Ich nehme an es müffelt, und das trotz waschen und jeden Tag frische Socken? Also Fussdeo war ja schon genannt. Aber auf was man auch achten sollte wenn man zum Käse neigt sind die Schuhe. Dabei müssen es gar keine Atmungsaktiven Schuhe sein, nur halt nicht jeden Tag die gleichen, Man gibt nunmal Wasser über die Haut ab, auch an den Füssen und da kann man sich waschen wie man will, wenn die Schuhe keine Chance haben wieder komplett abzutrocknen dann vermehren sich die Bakterien ohne Ende und die sind es ja, die stinken.
Nette Idee des Energieversorgers, muss ich mir merken. Scherz beiseite, haftbar für Schulden ist immer der Vertragspartner und nur der.
Coole Idee... übersetzen wird aber schwer...
Isabell... die Gott verehrt ... in etwa (Sindarin) egleria Balan
Ich glaube da wirds hübscher wenn du Isabell nur in den elbischen Buchstaben schreiben lässt.
Die Idee aus mehreren Raten eine zu machen kann schlüssig sein.
Du brauchst walt ungefähr die Salden der Schulden und dann ganz normal mit Einkommensnachweisen zu Banken um zu schauen ob und was da machbar ist. Solange noch keine Kontokündigungen in der Schufa stehen ist das in der Regel machbar.
Aber... das funktioniert nur solange du nicht schon überschuldet bist. Sprich, wenn deine Schulden schon so hoch sind, dass du sie nicht mit einer tragbaren Rate in sechs bis acht Jahren los sein kannst.
Wenn das nicht so ist, dann hilft nur noch der Schuldnerberater.
Was noch ganz wichtig ist: Wenn du jetzt eine solche Konsolidierung durchführst, dann ist das kein Freifahrtsschein für neue Kredite! Disziplin gehört also dazu!
Du musst das in der Systemsteuerung einstellen, dass du zwei Bildschirme hast. Da wo du auch die Bildschirmauflösung einstellst kannst um der Kiste auch klar machen, dass sie den Kram auf zwei Bildschirmen darstellen soll.
Es wird kaum anders gehen als eben zur Mutter zu gehen und sagen, dass du ziemlichen Mist gebaut hast.
Eine Entschuldigung würde ich dir anstelle deiner Eltern zwar nicht schreiben, aber ich würde mit dir zur Schule gehen und dich unterstützen dass zu klären.
Also, hoch mit dem Hintern. Keiner wird dich gleich umbringen und nichts tun macht es letztlich nur schlimmer. Und ich finde, schon mal sich selbst einzugestehen dass das ziemlicher Sche**s war ist schon ein guter Schritt.
Der Rest hier scheint leider schon komplett verdrängt zu haben, wie grausam das Leben in diesen üblen Jahren zwischen 12 und 18 sein kann...
Keine Erfahrungen mit der Lidl Matratze, aber mit der von Kaltschaummatratze vom Aldi.
Mit einem vorgeschädigten Rücken würde ich sie nicht nehmen, aber ich hab meine jetzt seit einem Jahr, schlafe täglich drauf und bin zufrieden
Wichtige Frage wäre hier erstmal: Wie alt bist du?
Ich gehe mal von erheblich unter 18 aus. Dann hast du allerdings keine Chance, das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei deinen Eltern und ein reiner evtl. sogar begründeter Umzug wird nicht als Gefährdung des Kindeswohl ausreichen.
Ich weiss das das Mist ist und das du dich unverstanden fühlst weil die Situation für dich völlig klar ist. Du willst bei deinen Freunden bleiben. Du solltest dich noch mal mit deinen Eltern zusammensetzen und drüber reden. Vielleicht wollen deine Eltern eigentlich auch nicht weg, sondern müssen (wegen Arbeit oder sonstigen Verpflichtungen) und dann musst du wohl leider einsehen, dass es manchmal im Leben Zwänge gibt wo man einfach durch muss.
Immerhin hast du heute die Chance über Internet mit deinen aktuellen Freunden Kontakt zu halten und am neuen Ort finden sich auch neue. Wie Konfuzius schon gesagt hat: "Wenn du in die Suppe fällst, erfreue dich an ihrem Geschmack"
Erstens: Sprich mit Vanessa, klär das und spiel mit offenen Karten. Dann muss sie wissen ob sie dir das verzeihen kann oder nicht. Eine andere Chance hast du diesbezüglich nicht.
Zweitens: Irgendwann wirst du das Geld bezahlen müssen, jetzt freiwillig oder nach Titulierung an den Gerichtsvollzieher oder per Lohnpfändung.
und zum Dritten: Wenn wirklich wer von der Genossenschaft bei deiner "Schwiegermutter" war und da über private Daten geredet hat, dann zeig die Genossenschaft an, das geht einfach gar nicht!
Sich etwas zu gönnen ist wichtig.
Dabei ein schlechtes Gewissen zu haben ist der völlig falsche Weg, passiert aber immer wieder.
Ein Weg könnte sein, dass du direkt bei der Budgetplanung Beträge für sinnloses Verprassen einplanst. Immer wieder ein paar Euro bis im Sparschwein genug drin ist dir den Wunsch zu erfüllen und dass dann auch ohne Angst dass die Jacke grade das Brot der nächsten 5 Tage kostet.
