Also rechtlich muss eine Toilettengebühr als solche Deklariert ausgehängt werden. Damit Kommt ein Kaufvertrag +Quittungspflicht zustande. Diese können Geschäftsreisende z.b in der Spesenabrechnung , der Firma oder dem Finanzamt vorlegen. Das ist in einigen Fällen gerade bei der Korrekten Spesenabrechnug wichtig.
Der Betreiber MUSS diese Einnahme ins Kassenbuch verbuchen. Grössere unterliegen sowieso der TSE Pflicht.
Sollte sich der Betreiber weigern, ist es entweder KEINE Gebühr sondern Trinkgeld für das Personal oder es wird Schwarzgeld. Bei Verdacht auf Schwarzgeld ist die Toilettennutzung übrigens Gratis und man soll dies der IHK sowie dem Finanzamt mitteilen. Läuft es über einen Externen Dienstleister dringend den EIGENTÜMER informieren.
Also kurzfassung -> Gebühr=Kaufvertrag=Quittungspflicht=Kassenbuch oder TSE Pflicht und Pflicht zur Zahlung bei Nutzung.
Gibt es keine Quittung ist es keine Gebühr , ist es Kostennlos Nutzbar so will es das Gesetz.
Dann kann man höchsten freiwillig den Personal Trinkgeld geben. Aber davon wird momentan abgeraten, da es meist als Schwarzgeld von den Chefs abgenommen wird und der Mitarbeiter nix davon hat , teilweise werden die Videoüberwacht und drangsaliert.