Kurz die Fakten: Mutter besitzt ein lebenslanges Wohnrecht an allen Räumen meiner Immobilie. Das Wohnrecht hat aktuell einen Wert von ca. 22.000 EUR. Ich lebe ebenfalls in dieser Immobilie, möchte aber demnächst ausziehen und eigentlich das Haus verkaufen oder vermieten.
Meine Mutter bekommt für die Pflegeheimkosten "Hilfe zur Pflege" vom Sozialträger.
Dazu meine Fragen: Solange ich in dem Haus wohne, ist für das Sozialamt das eingetragene Wohnrecht praktisch wertlos, da keine Trennung der Wohnbereiche und damit keine Vermietung möglich ist. Korrekt?
Meine Mutter würde auf das Wohnrecht verzichten. Dies kommt aber sicherlich einer Schenkung gleich und das Sozialamt schreitet ein. Korrekt?
Wenn ich einen Käufer für das Haus finde wird dieser sicherlich sehr ungern eine belastete Immobilie erwerben. Der Kaufpreis wäre entsprechend niedrig. Kann das Sozialamt etwas gegen einen Verkauf haben? Das Wohnrecht bleibt ja erhalten - nur der Eigentümer wechselt.
Wenn ich das Haus vermiete, kann das Sozialamt die Mieteinnahmen als Rückzahlung der "Hilfe zur Pflege" verlangen?