Ja, auch Amazon kann sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen, nach dem man bei Online-Käufen grundsätzlich ein 14-tägiges Rückgaberecht nach dem Erhalt der Ware hat. Genauere Informationen bei Ihr Europa: Rücksendung nicht gewünschter Waren (europa.eu/youreurope/citizens/shopping/shopping-abroad/returning-unwanted-goods/index_de.htm).
Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann er das schon machen. Du musst selber wissen, ob Du das Risiko auf Dich nehmen willst. Du solltest Dir auch im Klaren darüber sein, dass bei so einem Verkauf so gut wie keine Gewährleistungspflicht gilt, siehe europa.eu/youreurope/citizens/shopping/shopping-abroad/returning-unwanted-goods/index_de.htm unter "Auch Privatverkäufe sind von der Regelung ausgenommen".
Wie wär's mit einem Jahr Freiwilligenarbeit, in Deutschland oder besser noch im Ausland? Das ist ganz was anderes als Schule, von der Du ja genug hast, es hilft Dir herauszufinden, was Du eigentlich wirklich willst, Du sammelst Erfahrungen und perfektionierst, wenn Du es im Ausland machst, die Sprache.
Informationen dazu, bis hin zu Organisationen, bei denen Du so etwas machen kannst, gibt es unter europa.eu/youreurope/citizens/education/volunteering/index_de.htm
Viel Glück!
Hallo,
Wiggum34 hat recht: Digitale Online-Inhalte sind zwar grundsätzlich nicht von dem 14-tägigen Widerrufsrecht ausgenommen. Wenn der Händler seine Verpflichtungen erfüllt hat, kann man aber nicht mehr vom Kauf zurücktreten, sobald man die Inhalte heruntergeladen oder abgespielt hat. Dazu muss der Händler zunächst die ausdrückliche Zustimmung des Kunden zum unmittelbaren Herunterladen oder Abspielen erhalten, und der Kunde muss ausdrücklich bestätigen, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald die Leistung erbracht wird. Das ist deutsches Recht, sowohl als auch die Umsetzung von EU-Recht (EU-Verbraucherschutzrichtlinie), siehe dazu europa.eu/youreurope/citizens/shopping/buy-sell-online/rights-e-commerce/index_de.htm.
Hallo,
In dem Fall müssen Sie gar nicht fristlos kündigen, sondern können vom Kauf zurücktreten, weil die bestellte Ware - auch wenn es sich in diesem Fall um eine Dienstleistung handelt - mit Mängeln behaftet war. In der Regel sollten Sie auch den vollen Kaufpreis zurück erhalten, zumindest dann, wenn der Router bei der ganzen Geschichte keinen Schaden erlitten hat.
Mehr dazu finden Sie unter europa.eu/youreurope/citizens/shopping/shopping-abroad/buying-services/index_de.htm. Sollte der Dienstleister Probleme machen, können Sie sich an das Europäische Verbraucherschutzzentrum wenden: eu-verbraucher.de
Hallo,
Man kann die Frage auch umdrehen und aus der Sicht des Kunden / Verbrauchers sehen. Der hat seit dem Inkrafttreten der EU-Verbraucherschutzrichtlinie im vergangenen Juni eine ganze Menge (mehr) Rechte. Bei Online-Käufen kann er innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten. Und bei Mängeln, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden, hat er auf jeden Fall Anspruch auf eine zweijährige Garantie.
Daraus ergibt sich, dass er das Handy nicht nur auspacken darf, sondern auch im normalen Umfang benutzen, sonst könnte er einen eventuellen Mangel ja gar nicht feststellen. Wenn durch die Benützung eine Wertminderung entsteht, dann müssen Sie ihm unter Umständen nur einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten. Das kommt aber nicht in Frage, wenn der Mangel sofort nach dem Auspacken bzw. bei der ersten Benützung festgestellt wird.
Mehr dazu hier: europa.eu/youreurope/citizens/shopping/shopping-abroad/returning-unwanted-goods/index_de.htm
Hallo,
guck mal hier: europa.eu/youreurope/citizens/shopping/buy-sell-online/rights-e-commerce/index_de.htm. An diese Kundenrechte ist auch Amazon als Firma, die in Luxemburg eingetragen ist, gebunden. Dazu gehört: - zwei Jahre Garantie - 14 Tage Widerrufsfrist - wesentliche Informationen vor Vertragsabschluss, - keine unbegründeten Aufschläge bei Zahlung mit Kreditkarte (oder anderen Zahlungsmitteln), - Lieferung innerhalb des vereinbarten Zeitraums, - Rücksendung nicht gewünschter Waren - Zahlung nur für Leistungen, denen der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat.
Hallo Lilo, der Internationale Bund in Halle/Saale ist beim Europäischen Freiwilligendienst (EFD) registriert, d.h. in der Regel, dass für die Arbeit nichts bezahtl wird, dass aber Deine Unkosten getragen werden. Mehr Infos, einschließlich einer Datenbank der akkreditierten Organisationen, gibt's hier: http://europa.eu/youreurope/citizens/education/volunteering/find/index_de.htm Viel Glück bei der Suche nach dem richtigen Projekt!
Ein Hund namens Mops - da gehört überhaupt kein Zeichen hin. https://de.wiktionary.org/wiki/namens
Peter96 hat Recht: Man kann sich innerhalb der EU dort niederlassen, wo man will. Steuerlicher Wohnsitz ist in der Regel der Ort, wo man sich mehr als 6 Monate im Jahr aufhält, ihn diesem Fall also die Niederlande. Wie man damit steuerlich so fährt, kann man u.a. hier ausrechnen (leider nur auf Englisch oder Niederländisch): http://europa.eu/youreurope/citizens/work/taxes/income-taxes-abroad/netherlands/employed_en.htm. Mehr Infos zur Wohnsitz-Anmeldung (auf Deutsch) gibt's übrigens auf derselben Website unter "Wohnsitzformalitäten / Erbwerbstätige und Rentner".
Hallo, innerhalb der EU, das heißt, für EU-Bürger, die in ein anderes EU-Land reisen oder umziehen wollen, gilt grundsätzlich keine Visumspflicht; sie müssen sich normalerweise nur anmelden. Ein paar Regeln gelten aber doch; die sind hier ganz gut erklärt: http://europa.eu/youreurope/citizens/residence/index_de.htm.
Leute von außerhalb der EU brauchen in den meisten EU-Ländern ein sogenanntes Schengen-Visum; am besten einfach mal googeln.
Hallo, die EU-Kommission betreibt eine Website, auf der EU-Bürgern in solchen Fragen weitergeholfen wird: http://europa.eu/youreurope/citizens/residence/index_de.htm. Wenn es Deinem Freund weiterhilft: Die Seite gibt es auch auf Griechisch (einfach rechts oben die Sprache auswählen).
In seinem Fall gut zu wissen: "Die Anmeldebescheinigung sollte unbefristet gültig sein (und braucht also nicht verlängert zu werden). Änderungen der Anschrift müssen jedoch möglicherweise den lokalen Behörden gemeldet werden."
Mit spezifischen Fragen kann man sich auch an direkt mit der Bitte um Hilfe an die Kommission wenden (Link unten auf der erwähnten Webseite.