Mach dich hier mal schlau
https://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohn
Unter anderem heißt es dort
"Ein gewisser Mindestschutz hinsichtlich der Höhe des Arbeitsentgelts ergibt sich aus dem Verbot sittenwidriger Löhne (§ 138
Abs. 1 BGB). Sittenwidrige Löhne sind nichtig. An ihre Stelle tritt ein Anspruch auf die übliche Vergütung nach § 612
Abs. 2 BGB.[37] Als sittenwidrig werden Löhne jedenfalls dann betrachtet, wenn sie mindestens ein Drittel unterhalb eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns liegen.[38] Eine Entgeltvereinbarung kann aber schon bei einem Entgelt sittenwidrig sein, das weniger als ein Drittel vom üblichen Lohn abweicht, denn der Inhalt der guten Sitten im Sinne von § 138
Abs. 1 BGB wird auch durch die Wertungen des Grundgesetzes und einfachgesetzliche Regelungen konkretisiert.[39]
Auch aus Art. 4 der Europäischen Sozialcharta (Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt) entsteht kein individueller Rechtsanspruch auf eine Mindestentlohnung, denn diese Vorschrift verbietet nur die Sittenwidrigkeit von Löhnen.[40]"
Ich vermute, dass du rechtlich nur dann auf der sicheren Seite bist, wenn du ein Mindesteinkommen garantierst, das über der Grenze zur Sittenwidrigkeit von Löhnen liegt. So etwas wie ein Poker, ob die Gewinnbeteiligung denn nun darüber liegt oder nicht ist sicher nicht zulässig. Am besten, du liest dich von dem Link aus gründlich ein. lg