Ich nehme an es müffelt, und das trotz waschen und jeden Tag frische Socken? Also Fussdeo war ja schon genannt. Aber auf was man auch achten sollte wenn man zum Käse neigt sind die Schuhe. Dabei müssen es gar keine Atmungsaktiven Schuhe sein, nur halt nicht jeden Tag die gleichen, Man gibt nunmal Wasser über die Haut ab, auch an den Füssen und da kann man sich waschen wie man will, wenn die Schuhe keine Chance haben wieder komplett abzutrocknen dann vermehren sich die Bakterien ohne Ende und die sind es ja, die stinken.

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Bedarfsgemeinschaft muss Lebenspartner für meine Schulden aufkommen?

Hallo wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft d.h., mein Lebenspartner, ich und mein 8 jähriger Sohn. Ich habe leider Altschulden bei meinem Stromversorger und hatte anfangs versucht mich mit diesem gütig zu einigen was Ratenzahlung angeht. Der Vertrag läuft ganz alleine auf meinen Namen und er wurde auch nur von mir unterschrieben. Wir haben deswegen auch etwas stress mit unserem Vermieter da seitdem wir hier eingezogen sind vor knapp 1 1/2 Jahren das Thermostat falsch eingestellt war (dieses ist erst im Mai 2012) aufgefallen. Wir wurden diesbezüglich auch nicht eingewiesen was die Einstellung anging. Naja auf jedenfall hatte ich nachdem der Grundversorger die Ratenzahlung ablehnte Post vom IU bekommen ich konnte dann monatliche Raten zahlen. Ich muss noch dazu sagen mein Lebenspartner hat eine Arbeit und ich erhalte noch einen minimalen Betrag von der ARGE. Ich hatte dann aufgrund von einem finanziellen Engpass höflich bei dem IU angefragt ob diese einer Stundung von 3 Monaten zustimmen würden. Jetzt nach langem hin und her bekam ich heute Post und der Grundversorger meinte da wir in einer BG leben müsste mein Lebenspartner auch für die Altschulden aufkommen weil er ja schon seit Anfang an mit mir zusammen in der Wohnung würde wäre er auch Gesamtschuldner. Das ist doch wohl nicht rechtens oder? Wie gesagt er hat nichts unterschrieben nur ich alleine, sämtlicher Schriftverkehr wurde nur an mich andressiert. Normalerweise hätte die schon vorher wissen müssen das wir in einer BG leben denn ich habe immer einen aktuellen Bewilligungsbescheid mitgeschickt.

Ich wäre für Hilfe dankbar :-)

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Nette Idee des Energieversorgers, muss ich mir merken. Scherz beiseite, haftbar für Schulden ist immer der Vertragspartner und nur der.

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Coole Idee... übersetzen wird aber schwer...

Isabell... die Gott verehrt ... in etwa (Sindarin) egleria Balan

Ich glaube da wirds hübscher wenn du Isabell nur in den elbischen Buchstaben schreiben lässt.

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Die Idee aus mehreren Raten eine zu machen kann schlüssig sein.

Du brauchst walt ungefähr die Salden der Schulden und dann ganz normal mit Einkommensnachweisen zu Banken um zu schauen ob und was da machbar ist. Solange noch keine Kontokündigungen in der Schufa stehen ist das in der Regel machbar.

Aber... das funktioniert nur solange du nicht schon überschuldet bist. Sprich, wenn deine Schulden schon so hoch sind, dass du sie nicht mit einer tragbaren Rate in sechs bis acht Jahren los sein kannst.

Wenn das nicht so ist, dann hilft nur noch der Schuldnerberater.

Was noch ganz wichtig ist: Wenn du jetzt eine solche Konsolidierung durchführst, dann ist das kein Freifahrtsschein für neue Kredite! Disziplin gehört also dazu!

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Du musst das in der Systemsteuerung einstellen, dass du zwei Bildschirme hast. Da wo du auch die Bildschirmauflösung einstellst kannst um der Kiste auch klar machen, dass sie den Kram auf zwei Bildschirmen darstellen soll.

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Es wird kaum anders gehen als eben zur Mutter zu gehen und sagen, dass du ziemlichen Mist gebaut hast.

Eine Entschuldigung würde ich dir anstelle deiner Eltern zwar nicht schreiben, aber ich würde mit dir zur Schule gehen und dich unterstützen dass zu klären.

Also, hoch mit dem Hintern. Keiner wird dich gleich umbringen und nichts tun macht es letztlich nur schlimmer. Und ich finde, schon mal sich selbst einzugestehen dass das ziemlicher Sche**s war ist schon ein guter Schritt.

Der Rest hier scheint leider schon komplett verdrängt zu haben, wie grausam das Leben in diesen üblen Jahren zwischen 12 und 18 sein kann...

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Keine Erfahrungen mit der Lidl Matratze, aber mit der von Kaltschaummatratze vom Aldi.

