Es kommt weniger auf bestimmte Formulierungen an. Es kommt eher darauf an, ob es sich nicht bloß um eine Ersatzbeschaffung handelt, die man aus dem Regelbedarf ansparen muss.

Wenn du schon mal Möbel besessen hast, die du dir jetzt neu kaufen möchtest, müsstest du begründen, warum du die alten Möbel nicht mehr benutzen kannst. Falls du die beantragten Möbel noch nie besessen hast, wird die Begründung sehr viel einfacher.

Neben der Begründung deines Antrags solltest du genau auflisten, wofür du eine Unterstützung beantragen willst, und ob die Unterstützung als Zuschuss oder als Darlehen erfolgen soll.

Aber auch wenn der Antrag bewilligt wird, bekommt man da vom Jobcenter kein Vermögen. Meist wird das über Pauschalbeträge abgerechnet, verbunden mit einem Hinweis, in welchen Läden man die Möbel tatsächlich zu den gewährten Beträgen bekommen kann.

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Eine Eingliederungsvereinbarung verliert automatisch ihre Gültigkeit, wenn eine neue abgeschlossen wird, wenn sie abläuft oder wenn der Leistungsbezug endet.

Man kann in besonderen Fällen auch nach § 59 SGB X die Kündigung der Vereinbarung erklären: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__59.html

Zum Einen müsste man diese Kündigung begründen. Zum Anderen solltest du nicht vergessen, dass du bei Anerkennung der Kündigung durch das Jobcenter möglicherweise einem Verwaltungsakt Tür und Tor öffnest, auf den du keinen großen Einfluss mehr hättest. Wobei du gegen einen Verwaltungsakt ggf. Widerspruch einlegen könntest usw.

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Was dir in der Maßnahme erzählt wird und wie die rechtliche Wirklichkeit aussieht, sind manchmal zwei verschiedene Paar Schuhe. Zunächst mal kann dir weder der Maßnahmeträger noch das Jobcenter verbieten, ein Kind zu bekommen. Solltest du im weiteren Verlauf einer Schwangerschaft nicht mehr an der Maßnahme teilnehmen können, wird dir deine Ärztin das sicher bestätigen. Damit hättest du auch einen wichtigen Grund für einen möglichen Abbruch der Maßnahme, so dass keine Sanktion eintreten darf.

Was die Praktika angeht: Solange es sich um zumutbare Tätigkeiten handelt, kann man dich verpflichten, diese Praktika zu absolvieren. Das allein wäre kein Grund für einen Abbruch ohne Sanktion.

In bestimmten Tätigkeitsbereichen gilt mit Bekanntwerden einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot, so dass man dich tatsächlich zwingen kann, nach Hause zu gehen bzw. dich beim Maßnahmeträger zu melden. Wenn du wegen einer Schwangerschaft nicht mehr an Praktika teilnehmen kannst und der Maßnahmeträger die keine Alternativangebote machen kann, wäre ein Abbruch wiederum aus einem wichtigen Grund erfolgt, denn eine Schwangerschaft kann man dir wie gesagt nicht verbieten.

Ob es sinnvoll ist, schon mit 17 Jahren ein Kind zu bekommen, lasse ich mal dahingestellt. Es stimmt, dass du das schon selbst entscheiden kannst. Wenn du dich aber entscheiden musst, dann informiere dich nicht nur über den Verlauf einer Schwangerschaft, sondern mach dir auch über die langfristigen Folgen Gedanken: Ein Kind könntest du nicht nach zwei Jahren einfach irgendwo parken und dein Leben weiterleben wie vorher. Und auch Großeltern haben irgendwann nur noch bedingt Lust, den ganzen Tag auf ihr Enkelkind aufzupassen. Wenn du dir über die Konsequenzen im Klaren bist, ist der Rest deine Entscheidung.

