Dierbstahl ohne konkrete Beweise

Ich war am Freitag einkaufen. Als ich meinen einkauf bezahlt hatte, wurde ich bein Verlassen des Ladens angesprochen und ins Büro gebeten. Dort zeigte man mir 2 aufgerissene Packungen von Toilettenartikeln und fragte mich, ob mir diese bekannt seien. Ich verneinte die Frage und wußte nicht, was das soll. Zumal ich in dieser Abteilungen gar nicht gewesen war. Darauf hin wurde mir ein Video gezeigt, ohne Angabe von wann die sein sollte. Darauf waren meine Tochter und ich zu sehen, also mußte das Video schon einige Wochen alt sein. Wir hielten uns dort bei diesen Artikeln auf, man sah auch, daß ich dort in das Regal griff. Dann drehte ich mich um und faßte in meine Jackentasche. allerdings befand sich nichts in meiner Hand. Ich vermute, daß ich mein Handy vibrierte oder ich mein Asthmaspray holen wollte. Auf jeden Fall habe ich mich direkt zur Kamera gedreht und nicht etwa heimlich sondern ganz offensichtlich in meine Tasche gegriffen. Aufgrund dieses Videos wollte man mir den Diebstahl der Artikel aus dern Packungen unterstellen. Dabei waren 3 Angestellt mit in dem Büro und haben mich total unter Druck gesetzt, sie wollte die Polizei rufen, ich sollte 100 Euro bezahlen, die fehlende Ware sollte ich bezahlen, mir wurde Hausverbot erteilt. Ich habe weder etwas bezahlt noch einen nicht begangenen Diebstahl gestanden. Die haben meinen Ausweis verlangt, haben sie kopiert. Dann wurde ich mehr oder weniger des Ladens verwiesen und die wollen mich anzeigen. Ist das rechtens? Können die das machen?

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Das klingt soweit schon etwas dubios. Anzeigen können sie dich. Das ist gar kein Problem. Auch können sie Ihnen Hausverbot erteilen. Die Frage ist natürlich, wie ist der Diebstahl zu beweisen. Das wird ziemlich schwer. Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass Sie nicht verurteilt werden. Das Hausverbot kann dennoch aufrecht erhalten werden. Wobei es ziemlich schlechte Publicity für den Laden ist sollte es bekannt werden. Abwarten ob Sie vorgeladen werden. Das Hausverbot ist rechtens.

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Ich kann hier leider keine Frage erkennen. Was genau erwartest du? Wie meine Vorredner schrieben, für eine Diagnose ist es wohl kaum die richtige Plattform zumal es zu wenig Informationen sind.

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Vermeiter begeht Hausfriedensbruch, welche Strafe droht ihm?

Hallo, ich habe das net schon durchgesucht, aber keine passende Antwort zu meinem Fall gefunden!

Meine Situation:

1) zum ende diesen Monants endet mein Mietvertrag.

2) die letzte Miete steht noch aus

3) per E-Mail hat mein Vermieter mir gedroht, meine Sachen aus meiner Wohnung zu räum und mir versucht Hausverbot zu meiner eigenen Wohnung zu erteilen und noch vieles anderes.

4) Darfaufhin habe ich ihm alle paragraphen aufgeführt, wo gegen er verstoßen würde. Sollte er seine haltlosen und unzulässigen "Androhungen" wahrmachen. Und Ihn Ausdrücklich darauf hingewiesen, das er ohne mein Einverständnis meine Meitsache (Wohnung) nicht betreten dürfe. Und ich kein persönlichen Kontakt mehr zu Ihm wünsche, außer bei wichtigen Gründen via E-Mail.