Mit einem vorgeschädigten Rücken würde ich sie nicht nehmen, aber ich hab meine jetzt seit einem Jahr, schlafe täglich drauf und bin zufrieden

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Wichtige Frage wäre hier erstmal: Wie alt bist du?

Ich gehe mal von erheblich unter 18 aus. Dann hast du allerdings keine Chance, das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei deinen Eltern und ein reiner evtl. sogar begründeter Umzug wird nicht als Gefährdung des Kindeswohl ausreichen.

Ich weiss das das Mist ist und das du dich unverstanden fühlst weil die Situation für dich völlig klar ist. Du willst bei deinen Freunden bleiben. Du solltest dich noch mal mit deinen Eltern zusammensetzen und drüber reden. Vielleicht wollen deine Eltern eigentlich auch nicht weg, sondern müssen (wegen Arbeit oder sonstigen Verpflichtungen) und dann musst du wohl leider einsehen, dass es manchmal im Leben Zwänge gibt wo man einfach durch muss.

Immerhin hast du heute die Chance über Internet mit deinen aktuellen Freunden Kontakt zu halten und am neuen Ort finden sich auch neue. Wie Konfuzius schon gesagt hat: "Wenn du in die Suppe fällst, erfreue dich an ihrem Geschmack"

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Erstens: Sprich mit Vanessa, klär das und spiel mit offenen Karten. Dann muss sie wissen ob sie dir das verzeihen kann oder nicht. Eine andere Chance hast du diesbezüglich nicht.

Zweitens: Irgendwann wirst du das Geld bezahlen müssen, jetzt freiwillig oder nach Titulierung an den Gerichtsvollzieher oder per Lohnpfändung.

und zum Dritten: Wenn wirklich wer von der Genossenschaft bei deiner "Schwiegermutter" war und da über private Daten geredet hat, dann zeig die Genossenschaft an, das geht einfach gar nicht!

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Sich etwas zu gönnen ist wichtig.

Dabei ein schlechtes Gewissen zu haben ist der völlig falsche Weg, passiert aber immer wieder.

Ein Weg könnte sein, dass du direkt bei der Budgetplanung Beträge für sinnloses Verprassen einplanst. Immer wieder ein paar Euro bis im Sparschwein genug drin ist dir den Wunsch zu erfüllen und dass dann auch ohne Angst dass die Jacke grade das Brot der nächsten 5 Tage kostet.

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scheidung und das haus noch nicht abbezahlt?

hallo ihr lieben da draussen,

eine gute freundinn hat jetzt wohl ein problem. sie hat sich 2007 getrennt 2 kinder und 2009 geschieden.das problem,dass haus wurde 2003 über die kinder mit 20.000 euro anzahlung voll finanziert.sie bezieht seit 2007 sie harz 4 und kindesunterhalt vom vater.ihre anwältin teilte ihr da schon mit ,dass dieses haus verkauft werden müsste.dies ist nicht geschehen,weil ihr mann es behalten wollte. er lies 2009 seine neue freundinn einziehen. da er den unterhalt nie pünktlich zahlte ging meine freundinn jetzt zu ihrer anwältin.den termin hat sie aber erst nächste woche;0(( leider. da sie noch im grundbuch steht, möchte er jetzt das sie eine unterschrift für eine neue finanzierung unbterschreiben soll, da die fördermittel für die kinder abgelaufen sind.( irgendwie glaube ich nicht ,dass sie dem amt 2007 mitgeteilt hat,dass sie in einem grundbuch steht.sie hat wohl nur angegeben, dass sie mit den kinder von einer stadt in die andere gezogen ist. aber das es da ein haus gibt glaube ich nicht oder ? sonst hätte der mann doch längst das haus aufgeben müssen vom amt aus oder?)

Jetzt meine frage an euch, was kann im schlimmsten fall auf sie zukommen?

das gesammte haus kostete 240.000 euro komplett mit 20.00 selbstbeteiligung. sie meinet .er solle sie auszahlen. Häää...der kann sie doch garnicht auszahlen, es ist doch noch nicht abbezahlt und wenn geht doch eh alles zum amt oder ??

achja,kann sie auch noch ärger vom amt bekommen,wenn sie es nicht angegeben hat???

ganz liebe grüße lilly

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Wenn deine Freundin das Haus beim Jobcenter nicht angegeben hat, dann hat sie erstmal evtl. Vermögen verschwiegen. Ob das wirklich welches ist hängt halt von dem Verhältnis zwischen Wert und Belastung des Hauses. Welche Schlüsse das Job Center daraus zieht kriegt man auch nur raus, wenn man mit denen spricht.

Das Haus aufgeben muss man im Zweifel nur dann, wenn es ein Vermögen darstellt (also mehr Wert ist als die Grundschuld beträgt). Wenn er Raten zahlt und normales Einkommen hat, sie bezieht Hartz IV dann kann das schon alles klappen.

