in schwarzer Hose und weißer Bluse arbeiten, sit das selbst zu kaufen. Verlangt eine Firma jedoch etwas besonderes, ich sage mal gelbe Jacken oder Rote Poloshirts mit aufdruck, so hat dies die Firma zu stellen.

Bei Köchen stellt sich dann sogar noch die Frage, wer die Kleider zu waschen hat.

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Hallo

Um die Verwirrung noch größer zu machen: In verschiedenen Bundesländer gibt es für den Arbeitgeber auch die Möglichkeit eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung mit seinem Arbeitgeberverband / Dehoga abzuschließen. Gruß Thomas

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Hallo Ich habe die Seiten von dem obigen Link zwar nicht ganz gelesen. Wollte nur anmerken, dass diese von dem Gastronomieverband aus der Schweiz stammen. Das schweizer Recht muss nicht unbedingt mit Unserem übereinstimmen.

Pro oder Kontra Getränke/Bierlieferungsvertrag ist eine schwierige und sehr índividuelle Frage. Auf keinen Fall sollte man aber einer Vertrag mit Mindest-Abnahme-Mengen unterschreiben. Man weiß nie wie gut oder schlecht die Geschäfte gehen oder was in Zukunft noch getrunken werden darf.

Ich kann dir nur empfehlen, beim DEHOGA deines Bundeslandes Infos einzuholen. sie auch Dehoga.de Die haben alle eigene Betriebsberater. Diese Beratungen werden in der Regel auch sehr stark von den Landesregierungen mit finanziert.

Die meisten kommen erst als Mitglied in den Verband wenn die Verträge bereits unterschrieben sind. Das ist meist zu spät.

Die Mitgliedschaft lohnt sich, Versprochen!!!!

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Hallo

Du brauchst nach wie vor keine Kasse.

Du brauchst auch nicht alle einzelenen verkaufte Getränke aufzuschrieben.

Du kannst nach wie vor Abends deinen Umsatz durch Zählen des Geldes im Geldbeutel minus das zuvor schon da gewesene Wechelgeld, ermitteln und mußt dies mit deinen Ausgaben in ein Kassenbuch eintragen.

Eine richtige kaufmännische Buchhlatung mit Bilanz ist erst ab einem gewissen Jahresumsatz nötig. Darunter reicht eine "Einnahme-Ausgabe-Überschußrechnung". Dies, wie auch deine Einkommensteuererklärung sollte dir aber ein Steuerberater erklären.

Bevor du einen Pachtvertrag unterschreibst solltest du dich bei deinem zusändigen "DEHOGA" das ist der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband melden. Dort bekommst du für relativ wenig Geld (Mitgliedsbeitrag) alle Unterstützungen, Vordrucke, Ratschläge, Kontakte zu Kollegen, u.s.w. die gerade am Anfang sehr wichtig sind. Die sagen dir auch wo du dich für evtl. Zuschüsse melden kannst.

Siehe unter Dehoga de das ist der Bundesverband und suche dort nach deinem Bundesland. Kerne kann ich dir dabei auch weiterhelfen. Gruß Thomas vom Gutshof-Ziegelhuette de

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Hallo Kleiner Tip am Rande. Auch bei euch in der Ecke gibt es einen Berufsverband . Für das Gastgewerbe ist der DEHOGA zuständig. Das ist die Abkürzung für Deutscher Hotel- und Gaststättenverband. Da bekommst du alle Hilfen und Unterstützungen die du brauchst. Kostet zwar auch ein paar Euros im Jahr, aber da solltest du dir zum Beispiel den Pachtvertrag schon einmal prüfen lassen, bevor du ihn unterschreibst. Die können auch gron Hochrechen, ob die zu Zahlende PAcht überhaupt zu erwirtschaften ist. Da gibt es auch eine Berufsakademie für Neueinsteiger. Der Chef in dem Laden (Geschäftsführer) für Köln heißt Christof Becker und ist ein alter Bekannter von mir.
Sag im einen schönen Gruß und viel Erfolg!

Thomas von der Ziegelhütte Edenkoben

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Hallo

Ich hätte auch noch eine Homepage wo immer wieder, der Saison angepasste Serviertenformen gezeigt werden.

Die Anleitung gibt es dort jeweils als PDF Datei zum herunterladen.

http://www.dunibusiness.de/New-Products/Serviettenfalten/fruhling/

Liebe Grüße und Viel Spass beim Falten Ihr Thomas von der Ziegelhütte w w w . Gutshof-Ziegelhuette .de

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Hallo Mir wäre es wichtiger etwas zu kaufen, wo ich weiß daß ich in einem oder zwei jahren auch noch was nachkaufen kann und nicht wieder eine neue Geschirr-Serie anfangen muß.

Ich kaufe recht viel bei http://www.vega-direct.com da bekommst so ziemlich alles was du in deiem Lokal brauchst.

Auch der Wäschelieferant Müller, der irgendwie zu Vega dazugehört, bietet interessante Angebote für die Gastronomie.

Gute Geschäfte wünscht Thomas von der Ziegelhütte

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Hallo Das Rezept für Erfolg gibt es nicht!

Es ist deine Persönlichkeit, die bei den Gästen spürbar sein muss und ankommen solte.

Was ich dir aber auf jeden Fall empfehlen würde, wäre eine Mitgliedschaft beim Dehoga, das ist dein Berufsverband und Intressenvertreter. http://www.Dehoga.de Gerne helfe ich dir mit Adressen weiter.

In welchem Bundesland ist dein Restaurant? Es gibt meist Stammtische von Kollegen, wo man als "Neuling" noch richtig was lernen kann. Beim Dehoga ist in der Regel auch eine Betriebsberateung für das Gastgewerbe angesiedelt. Diese Beratung wird in den meisten Bundesländern auch von den Wirtschaftsministerien gefördert. Mach es bevor es zu spät ist!

Liebe Grüße Thomas von der Ziegelhütte

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