Falls du ohne wichtigen Grund die Maßnahme abbrechen würdest, würdest du eine Sanktion in Höhe von 100% deines Regelbedarfs erhalten. Die Leistungen für deine Mutter würden nicht gekürzt werden, ebensowenig dein Mietanteil.

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Als Zweithörer ist man bereits in einem regulären Studiengang eingeschrieben und belegt den zweiten Studiengang parallel. Das ist nicht dasselbe wie z.B. ein Zwei-Fach-Bachelor. Man muss als Zweithörer auch die Zulassungsvoraussetzungen für den zweiten Studiengang erfüllen, weil man dort ebenfalls regulär eingeschrieben würde. Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen müsste ein besonderer Grund für die Zweithörerschaft vorliegen, einfach so wird man nicht als Zweithörer eingeschrieben.

Was man ggf. ohne Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen tun kann, ist, sich als Gasthörer einzuschreiben. Als Gasthörer kann man die Vorlesungen und ggf. auch Seminare belegen, kann aber keine Prüfungen ablegen.

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Erziehungswissenschaft ist eine Wissenschaft "in Reinform", Sozialpädagogik gehört zu den angewandten Wissenschaften. Für Sozialpädagogik (oder Soziale Arbeit, wie der Studiengang meistens heißt) heißt das, dass man z.B. auch Fächer wie Sozialverwaltung und Recht belegen muss und man durch Pflichtpraktika einen Praxisbezug herstellen kann. Wenn man Erziehungswissenschaft studiert, sind Praktika nicht unbedingt Pflicht.

Gehaltsmäßig gibt es in der Praxis meist nicht viele Unterschiede, weil Stellen im pädagogischen Bereich häufig ausgeschrieben werden für  "Erziehungswissenschaftler oder Fachkräfte mit vergleichbarer Qualifikation" bzw. "Sozialpädagogen oder Fachkräfte mit vergleichbarer Qualifikation". Die in Frage kommenden Stellenangebote sind häufig identisch.

Unterschiede gibt es da, wo z.B. eine Stelle im wissenschaftlichen Bereich ausgeschrieben ist; dort werden meist eher Erziehungswissenschaftler eingestellt. Umgekehrt können Erziehungswissenschaftler nicht eingestellt werden, wenn eine staatliche Anerkennung als Sozialpädagoge (oder Erzieher o.ä.) erforderlich ist (z.B. sehr häufig im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe).

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Gruppeninformationen laufen meist so ab, dass man sich zunächst bei einem Mitarbeiter des Jobcenters anmeldet (Ausweis nicht vergessen!). Danach wird die Gruppe über das jeweilige Thema informiert, anschließend können in der Gruppe Fragen gestellt werden. Wer eine spezielle Frage zu seinem eigenen Fall hat, kann danach noch die Mitarbeiter ansprechen.

Manchmal erhält man eine Einladung für einen Gruppentermin, der eigentlich z.B. eine Jobmesse ist. Dann sollte man sich am Anfang auch bei den Mitarbeitern anmelden, aber danach läuft das wie bei jeder anderen Jobmesse auch (umsehen, Arbeitgebern die Bewerbungsunterlagen übergeben usw.).

Was das "A" bei "Raum 003 A" genau bedeutet, hängt von den Räumlichkeiten vor Ort ab. Normalerweise steht das dann genau so auf den Türschildern.

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Wenn es sich nicht um eine Vorlesung mit Anwesenheitspflicht handelt, brauchst du dir "nur" die Inhalte dieser Vorlesung zu beschaffen und zu lernen. Inwieweit das gut gehen kann, hängt vom eigenen Lerntyp ab. Es ist hilfreich, wenn man sich über diese Inhalte innerhalb einer Lerngruppe austauschen kann, damit einem mögliche Verständnisfehler oder Lücken auffallen.

Ich habe im ersten Studium vor allem die Vorlesungen zu den Grundlagen (bewusst) nicht besucht, sondern mir über die Semesterapparate eine Inhaltsübersicht besorgt und mir das dann über die Präsentationen und Bücher angeeignet.

