Das klingt soweit schon etwas dubios. Anzeigen können sie dich. Das ist gar kein Problem. Auch können sie Ihnen Hausverbot erteilen. Die Frage ist natürlich, wie ist der Diebstahl zu beweisen. Das wird ziemlich schwer. Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass Sie nicht verurteilt werden. Das Hausverbot kann dennoch aufrecht erhalten werden. Wobei es ziemlich schlechte Publicity für den Laden ist sollte es bekannt werden. Abwarten ob Sie vorgeladen werden. Das Hausverbot ist rechtens.
Ich kann hier leider keine Frage erkennen. Was genau erwartest du? Wie meine Vorredner schrieben, für eine Diagnose ist es wohl kaum die richtige Plattform zumal es zu wenig Informationen sind.
Es ist nicht einfach möglich zu sagen, dass ihm genau DIESES Strafmaß zuteil wird. Das ist immer abhängig von dem Gerichtsverfahren. Zuerst, Hausfriedensbruch mit Sachbeschädigung gibt es nicht. Es sind zwei getrennte Straftatbestände. Die allerdings in Tateinheit behandelt werden können. Die Frage ist, ob sie nun eine zivilrechtliche- oder strafrechtliche Klage anstreben. Der Hausfriedensbruch wird verfolgt, sollten sie bei der Polizei einen strafrechtlichen Antrag stellen. Dies sollten sie auch tun. Es hilft unter umständen bei ihrer Zivilklage. Dort können Sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Alles in allem sollte ein Anwalt hinzugezogen werden. Möglichst ein Fachanwalt für Mietsachen, der kann ihnen bei der Strafrechtlichen, aber vor allem für die zivilrechtliche Klage helfen.
Ausgehend von der Schilderung, würde ich von einem Studium in der Verfassung abraten. Ein Studium ist immer mit viel Stress verbunden. Sofern man das Studium sehr ernst nimmt. Natürlich kann man etwas studieren ohne groß Leistungen bringen zu wollen, dass rate ich jedoch keinem an. Das die Zeit im Gymnasium eine verstörende Zeit war, das kann ich schwer nachvollziehen. War es eine soziale Komponente oder der Aspekt des Lernens. Das Gutachten des Psychologen würde ich gerne mal lesen. Ich habe nun schon einige Gutachten gelesen und die Korrelation von zu viel über sich reden und Selbstmord ist in keinem der Gutachten in dieser Form ersichtlich.
Zum Leben gehört auch Stress. Aber so wie der Text geschrieben ist, ist eine Entscheidung bereits getroffen. Der Jo sollte angenommen werden. Was für ein Job ist dies, damit man den Stress einschätzen kann?
Es ist absolut keine objektive Tatsachen Wiedergabe. Ausgehend vom Straftatbestand der Beleidigung: "Kundgabe der Nichtachtung, Missachtung oder Geringschätzung einer Person, die geeignet ist, den Betroffenen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen." Geschehen kann dies durch Tatsachenbehauptungen. Fängt hier schon im Ersten Satz an und zieht sch durch den ganzen Text.
Ausgehend von der Definition "ein Bier", ist es ok.
Jeder wird dir etwas anderes sagen. Kommt wirklich auch den Zweck an. Die meisten Handynutzer nutzen wenig der möglichen Funktionen, mit keinem der Handys macht man etwas falsch. Frage ist dann nur, was passt besser in den workflow. Ich, da ich viel mit Produkten von Apple arbeite, passe besser zum iPhone. Die Frage ist, wofür brauchst du das Handy?
Klingt für mich stark danach, dass kein organisiertes Essen vorliegt. Da immer wieder gegessen wird. Zur Umstellung solltest du regelmäßig zu bestimmten Uhrzeiten essen - Morgens, Mittags, Abends - dazwischen immer nur kleine Snacks, wie Müsliriegel. Nach und nach kann dann reduziert werden. Sollte nicht zu schnell sein, dein Organismus sollte sich daran gewöhnen. Wichtig ist, feste Zeiten beim essen einhalten und ruhig essen. Ohne mediale Ablenkung oder ähnliches. Die Tipps mit Gurke und grünem Tee sind ok, aber helfen nicht wirklich bei einer wirklichen 'Essstörung'.
Das zeigt, dass es eine tiefe Schnittwunde war. Es ist, soweit ich das gerade beurteilen kann, kein Schmutz. Sollte jedoch beobachtet werden und am besten ambulant versorgt werden.
Es ist schwer eine so subjektive Frage zu beantworten. Meist ist der Sachverhalt gleich. 'Wir haben nichts gemacht' - angenommen, ihr habt euch korrekt Verhalten, dann sollte ein Gespräch stattfinden, mit genau dem Thema. Dass du dort aufgrund deiner Leistungen im Unterricht nicht sitzen möchtest. Der Eintrag kann dann auch besprochen werden. Das Problem, das ich sehe ist nur die Reflektionsfähigkeit - ich glaube Kaum dass die Lehrerin einfach aus dem blauen heraus gehandelt hat. Ansonsten ja, sie darf dich aufschreiben und dir umsetzen, wenn der Klassenunterricht gestört wird.
Zur Rücknahme einer Sache und Rückgabe des Kaufpreises ist ein Verkäufer verpflichtet, wenn eine Sache einen wesentlichen Mangel aufweist und die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, nachzulesen unter § 323 Abs. 5 BGB. In deinem Fall handelt es sich um keine dieser Mängel.
Einen bis zwei Werktag wenn er heute von der Prost aus dem Postkasten geholt wurde.
Eis kann helfen
In diesem Fall müsste man die Papiere sichten, um zu sehen, ob ein Widerruf deiner Willenserklärung anwendbar ist.
Ich vermute jedoch, dass du an die Kündigungsfrist gebunden bist. Aber wie gesagt, dafür muss man den genauen Vertrag lesen. Aus dem blauen heraus raten hilft wenig.
Das kannst du ziemlich schnell selber durch google rausfinden.
Ja, der Arbeitgeber kann dir eine Kündigung zukommen lassen. Es ist ihm nicht zumutbar dich durchgehend zu bezahlen, wenn du deine Ausbildung nicht weiterführen kannst. Selbst wenn man immer Krankgeschrieben ist. Kommt es zu häufig vor, ist der Arbeitgeber berechtigt die Kündigung auszusprechen.
Entspricht dem normalen Notenschema, zur Berechnung der Note. Ich erkenne da keine Ungereimtheit. Ist somit absolut ok.
Ja dürfen sie. Sie sind erziehungsberechtigt und dürfen es dir wegnehmen.
Da du 13 Jahre als bist, haben deine Eltern alle Rechte, da du noch nicht im Rechtsverkehr teilnehmen kannst, aufgrund deines Alters. Du kannst tragweiten nicht beurteilen und deine Eltern tun dir damit einen Gefallen.
Bei so etwas würde ich eine Karte schreiben und sie nicht Besuchen. Meist hat man durch den Tod eines Menschen vieles zu Klären und ein Besuch von Schülern wird dann nicht gerade angenehm sein. Gerade wenn viele Besucher auftauchen. Eine Karte ist dabei das beste.
Ist es die erste Rechnung? Bei der fallen meist noch Anschlussgebühren etc. an. Damit ist der Rechnungspreis deutlich höher. Im folgenden Monat sind es dann die 28.- €. Es kann natürlich auch sein, das ein Service genutzt wird, der nicht bei den Vertragsdaten abgedeckt ist. Das kann dann schnell teuer sein. Wobei mir derzeit die erste Variante zusagt. Da achten viele Vertragskunden am Anfang nicht drauf. Nähere zeigt die Rechnung.