Ich hab hier mal was gefunden:
Die arbeitsmäßige Gesamtleistung des Arbeitnehmers steht im Hauptteil des Zeugnisses. Hier wird dem Mitarbeiter durch bestimmte Formulierungen eine Zensur bescheinigt. Diese Benotungen lassen sich in Abstufungen unterteilen:
Note 1: Frau Müller hat die ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Die Note 1 wird auch mit Sätzen ausgedrückt, wie z. B. "Wir waren stets mit ihren Leistungen außerordentlich zufrieden" oder "Ihre Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden" oder "Sie hat unsere Erwartungen immer und in allerbester Weise erfüllt".
Note 1-2: Frau Müller hat die ihr übertragenen Arbeiten zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
Note 2: Frau Müller hat die ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Note 3: Frau Müller hat die ihr übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Note 3-4: Frau Müller hat die ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Note 4: Frau Müller hat die ihr übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Note 5: Frau Müller hat die ihr übertragenen Arbeiten im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Note 5-6: Frau Müller hat sich stets bemüht, die ihr übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.
Note 6: Frau Müller hat sich bemüht, die ihr übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.
Fakten können durch bestimmte Standardsätze so verschlüsselt werden, dass sie zwar positiv klingen, aber der geübte Zeugnisleser kann die negative Wertung erkennen. Hier einige Beispiele:
Alkohol: "Sie trug durch ihre Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas bei." oder "Sie hat zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen." Aus diesen beiden Formulierungen kann man entnehmen, dass der Mitarbeiter dem Alkohol sehr zugetan war.
Arbeitsscheu: "Sie zeigte Verständnis für ihre Arbeit". Hieraus kann geschlossen werden, dass der Mitarbeiter durchaus Verständnis dafür hatte, dass andere arbeiten. Er selbst hat jedoch nur das Notwendigste getan.
Anpasser: "Sie ist immer gut mit ihren Vorgesetzten ausgekommen." Bei diesem Mitarbeiter handelt es sich um jemanden, der sich um jeden Preis anpasst.
Mangelhafte Kenntnisse: "Sie war bemüht, ihren Aufgaben gerecht zu werden." Die Mitarbeiterin tat zwar was sie konnte, aber das war nicht genug.
Wichtigtuer: "Sie war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen." Der Mitarbeiter war ein unangenehmer und rechthaberischer Wichtigtuer.
Gewerkschaft: "Sie trat sowohl innerhalb wie auch außerhalb unseres Unternehmens engagiert für die Interessen der Kollegen ein." Hier soll auf die gewerkschaftliche Tätigkeit des Arbeitnehmers hingewiesen werden.
Pünktlichkeit: Wenn ein Arbeitgeber besonders herausstellt, dass ein Mitarbeiter pünktlich war, dann steckt dahinter eine verschlüsselte, negative Aussage. So kann ein Dritter daraus schließen, dass die Pünktlichkeit das einzige Positive an dem Arbeitnehmer ist. Schließlich ist Pünktlichkeit eine Selbstverständlichkeit.
Besondere Bedeutung kommt auch dem Schlusssatz zu. Der Schluss eines Zeugnisses besteht aus drei Teilen:
Aussage zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (so weit zulässig)
Dankesformel
Zukunftswünsche
Allgemein kann man sagen: Je ausführlicher die Schlussfloskel, desto besser der Mitarbeiter. Dabei muss die Schlussformulierung aber im Verhältnis zu den anderen Zeugnisformulierungen stehen.
Auch beim Schlussteil lassen sich durch bestimmte Formulierungen Rückschlüsse ziehen:
"... das Ausscheiden erfolgt aus Gründen der innerbetrieblichen Organisation." Bedeutung: Das Unternehmen ist einen Mitarbeiter losgeworden, mit dem es nicht zufrieden war.
"Wir wünschen ihr für die Zukunft das Allerbeste." oder "Für die Zukunft wünschen wir ihr alles nur erdenklich Gute.". Diese Formulierungen klingen sehr positiv. Sie sind es nicht. Diesen Arbeitnehmer möchte man am liebsten nie wieder sehen.
"Das Ausscheiden erfolgte in beiderseitigem Einvernehmen." Bei diesem Satz ist ebenfalls Vorsicht geboten. Hierunter verbirgt sich, dass dem Mitarbeiter nahe gelegt wurde, von sich aus zu kündigen.
"Das Ausscheiden erfolgt auf eigenen Wunsch." Dies ist eine neutrale Formulierung, bei der man davon ausgehen kann, dass der Mitarbeiter von selbst gekündigt hat.
"Das Ausscheiden wird mit Bedauern zur Kenntnis genommen." Ein solcher Schlusssatz lässt auf einen guten Mitarbeiter schließen, den das Unternehmen nicht gerne verliert.
"Für seinen weiteren Berufsweg wünschen wir ihr viel Erfolg und danken ihr für die jahrelange erfolgreiche Zusammenarbeit." Auch dies ist eine sehr positive Bemerkung.
Quelle: http://www.cleverefrauen.de/html/ratgeber_arbeitszeugnis.html