5) Er hat es getan. Als ich meine Wohnung betrat, war meine Haustür offen und meine Sachen waren ausgeräumt. Darauf hin habe ich die Polizei gerufen. Die haben dann das ganze klären können. Meine Sachen habe ich wieder zurückbekommen, aber Teils beschädigt. Zusätzlich hat er meine Sachen mit dem Müll zusammen in Tüten gepackt und meine Dokumente zusammen mit einem Wasserkocher und Straßenschuhe in eine Tüte gepackt... Wiederlich... Alle meine Klamotte musste ich wieder waschen und die Dokumente sind zum Teil nass geworde, zum Glück aber sind sie noch alle lesbar. (Im nachhinein habe ich noch erfahren, das er des öfteren mein Garten benutzt hat, für Partys... obwohl ich Ihm Ausdrücklich vorher sagte... Er dürfe es, aber erst wenn er mich vorher fragt (Was er nie tat)!!! Und meine Befürchtung ist auch, das er des öfteren in meiner Wohnung während meiner Abwesenheit war... (Leider kann ich das nicht Beweisen) Ich weiß nicht ob das noch eine Rolle spielt... er ist Privatvermieter und ist gerade ins Rentenalter gekommen. Achja, eine Wohnungsbesichtigung fand auch schon statt, ohne mein Einverständnis!

Nun meine fragen...

Welche mindest und höchst Strafe droht Ihm?

Gehört dieser Fall zu Hausfriedensbruch mit Sachbeschädigungen oder nur zur Hausfriedensbruch?

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Es ist nicht einfach möglich zu sagen, dass ihm genau DIESES Strafmaß zuteil wird. Das ist immer abhängig von dem Gerichtsverfahren. Zuerst, Hausfriedensbruch mit Sachbeschädigung gibt es nicht. Es sind zwei getrennte Straftatbestände. Die allerdings in Tateinheit behandelt werden können. Die Frage ist, ob sie nun eine zivilrechtliche- oder strafrechtliche Klage anstreben. Der Hausfriedensbruch wird verfolgt, sollten sie bei der Polizei einen strafrechtlichen Antrag stellen. Dies sollten sie auch tun. Es hilft unter umständen bei ihrer Zivilklage. Dort können Sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Alles in allem sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Möglichst ein Fachanwalt für Mietsachen, der kann ihnen bei der Strafrechtlichen, aber vor allem für die zivilrechtliche Klage helfen.

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Ausgehend von der Schilderung, würde ich von einem Studium in der Verfassung abraten. Ein Studium ist immer mit viel Stress verbunden. Sofern man das Studium sehr ernst nimmt. Natürlich kann man etwas studieren ohne groß Leistungen bringen zu wollen, dass rate ich jedoch keinem an. Das die Zeit im Gymnasium eine verstörende Zeit war, das kann ich schwer nachvollziehen. War es eine soziale Komponente oder der Aspekt des Lernens. Das Gutachten des Psychologen würde ich gerne mal lesen. Ich habe nun schon einige Gutachten gelesen und die Korrelation von zu viel über sich reden und Selbstmord ist in keinem der Gutachten in dieser Form ersichtlich.

Zum Leben gehört auch Stress. Aber so wie der Text geschrieben ist, ist eine Entscheidung bereits getroffen. Der Jo sollte angenommen werden. Was für ein Job ist dies, damit man den Stress einschätzen kann?

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Es ist absolut keine objektive Tatsachen Wiedergabe. Ausgehend vom Straftatbestand der Beleidigung: "Kundgabe der Nichtachtung, Missachtung oder Geringschätzung einer Person, die geeignet ist, den Betroffenen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen." Geschehen kann dies durch Tatsachenbehauptungen. Fängt hier schon im Ersten Satz an und zieht sch durch den ganzen Text.

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iPhone 5S

Jeder wird dir etwas anderes sagen. Kommt wirklich auch den Zweck an. Die meisten Handynutzer nutzen wenig der möglichen Funktionen, mit keinem der Handys macht man etwas falsch. Frage ist dann nur, was passt besser in den workflow. Ich, da ich viel mit Produkten von Apple arbeite, passe besser zum iPhone. Die Frage ist, wofür brauchst du das Handy?

