Was dir in der Maßnahme erzählt wird und wie die rechtliche Wirklichkeit aussieht, sind manchmal zwei verschiedene Paar Schuhe. Zunächst mal kann dir weder der Maßnahmeträger noch das Jobcenter verbieten, ein Kind zu bekommen. Solltest du im weiteren Verlauf einer Schwangerschaft nicht mehr an der Maßnahme teilnehmen können, wird dir deine Ärztin das sicher bestätigen. Damit hättest du auch einen wichtigen Grund für einen möglichen Abbruch der Maßnahme, so dass keine Sanktion eintreten darf.
Was die Praktika angeht: Solange es sich um zumutbare Tätigkeiten handelt, kann man dich verpflichten, diese Praktika zu absolvieren. Das allein wäre kein Grund für einen Abbruch ohne Sanktion.
In bestimmten Tätigkeitsbereichen gilt mit Bekanntwerden einer Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot, so dass man dich tatsächlich zwingen kann, nach Hause zu gehen bzw. dich beim Maßnahmeträger zu melden. Wenn du wegen einer Schwangerschaft nicht mehr an Praktika teilnehmen kannst und der Maßnahmeträger die keine Alternativangebote machen kann, wäre ein Abbruch wiederum aus einem wichtigen Grund erfolgt, denn eine Schwangerschaft kann man dir wie gesagt nicht verbieten.
Ob es sinnvoll ist, schon mit 17 Jahren ein Kind zu bekommen, lasse ich mal dahingestellt. Es stimmt, dass du das schon selbst entscheiden kannst. Wenn du dich aber entscheiden musst, dann informiere dich nicht nur über den Verlauf einer Schwangerschaft, sondern mach dir auch über die langfristigen Folgen Gedanken: Ein Kind könntest du nicht nach zwei Jahren einfach irgendwo parken und dein Leben weiterleben wie vorher. Und auch Großeltern haben irgendwann nur noch bedingt Lust, den ganzen Tag auf ihr Enkelkind aufzupassen. Wenn du dir über die Konsequenzen im Klaren bist, ist der Rest deine Entscheidung.
Falls du ohne wichtigen Grund die Maßnahme abbrechen würdest, würdest du eine Sanktion in Höhe von 100% deines Regelbedarfs erhalten. Die Leistungen für deine Mutter würden nicht gekürzt werden, ebensowenig dein Mietanteil.