Ich kann mich den anderen Ratgebern nur anschließen und Dir nachdrücklich raten, für beide Elternteile jeweils eine Vorsorgevollmacht abzuschließen. Sinnvollerweise sollte dann auch gleichzeitig ein Testament, eine Betreuungsverfügung, eine Generalvollmacht, die auch noch nach dem Tode gilt, eine psychiatrische Patientenverfügung und eine Patientenverfügung erstellt werden.
vgl. hierzu www.zwangspychiatrie.de und „www.betreuungsrecht.de“
Damit im Ernstfall nicht doch noch von einem Betreuungsrichter alle diese Dokumente ausgehebelt werden können, sollte diese notariell beurkundet - d. h. nicht nur beglaubigt - und zudem mit einem Gesundheitszeugnis ausgestattet sein, in dem die Testierfähigkeit beider Eltern bestätigt wird.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass insbesondere dann, wenn Immobilien und Vermögen zu vererben sind, Betreuungsrichter Verwandte gerne unter Generalvollmacht der Erbschleicherei stellen und ihnen die Eignung als gesetzlicher Betreuer absprechen.
Um dem vorzubeugen gilt es in der Betreuungsverfügung noch einen Kontrollbetreuer und Ersatzbetreuer zu bestimmen. Gleichzeitig ist mit den Geschwistern über alle diesbezüglichen Fragen bereits im Vorhinein ein Einvernehmen zu erzielen. Denn falls eines der Geschwister beim Betreuungsrichter eine Beschwerde einreichen sollte, wird dieser sofort einen - angeblich neutralen – von ihm handverlesenen Berufsbetreuer einsetzen.
Eine Ausbildung wird von diesem Berufsbetreuer nicht verlangt, er muss den Richter lediglich persönlich bekannt sein.
Und wenn es erst einmal so weit gekommen ist, dass ein Berufsbetreuer zum Einsatz kommt, dann ist die Entwicklung in eine wirtschaftliche, gesundheitliche und psychische Abwärtsspirale nicht mehr aufzuhalten.
Deine durch den Berufsbetreuer betreuten Eltern sind dem gesetzlichen Betreuer dann auf Gedeih und Verderb ausgeliefert und auf seine Gnade wie Leibeigene angewiesen.
Da derartige von Betreuungsrichtern bevorzugte Berufsbetreuer oftmals Rechtsanwälte sind, nutzen diese ihre Möglichkeiten aus, um neben der normalen monatlichen Betreuungsgebühr von ca. 300 EURO noch zusätzlich Rechtsanwaltsgebühren gemäß der Gebührenordnung für Rechtsanwälte zu generieren.
Derartige Zusatzeinahmen auf Kosten des Betreuten entstehen immer dann, wenn der Betreuer sich selbst im Namen seines Betreuten als Rechtsanwalt beauftragt.
Um diese Fälle der Gebührenschinderei möglichst häufig eintreten zu lassen, stehen dem Betreuer zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung. So könnte er z.B. die monatlich fällige Stromrechnung gezielt nicht bezahlen und darauf warten, dass es zu einem Inkassofall kommt, in der er sein Betreuungsopfer dann vor Gericht vertreten darf.
Die Folge wird dann sein, dass nicht nur für den Betreuer Rechtsanwaltsgebühren anfallen, sondern auch noch Gebühren für den Anwalt der Gegenseite, für die Inkassofirma und auch noch für das Gericht Kosten anfallen.
Gleiches gilt für unbegründete Mahnbescheide, die von angeblichen Gläubigern gegen den Betreuten gestellt werden. Der Betreute selbst darf bei Gericht als Entmündigter keinen Widerspruch anmelden und der Betreuer tut es aus eigenem Interesse einfach nicht.
Die Folge ist: Es kommt zu einem Versäumnisurteil, in dem der Betreute dazu verurteilt wird, z.B. 20.000 EURO an den ihm unbekannten Gläubiger zu bezahlen.
Die per Betreuungsbeschluss verordnete "Unmündigkeit" verbietet es dem Betreuten bei Gericht Widerspruch anzumelden, sich Gehör zu verschaffen und die Sache als Betrug aufzuklären. Und der Betreuer, der die Sache eingefädelt hat, hat kein Interesse an einer Aufklärung.
Dies führt dazu, dass das Betreuungsopfer nun neue Schulden hat, die tatsächlich nicht bestehen, jedoch von einem Gericht mit Urteil bestätigt worden sind und somit real sind.
Dementsprechend darf der Betreuer auch nach Gutdünken im Namen seines Betreuten mit fiktiven erfundenen Gläubigern gerichtliche Vergleiche schließen sowie Prozesse führen und die hierfür anfallenden Rechtsanwaltsgebühren mit dem Betreuten abrechnen.
