Da wären zunächst die formalen „Feuerwehrmann-Voraussetzungen“

  • Du musst Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder aber Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sein.
  • Du trittst jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin ein. Das bedeutet, dass Du Dich keiner verfassungsfeindlichen Gruppierung angeschlossen hast oder die politischen Grundprinzipien und Wertvorstellungen ablehnst.
  • Du bist charakterlich für den Dienst in der Feuerwehr geeignet. Dies wird anhand eines persönlichen Gespräches im Zuge Deines Einstellungstests überprüft.
  • Du besitzt ein Schwimmabzeichen der Kategorie Silber, das nicht älter als zwei Jahre ist.
  • Du bist im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. B. Hier gibt es jedoch in Berlin und einigen anderen Bundesländern eine Ausnahme, die sogenannte Stufenausbildung, die wir Dir im Laufe des Artikels vorstellen werden. Hier weichen die Anforderungen der Berufsfeuerwehr etwas ab.
  • Du bestehst den schriftlichensportlichen und mündlichenEignungstest.
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Weiter tragen , der schmerzt zeigt das du die Spange nötig hast

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