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Was du im Rahmen der Bachelorarbeit offiziell leisten musst, kannst du in deiner Prüfungsordnung nachlesen.

Die Bachelorarbeit dient allgemein dem Nachweis, dass du ein Thema auf wissenschaftlicher Basis bearbeiten kannst. Es kommt darauf an, dass du im Gegensatz zu Hausarbeiten u.ä. ein Thema auch aus verschiedenen Perspektiven beleuchten kannst (d.h. z.B. nicht nur aus historischer Sicht). Du müsstest also z.B. bei der Bearbeitung des Werks eines Autors wiederkehrende Motive aufzeigen, ihn mit anderen Autoren seiner Zeit vergleichen, sein Werk historisch einordnen usw. Völlig neue Erkenntnisse sind dafür nicht erforderlich.

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Eine Weiterbildung kann nur über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden, je nachdem, wer zum Zeitpunkt der Bewilligung für dich zuständig ist.

Normalerweise funktioniert das so: Wenn deine Fehlzeiten im Rahmen der Umschulung zu hoch sind, wird die Umschulung abgebrochen. Die "Fortsetzung" deiner Umschulung wird von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter neu bewilligt. Dabei räumt der Bildungsträger dir die Möglichkeit ein, am Unterbrechungspunkt weiterzumachen, meistens muss dann auch weniger für die Fortsetzung gezahlt werden als für eine ganz neue Bewilligung. Da es sich aber trotzdem um eine neue Bewilligung handelt, muss eine neue Ermessensentscheidung getroffen werden. Wenn es einen Ermessensspielraum gibt, ist ein Anspruch quasi ausgeschlossen - außer man könnte begründen, warum das Ermessen auf Null reduziert wäre. Das sehe ich hier aber nicht unbedingt.

Nur wenn deine Umschulung tatsächlich nur unterbrochen und nicht abgebrochen wurde, könntest du dich auf deinen Bewilligungsbescheid berufen und die Umschulung fortsetzen (Problem könnte eine mögliche Befristung der Förderung sein). Ansonsten müsstest du das neu beantragen. Deine Karten stehen aber nicht schlecht, wenn

  • deine gesundheitlichen Probleme mittlerweile behoben sind,
  • der Bildungsträger dir anbietet, die Umschulung ab dem Unterbrechungszeitpunkt fortzusetzen,
  • der Bildungsträger die Umschulung weiterhin befürwortet, und
  • der Erfolg wahrscheinlich ist.

Die sonstigen Voraussetzungen waren ja schon erfüllt und werden in der Zwischenzeit wohl kaum weggefallen sein.

Du müsstest jetzt also zunächst mal klären, ob die Umschulung von Seiten des Kostenträgers unterbrochen oder abgebrochen wurde. Wer Kostenträger ist, ergibt sich aus dem Bewilligungsbescheid.

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Die Tagesschau ist eine Nachrichtensendung und deshalb als Autorenangabe eher ungeeignet. Du kannst entweder den Herausgeber (s. Impressum) statt des unbekannten Autors angeben oder du weist darauf hin, dass kein Verfasser angegeben ist:

Norddeutscher Rundfunk (Hrsg.): Eckpunkte des Flüchtlinspakts. Was EU und Türkei beschlossen haben. Artikel vom 18.03.2016, online unter <Link>, abgerufen am 27.03.2016

o.V.: Eckpunkte des Flüchtlingspakts. Was EU und Türkei beschlossen haben. Artikel vom 18.03.2016, online unter <Link>, abgerufen am 27.03.2016

Was du davon nimmst, ist ein bisschen Geschmackssache. Ich würde eher den Herausgeber als inhaltlich Verantwortlichen angeben, als gar keinen Hinweis auf den Urheber oder Verantwortlichen einzufügen.