Eine weitverbreitete Masche von Berufsbetreuern mit Rechtsanwaltszulassung besteht in der arglistigen Anordnung eines Kontaktverbotes gegen alle Verwandten und Freunde des Betreuten. Nach einer solchen Anordnung braucht der Betreuer nur noch darauf zu warten, dass sich die Verwandten nicht an dieses Verbot halten, um dann gegen diese gerichtlich vorzugehen.
Letztlich wird er immer auf der Gewinnerseite sein: Denn falls er den Prozess gewinnt, bezahlen ihn die Verwandten des Betreuten und wenn er ihn verlieren sollte, bezahlt sein Betreuungsopfer, denn er hat diesen Gerichtsprozess schließlich in dessen Namen und in dessen Interesse durchführen müssen. Und darüber zu streiten, was im Interesse des Betreuten liegt, würde eine neue Baustelle eröffnen, bei der der betroffene Betreute schlechte Karten hat. Die Deutungshoheit darüber zu befinden liegt beim Betreuer.
Betreute, die sich in dieser Situation beim Betreuungsgericht beschweren, wird Demenz und Schwachsinnigkeit unterstellt, sie werden abgewimmelt und nicht ernst genommen.
Die Staatsanwaltschaften verhalten sich entsprechend und lehnen es ab, gegen den betrügerischen Betreuer zu ermitteln. Und wenn sich die Verwandten und Freunde bei Gericht über das untreue Verhalten beim Betreuungsgericht beschweren sollten, erhalten sie die umgehende Antwort, dass sie nicht beschwerdeberechtigt seien.
Eine gesetzliche Betreuung ist in Wahrheit ein enormer Eingriff in die Menschenrechte. Die Situation eines gesetzlich Betreuten ist vergleichbar mit der eines Sklaven; er verliert sämtliche Rechte. Eine gesetzliche Betreuung ermöglicht sozusagen das perfekte Verbrechen zur Ausplünderung des Betreuungsopfers..
Betreuungsopfer, die sich nicht den Wünschen des Berufsbetreuers fügen, werden von diesem fertiggemacht mit fiktiven Berichten für die gerichtliche Betreuungsakte, aus denen eindeutig die Gemeingefährlichkeit und Selbstgefährdung des Betreuten hervorgeht. Dieser gefakte Nachweis der Betreuungsbedürftigkeit. führt dann wieder auf Seiten des Betreuungsgerichtes zu einer weiteren zeitlichen Ausdehnung der Betreuungsanordnung.
Oftmals geschieht dies alles aus dem Bestreben des Berufsbetreuers heraus, sein Betreuungsopfer von dessen Vermögen und dessen Immobilienbesitz zu trennen.
Und wenn dieses Betreuungsopfer den Braten riecht und sich zu wehren versucht, wird es einfach ausgeschaltet, indem es zukünftig unter verschärften Haftbedingungen in der Isolationszelle einer psychiatrischen Anstalt weit ab von seinen Verwandten untergebracht wird. Die im Rahmen der Betreuungsvollmacht ermöglichte Willkür kennt keine Grenzen.
vgl. https://opposition24.com/so-funktioniert-das-psychiatrie-kartell/
Unter der Website
https://www.gutefrage.net/frage/verfolgt-die-polizei-in-deutschalnd-wirklich-alle-straftaten#answer-322820932
ist z. B. ein Fall aufgeführt, in dem der Berufsbetreuer meinte, dass seine sich wehrende Betreute besser in Sibirien aufgehoben sein würde, da diese ihn doch nur bei seinen Geschäften mit dem Spezialgebiet zur Verwertung von Immobilien
- hier beim unterwertigen Verkauf ihrer Immobilie an den Sohn des ehemaligen Leitenden Staatsanwaltes - . stören würde.
Dieser Betreuten ist es danach tatsächlich mit Hilfe eines auf Betreuungsmissbrauch spezialisierten Anwaltes gelungen, sich aus der Betreuung zu befreien.
Doch als sie den vom Betreuer angerichteten Schaden von ca. 200.000 EURO bei Gericht einklagen wollte, stieß sie auf ein breites ablehnendes Bündnis von Justiz und Betreuer, die sich gegenseitig schützten, sich zahlreiche Verzögerungstaktiken einfallen ließen, um die Betroffene mundtot zu machen,.
Die vielen schlechten Erfahrungen von gesetzlich Betreuten haben gezeigt, dass viele der jährlich 250.000 neu hinkommenden Zwangsbetreuten während ihrer Betreuungszeit die wahre Hölle erleben und Betreuungsgerichte ihrer Kontrollpflicht nicht nachkommen.
Weitere Hinweise zu den Defiziten bei Betreuungen durch Berufsbetreuer findest Du unter folgenden Websites:
https://www.gutefrage.net/frage/aus-welchem-grund-kann-man-in-die-psychiatrie-kommen#answer-321351337
https://www.gutefrage.net/frage/eine-frage-zur-betreuungssituation#answer-321628812
https://www.gutefrage.net/frage/darf-man-wegen-vielen-schulden-entmuendigt-werden#answer-321256507