Wenn man jetzt davon ausgeht, dass das Haus noch annähernd voll belastet ist, dann ist auch das mit dem Auszahlen eine witzige Idee. Bei einer Vollfinanzierung vor 5 Jahren kann sie eigentlich schon froh sein, wenn sie ohne Schaden da raus kommt.

Zusammengefasst würde ich sagen, alle Daten zusammenpacken und zur Anwältin. Die kann dann auch das mit dem Jobcenter regeln. Ob ich eine neue Finanzierung unterschreiben würde weiss ich nicht. Evtl. ist es in so einer Lage besser die Sache crashen zu lassen und übers INSO aus der Nummer rauszugehen, aber auch hier würde ich nichts ohne Anwalt oder Schuldnerberater machen.

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Sorry kann man so nicht beantworten. Das dürfte von Bundesland zu Bundesland, von Kommune zu Kommune, evtl. sogar von Schule zu Schule unterschiedlich sein.

Frage wäre hier auch, ob die 440 Euro evtl als außergewöhnliche Belastungen gelten so dass man die Pfändungsfreigrenze per Gerichtsbeschluss anheben lassen kann. Aber das kann dir besser dein Schuldnerberater oder Treuhänder sagen.

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Die Daten sind zu dünn um hier einen Rat geben zu können. Wie sieht die wirtschaftliche Situation aus, habt ihr Einkommen oder empfangt ihr Sozialleistungen? Sind die 4000 bei einem Gläubiger oder mehreren?

Generell würde ich sagen mit ein bisserl Geschick oder Hilfe durch einen nicht kommerziellen Schuldnerberater und natürlich mit ein bisschen Engagement sind 4000 Euro in jedem Falle schneller zu schaffen als über die Inso.

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Einen Dauerauftrag kann man nur zurückrufen, wenn er auf dem Zielkonto noch nicht gutgeschrieben wurde.

Danach - ich setze mal voraus, dass dein Exvermieter keine Forderung gegen dich hat - bleibt nur das Geld zurückzufordern. Er muss es wieder rausrücken, alles andere wäre ungerechtfertigte Bereicherung. Erstmal so bitten das zurück zu schicken, wenn das nicht hilft Frist setzen und wenn die auch verstreicht zum Anwalt.

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Dein BMI ist 21,4 damit völlig im Normalbereich.

Lass dir nichts einreden und lasse in Gottesnamen die Finger von Diäten oder solchem Kram, Diäten machen nicht schlank, sondern nur dick. Ernähre dich gesund, abwechslungsreich, geniesse mal ein Eis oder eine ganze Tafel Schokolade und tue das ohne jedes schlechte gewissen.

Wenn du etwas tun willst, dann mach halt Sport, das hilft immer noch am besten.

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Von mehr Nahrung wächst du tatsächlich... irgendwann in die Breite ;) Das Grössenwachstum wirst du nicht erzwingen..

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Einen Anwalt nehmen. Das ist zu komplex für hier oder für eine Privatperson.

  1. Wenn er einen Gläubiger von dem er wusste nicht angemeldet hat dann dürfte er dadurch aus dem Insolvenzverfahren fliegen.

  2. Wenn der Anspruch tituliert ist könnte dem Nachlass bzw. der Erbengemeinschaft ein Aufrechnungsanspruch zustehen. Andererseits müssen Vermögen immer in die Insolvenzmasse fliessen (zu 50%) und werden dann nach Quote an die Gläubiger bezahlt.

Aber genau prüfen kann das wirklich nur ein Anwalt.

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Du musst immer den Anteil deines Einkommens abgeben, der pfändbar ist. Jetzt sind Sonntagszuschläge aber meines Wissens nur bedingt pfändbar, genau Aussagen wie das in deinem Fall ist sollte dein Treuhänder oder dein Arbeitgeber machen können.

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Nein für ihn ändert sich nichts, nur das er wahrscheinlich aktuell nicht pfändbar sein dürfte.

Wenn irgendwann dein Insolvenzverfahren durch ist und dir die Restschuldbefreiung erteilt wurde, dann wirst du schuldenfrei sein, er allerdings nicht. Denn das Inso Verfahren ist ein persönliches Verfahren, daqs durchlaufen Schuldner, keine Konten.

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Die Frage kann man so nicht beantworten. Denn diese Regionaldirektion Forderungsmanagement dürfte nur ein Inkassounternehmen sein. Es kommt also darauf an, wer der eigentliche Gläubiger ist, ob dieser Gläubiger mit der Schufa zusammenarbeitet und ob er dann noch eine entsprechende Erlaubnis deiner Freundin vorliegen hat Daten zu melden.

Wenn die Forderung allerdings tituliert ist, dann ist die Antwort einfach, denn Vollstreckungsbescheide werden unabhängig vom Gläubiger über die Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte gemeldet.

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