Salam alaykum, liebe Schwester, der größte Fehler den du im Augenblick beseitigen musst, ist dein Schweigen. Jeder Mensch macht Fehler. Deine Eltern lieben dich und wollen das du glücklich bist. Wovor hast du Angst?Glaubst du ernsthaft das sie dir den Rücken kehren oder dich mit deinen Problemen alleine lassen? Dein Mann muss lernen das du seine Frau bist, ihr habt BEIDE RECHTE UND PFLICHTEN! Teile dich deiner Familie mit und bitte sie um Hilfe. Ein Mensch der Gewalttätig ist, sonnt sich im Schweigen, er weiß genau das du ihn schütz, solange du das tust wird er immer schlimmer werden. Sollte es einmal zur Scheidung kommen, was ich nicht hoffe, hast du keinerlei Beweise für seine Gewalttaten. Ich weiß nicht aus welcher Kultur du stammst, ich kenne mich gut mit arabischen beziehungsweise syrischen Muslimen aus. Wenn Frauen dort von ihren Männern schlecht behandelt werden, gehen sie zu ihren Eltern und bleiben dort bis der Mann sich bei ihnen meldet und Besserung gelobt. Auch die Familien nehmen sich den Mann vor und weisen ihn in seine Schranken. Wende dich an deine Eltern, sag ihnen wie schlecht es dir geht. Wenn dein Mann noch einmal Gewalttätig wird bitte sie dich aufzunehmen und mit ihm zu reden. Dein Mann muss wissen das, du ihn nicht mehr schützt, sonst wird es dir immer schlechter ergehen. Hab Mut zur Wahrheit. Es ist der einzige Weg. Schweigen ist ein Feld auf dem Unterdrückung und Gewalt am Besten gedeihen, brich es. JETZT, warte nicht damit bist du irgendwann grün und blau geschlagen wirst oder du Kinder hast die dann das Elend mit durchleben müssen. Alles gute Schwester, möge Allah dich beschützen und dir aus deiner Notlage helfen!
Einem Muslim ist nicht erlaubt eine Ungläubige Frau zu heiraten.
Auszug aus dem Scheineheratgeber: Habibi der Traum aus 1001 Nacht von Bettina LIeblich Kapitel:22g) die religiöse Zugehörigkeit der Braut** **Die Glaubenszugehörigkeit der Braut ist von enormer Wichtigkeit. Denn muslimischen Männern ist es nicht erlaubt ungläubige Frauen zu heiraten. Die Braut muss zu einer Religion von den „Leuten der Schrift“ gehören. Das bedeutet: „Sie muss dem Glauben eines Volkes angehören welche die Religion durch göttliche Offenbarung erhalten haben, die in einem Buch festgehalten wurde, z.B. Juden oder Christen.“ Ungläubige oder beispielsweise Hindus gehören zu dem Personenkreis, „der nicht geheiratet werden darf“, es sei denn die Frau bereut ihre bisherige Lebensweise und nimmt den islamischen Glauben an. Auszüge aus dem Qur`an: Bismillah al-Rahman al-Rahim
„Heute sind euch die guten Dinge (al-Tayyibĝt – alle Arten von guten/Halal Lebensmitteln, die Allah erlaubt hat – das Fleisch geschlachteter, essbarer Tiere, Milchprodukte, Fette, Obst und Gemüse) erlaubt. Und die Speise (geschlachtetes Vieh, essbare Tiere)derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde (Juden und Christen) ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt. Und (zur Ehe erlaubt sind euch) die Ehrbaren von den gläubigen Frauen und die ehrbaren Frauen von denjenigen, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, wenn ihr ihnen ihren Lohn gebt (Mahr – Brautgabe, die der Mann seiner Frau zum Zeitpunkt der Heirat gibt), als ehrbare Ehemänner, nicht als solche, die Hurerei treiben und sich Liebschaften halten (sondern zu legaler Ehe). …“ (5:5).
„Ein Unzuchttreiber heiratet keine andere, als eine Frau die Unzucht begeht, oder eine Götzendienerin. Und eine Unzuchttreiberin heiratet kein anderer, als ein Mann der Unzucht begeht, oder einen Götzendiener. Den Gläubigen ist dies verboten.“ (24:3).
Aus diesen Qur‘anversen geht auch hervor, dass es einem Muslim nicht erlaubt ist eine Frau zu heiraten, die geschlechtliche Beziehungen hatte ohne verheiratet gewesen zu sein. Auch ihm selbst ist es nicht gestattet eine Beziehung ohne Trauschein zu führen. Geht der Mann trotzdem eine solche Beziehung ein, versündigt er sich schwer. Es sei denn der Mann bereut seine Tat später und kehrt nicht zu seinem Fehlverhalten zurück. Besinnt er sich also später auf seine religiösen Pflichten, würde dies zwangsläufig bedeuten dass er die Ehe mit der ungläubigen, unkeuschen Frau, nicht fortsetzen kann. Es sei denn sie bereut ihr Handeln ebenfalls. Bleibt sie aber trotz Reue ungläubig und tritt nicht zum Islam über, wäre der Mann trotzdem gezwungen sich von ihr zu trennen. Ein Fortsetzen der Ehe würde ihn selbst zu einem Ungläubigen machen. Also sollte eine Frau auch überprüfen ob sie sich in einer Position befindet, die aus islamischer Sicht respektabel oder verwerflich ist. So kann sie einschätzen ob ihre Beziehung auf einem sicheren Fundament gebaut ist oder auf wackeligen Pfeilern.
Wenn die Ausländerbehörde nachhakt, dann wahrscheinlich nicht Grundlos. Vielleicht hat der Mann vor kurzem erst einer anderen ein Aufgebot bestellt, Frauen wird oft auch Liebe vorgeheuchelt um an einen Pass zu kommen. Das Risiko ist nicht so groß. Hier findet man alles zu dem Thema! https://www.facebook.com/LieblichBettina