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Das liegt daran, dass die ursprüngliche A4-Seite in die OneNote-Seite eingefügt wird. Die OneNote-Seite ist dabei automatisch etwas größer als die Seite aus dem PDF-Dokument, weil immer ein bisschen Rand gelassen wird (je nach Einstellung wird das importierte Objekt verkleinert statt die Seite vergrößert).

Das könntest du nur ändern, wenn du sämtliche zusätzlichen Überschriften usw. von der OneNote-Seite entfernst und die eingefügten Seiten aus dem PDF-Dokument so verschiebst, dass sie passgenau mit der OneNote-Seite abschließen. Beim Drucken müsstest du dann noch die Druckränder auf Null stellen, damit alles korrekt gedruckt wird (manche Drucker spielen da nicht richtig mit).

Das ist aber ziemliche Fummelei, und ob das auf Dauer den ganzen Aufwand wert ist?

Ich füge wichtige Textstellen aus PDF-Dokumenten über die Kopieren-Funktion ein. Wenn ich eine Grafik übernehmen will, nutze ich die Bildschirmausschnitt-Funktion (Windows + Shift + S). Als Quellenangabe verlinke ich auf die PDF-Datei (online oder in einem festen Dokumenten-Ordner auf dem Rechner). Wenn ich die Seitengröße vorher auf A4 eingestellt habe, kann ich die Seiten gut ausdrucken oder sauber in eine PDF-Datei umwandeln.

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Du kannst so lange die Hochschule wechseln und den selben Studiengang weiter studieren, wie du nicht eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast.

Für den Wechsel brauchst du meist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, d.h. einen Nachweis, dass du noch keine Prüfung endgültig nicht bestanden hast. Die für den Hochschulwechsel erforderlichen Unterlagen umfassen meist auch eine Auflistung der Fehlversuche.

Wie weit ggf. Fehlversuche aus deinem ersten Studium im Studium an der neuen Hochschule angerechnet werden, solltest du vorher mit der Ziel-Hochschule klären. Da wäre es ungünstig, wenn drei Fehlversuche anerkannt werden und die neue Hochschule nur drei Prüfungsversuche kennt.


Der Hochschulwechsel wäre also nicht ganz unkompliziert. "Einfacher" wäre es, wenn du die Prüfung im dritten Anlauf schaffst.

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Kleinkindpädagogik / Elementarpädagogik / Pädagogik der frühen Kindheit usw. sind Studiengänge mit unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen, je nach Hochschule. Gedacht sind diese Studiengänge eigentlich als Weiterbildung für Erzieher/innen, deshalb werden aus der Erzieherausbildung meist ein bis zwei Semester für das Studium anerkannt.

Grundsätzlich kann man das meist auch ohne Erzieherausbildung studieren, dann muss man meist ein Vorpraktikum absolvieren.

Wenn man z.B. Elementarpädagogik ohne Erzieherausbildung studiert, dürfte man anschließend trotzdem in KiTas arbeiten. In anderen pädagogischen Bereichen wird es schwierig, weil man sich sehr auf den frühkindlichen Bereich festlegt.

"Besser als Erzieher" ist der Studiengang nur, wenn man der etwas komischen Vorstellung anhängt, dass ein Studium etwas besseres darstellen würde als eine duale Ausbildung. Grundsätzlich sind Ausbildung und Studium verschiedene Bildungswege mit unterschiedlichen Schwerpunkten, ohne dass eins davon besser wäre als das andere.

Für Leistungspositionen wird meist ein Studium vorausgesetzt, so dass man langfristig ohne dieses oder ein vergleichbares Studium wahrscheinlich keine KiTa mehr leiten kann. Bisher gibt es viele KiTa-Leitungen mit Erzieherausbildung. Die Elementerpädagogik-usw.-Studiengänge gibt es erst seit wenigen Jahren in nennenswertem Umfang.

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