Wenn deine Freundin das Haus beim Jobcenter nicht angegeben hat, dann hat sie erstmal evtl. Vermögen verschwiegen. Ob das wirklich welches ist hängt halt von dem Verhältnis zwischen Wert und Belastung des Hauses. Welche Schlüsse das Job Center daraus zieht kriegt man auch nur raus, wenn man mit denen spricht.
Das Haus aufgeben muss man im Zweifel nur dann, wenn es ein Vermögen darstellt (also mehr Wert ist als die Grundschuld beträgt). Wenn er Raten zahlt und normales Einkommen hat, sie bezieht Hartz IV dann kann das schon alles klappen.
Wenn man jetzt davon ausgeht, dass das Haus noch annähernd voll belastet ist, dann ist auch das mit dem Auszahlen eine witzige Idee. Bei einer Vollfinanzierung vor 5 Jahren kann sie eigentlich schon froh sein, wenn sie ohne Schaden da raus kommt.
Zusammengefasst würde ich sagen, alle Daten zusammenpacken und zur Anwältin. Die kann dann auch das mit dem Jobcenter regeln. Ob ich eine neue Finanzierung unterschreiben würde weiss ich nicht. Evtl. ist es in so einer Lage besser die Sache crashen zu lassen und übers INSO aus der Nummer rauszugehen, aber auch hier würde ich nichts ohne Anwalt oder Schuldnerberater machen.
Sorry kann man so nicht beantworten. Das dürfte von Bundesland zu Bundesland, von Kommune zu Kommune, evtl. sogar von Schule zu Schule unterschiedlich sein.
Frage wäre hier auch, ob die 440 Euro evtl als außergewöhnliche Belastungen gelten so dass man die Pfändungsfreigrenze per Gerichtsbeschluss anheben lassen kann. Aber das kann dir besser dein Schuldnerberater oder Treuhänder sagen.
Die Daten sind zu dünn um hier einen Rat geben zu können. Wie sieht die wirtschaftliche Situation aus, habt ihr Einkommen oder empfangt ihr Sozialleistungen? Sind die 4000 bei einem Gläubiger oder mehreren?
Generell würde ich sagen mit ein bisserl Geschick oder Hilfe durch einen nicht kommerziellen Schuldnerberater und natürlich mit ein bisschen Engagement sind 4000 Euro in jedem Falle schneller zu schaffen als über die Inso.
Einen Dauerauftrag kann man nur zurückrufen, wenn er auf dem Zielkonto noch nicht gutgeschrieben wurde.
Danach - ich setze mal voraus, dass dein Exvermieter keine Forderung gegen dich hat - bleibt nur das Geld zurückzufordern. Er muss es wieder rausrücken, alles andere wäre ungerechtfertigte Bereicherung. Erstmal so bitten das zurück zu schicken, wenn das nicht hilft Frist setzen und wenn die auch verstreicht zum Anwalt.
Dein BMI ist 21,4 damit völlig im Normalbereich.
Lass dir nichts einreden und lasse in Gottesnamen die Finger von Diäten oder solchem Kram, Diäten machen nicht schlank, sondern nur dick. Ernähre dich gesund, abwechslungsreich, geniesse mal ein Eis oder eine ganze Tafel Schokolade und tue das ohne jedes schlechte gewissen.
Wenn du etwas tun willst, dann mach halt Sport, das hilft immer noch am besten.
Von mehr Nahrung wächst du tatsächlich... irgendwann in die Breite ;) Das Grössenwachstum wirst du nicht erzwingen..
Einen Anwalt nehmen. Das ist zu komplex für hier oder für eine Privatperson.
Wenn er einen Gläubiger von dem er wusste nicht angemeldet hat dann dürfte er dadurch aus dem Insolvenzverfahren fliegen.
Wenn der Anspruch tituliert ist könnte dem Nachlass bzw. der Erbengemeinschaft ein Aufrechnungsanspruch zustehen. Andererseits müssen Vermögen immer in die Insolvenzmasse fliessen (zu 50%) und werden dann nach Quote an die Gläubiger bezahlt.
Aber genau prüfen kann das wirklich nur ein Anwalt.
Du musst immer den Anteil deines Einkommens abgeben, der pfändbar ist. Jetzt sind Sonntagszuschläge aber meines Wissens nur bedingt pfändbar, genau Aussagen wie das in deinem Fall ist sollte dein Treuhänder oder dein Arbeitgeber machen können.
Nein für ihn ändert sich nichts, nur das er wahrscheinlich aktuell nicht pfändbar sein dürfte.
Wenn irgendwann dein Insolvenzverfahren durch ist und dir die Restschuldbefreiung erteilt wurde, dann wirst du schuldenfrei sein, er allerdings nicht. Denn das Inso Verfahren ist ein persönliches Verfahren, daqs durchlaufen Schuldner, keine Konten.
Die Frage kann man so nicht beantworten. Denn diese Regionaldirektion Forderungsmanagement dürfte nur ein Inkassounternehmen sein. Es kommt also darauf an, wer der eigentliche Gläubiger ist, ob dieser Gläubiger mit der Schufa zusammenarbeitet und ob er dann noch eine entsprechende Erlaubnis deiner Freundin vorliegen hat Daten zu melden.
Wenn die Forderung allerdings tituliert ist, dann ist die Antwort einfach, denn Vollstreckungsbescheide werden unabhängig vom Gläubiger über die Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte gemeldet.