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Klingt für mich stark danach, dass kein organisiertes Essen vorliegt. Da immer wieder gegessen wird. Zur Umstellung solltest du regelmäßig zu bestimmten Uhrzeiten essen - Morgens, Mittags, Abends - dazwischen immer nur kleine Snacks, wie Müsliriegel. Nach und nach kann dann reduziert werden. Sollte nicht zu schnell sein, dein Organismus sollte sich daran gewöhnen. Wichtig ist, feste Zeiten beim essen einhalten und ruhig essen. Ohne mediale Ablenkung oder ähnliches. Die Tipps mit Gurke und grünem Tee sind ok, aber helfen nicht wirklich bei einer wirklichen 'Essstörung'.

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Das zeigt, dass es eine tiefe Schnittwunde war. Es ist, soweit ich das gerade beurteilen kann, kein Schmutz. Sollte jedoch beobachtet werden und am besten ambulant versorgt werden.

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Es ist schwer eine so subjektive Frage zu beantworten. Meist ist der Sachverhalt gleich. 'Wir haben nichts gemacht' - angenommen, ihr habt euch korrekt Verhalten, dann sollte ein Gespräch stattfinden, mit genau dem Thema. Dass du dort aufgrund deiner Leistungen im Unterricht nicht sitzen möchtest. Der Eintrag kann dann auch besprochen werden. Das Problem, das ich sehe ist nur die Reflektionsfähigkeit - ich glaube Kaum dass die Lehrerin einfach aus dem blauen heraus gehandelt hat. Ansonsten ja, sie darf dich aufschreiben und dir umsetzen, wenn der Klassenunterricht gestört wird.

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Zur Rücknahme einer Sache und Rückgabe des Kaufpreises ist ein Verkäufer verpflichtet, wenn eine Sache einen wesentlichen Mangel aufweist und die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, nachzulesen unter § 323 Abs. 5 BGB. In deinem Fall handelt es sich um keine dieser Mängel.

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In diesem Fall müsste man die Papiere sichten, um zu sehen, ob ein Widerruf deiner Willenserklärung anwendbar ist.

Ich vermute jedoch, dass du an die Kündigungsfrist gebunden bist. Aber wie gesagt, dafür muss man den genauen Vertrag lesen. Aus dem blauen heraus raten hilft wenig.

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Ja, der Arbeitgeber kann dir eine Kündigung zukommen lassen. Es ist ihm nicht zumutbar dich durchgehend zu bezahlen, wenn du deine Ausbildung nicht weiterführen kannst. Selbst wenn man immer Krankgeschrieben ist. Kommt es zu häufig vor, ist der Arbeitgeber berechtigt die Kündigung auszusprechen.

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Entspricht dem normalen Notenschema, zur Berechnung der Note. Ich erkenne da keine Ungereimtheit. Ist somit absolut ok.

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Ja dürfen sie. Sie sind erziehungsberechtigt und dürfen es dir wegnehmen.

Da du 13 Jahre als bist, haben deine Eltern alle Rechte, da du noch nicht im Rechtsverkehr teilnehmen kannst, aufgrund deines Alters. Du kannst tragweiten nicht beurteilen und deine Eltern tun dir damit einen Gefallen.

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Bei so etwas würde ich eine Karte schreiben und sie nicht Besuchen. Meist hat man durch den Tod eines Menschen vieles zu Klären und ein Besuch von Schülern wird dann nicht gerade angenehm sein. Gerade wenn viele Besucher auftauchen. Eine Karte ist dabei das beste.

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Ist es die erste Rechnung? Bei der fallen meist noch Anschlussgebühren etc. an. Damit ist der Rechnungspreis deutlich höher. Im folgenden Monat sind es dann die 28.- €. Es kann natürlich auch sein, das ein Service genutzt wird, der nicht bei den Vertragsdaten abgedeckt ist. Das kann dann schnell teuer sein. Wobei mir derzeit die erste Variante zusagt. Da achten viele Vertragskunden am Anfang nicht drauf. Nähere zeigt die Rechnung.

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