Ich kann mich den anderen Ratgebern nur anschließen und Dir nachdrücklich raten, für beide Elternteile jeweils eine Vorsorgevollmacht abzuschließen. Sinnvollerweise sollte dann auch gleichzeitig ein Testament, eine Betreuungsverfügung, eine Generalvollmacht, die auch noch nach dem Tode gilt, eine psychiatrische Patientenverfügung und eine Patientenverfügung erstellt werden.

vgl. hierzu www.zwangspychiatrie.de und „www.betreuungsrecht.de

Damit im Ernstfall nicht doch noch von einem Betreuungsrichter alle diese Dokumente ausgehebelt werden können, sollte diese notariell beurkundet - d. h. nicht nur beglaubigt - und zudem mit einem Gesundheitszeugnis ausgestattet sein, in dem die Testierfähigkeit beider Eltern bestätigt wird.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass insbesondere dann, wenn Immobilien und Vermögen zu vererben sind, Betreuungsrichter Verwandte gerne unter Generalvollmacht der Erbschleicherei stellen und ihnen die Eignung als gesetzlicher Betreuer absprechen.
Um dem vorzubeugen gilt es in der Betreuungsverfügung noch einen Kontrollbetreuer und Ersatzbetreuer zu bestimmen. Gleichzeitig ist mit den Geschwistern über alle diesbezüglichen Fragen bereits im Vorhinein ein Einvernehmen zu erzielen. Denn falls eines der Geschwister beim Betreuungsrichter eine Beschwerde einreichen sollte, wird dieser sofort einen - angeblich neutralen – von ihm handverlesenen Berufsbetreuer einsetzen.

Eine Ausbildung wird von diesem Berufsbetreuer nicht verlangt, er muss den Richter lediglich persönlich bekannt sein.

Und wenn es erst einmal so weit gekommen ist, dass ein Berufsbetreuer zum Einsatz kommt, dann ist die Entwicklung in eine wirtschaftliche, gesundheitliche und psychische Abwärtsspirale nicht mehr aufzuhalten.

Deine durch den Berufsbetreuer betreuten Eltern sind dem gesetzlichen Betreuer dann auf Gedeih und Verderb ausgeliefert und auf seine Gnade wie Leibeigene angewiesen.

Da derartige von Betreuungsrichtern bevorzugte Berufsbetreuer oftmals Rechtsanwälte sind, nutzen diese ihre Möglichkeiten aus, um neben der normalen monatlichen Betreuungsgebühr von ca. 300 EURO noch zusätzlich Rechtsanwaltsgebühren gemäß der Gebührenordnung für Rechtsanwälte zu generieren.

Derartige Zusatzeinahmen auf Kosten des Betreuten entstehen immer dann, wenn der Betreuer sich selbst im Namen seines Betreuten als Rechtsanwalt beauftragt.

Um diese Fälle der Gebührenschinderei möglichst häufig eintreten zu lassen, stehen dem Betreuer zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung. So könnte er z.B. die monatlich fällige Stromrechnung gezielt nicht bezahlen und darauf warten, dass es zu einem Inkassofall kommt, in der er sein Betreuungsopfer dann vor Gericht vertreten darf.

Die Folge wird dann sein, dass nicht nur für den Betreuer Rechtsanwaltsgebühren anfallen, sondern auch noch Gebühren für den Anwalt der Gegenseite, für die Inkassofirma und auch noch für das Gericht Kosten anfallen.

Gleiches gilt für unbegründete Mahnbescheide, die von angeblichen Gläubigern gegen den Betreuten gestellt werden. Der Betreute selbst darf bei Gericht als Entmündigter keinen Widerspruch anmelden und der Betreuer tut es aus eigenem Interesse einfach nicht.

Die Folge ist: Es kommt zu einem Versäumnisurteil, in dem der Betreute dazu verurteilt wird, z.B. 20.000 EURO an den ihm unbekannten Gläubiger zu bezahlen.

Die per Betreuungsbeschluss verordnete "Unmündigkeit" verbietet es dem Betreuten bei Gericht Widerspruch anzumelden, sich Gehör zu verschaffen und die Sache als Betrug aufzuklären. Und der Betreuer, der die Sache eingefädelt hat, hat kein Interesse an einer Aufklärung.

Dies führt dazu, dass das Betreuungsopfer nun neue Schulden hat, die tatsächlich nicht bestehen, jedoch von einem Gericht mit Urteil bestätigt worden sind und somit real sind.

Dementsprechend darf der Betreuer auch nach Gutdünken im Namen seines Betreuten mit fiktiven erfundenen Gläubigern gerichtliche Vergleiche schließen sowie Prozesse führen und die hierfür anfallenden Rechtsanwaltsgebühren mit dem Betreuten abrechnen.

Eine weitverbreitete Masche von Berufsbetreuern mit Rechtsanwaltszulassung besteht in der arglistigen Anordnung eines Kontaktverbotes gegen alle Verwandten und Freunde des Betreuten. Nach einer solchen Anordnung braucht der Betreuer nur noch darauf zu warten, dass sich die Verwandten nicht an dieses Verbot halten, um dann gegen diese gerichtlich vorzugehen.

Letztlich wird er immer auf der Gewinnerseite sein: Denn falls er den Prozess gewinnt, bezahlen ihn die Verwandten des Betreuten und wenn er ihn verlieren sollte, bezahlt sein Betreuungsopfer, denn er hat diesen Gerichtsprozess schließlich in dessen Namen und in dessen Interesse durchführen müssen. Und darüber zu streiten, was im Interesse des Betreuten liegt, würde eine neue Baustelle eröffnen, bei der der betroffene Betreute schlechte Karten hat. Die Deutungshoheit darüber zu befinden liegt beim Betreuer.

Betreute, die sich in dieser Situation beim Betreuungsgericht beschweren, wird Demenz und Schwachsinnigkeit unterstellt, sie werden abgewimmelt und nicht ernst genommen.

Die Staatsanwaltschaften verhalten sich entsprechend und lehnen es ab, gegen den betrügerischen Betreuer zu ermitteln. Und wenn sich die Verwandten und Freunde bei Gericht über das untreue Verhalten beim Betreuungsgericht beschweren sollten, erhalten sie die umgehende Antwort, dass sie nicht beschwerdeberechtigt seien.

Eine gesetzliche Betreuung ist in Wahrheit ein enormer Eingriff in die Menschenrechte. Die Situation eines gesetzlich Betreuten ist vergleichbar mit der eines Sklaven; er verliert sämtliche Rechte. Eine gesetzliche Betreuung ermöglicht sozusagen das perfekte Verbrechen zur Ausplünderung des Betreuungsopfers..

Betreuungsopfer, die sich nicht den Wünschen des Berufsbetreuers fügen, werden von diesem fertiggemacht mit fiktiven Berichten für die gerichtliche Betreuungsakte, aus denen eindeutig die Gemeingefährlichkeit und Selbstgefährdung des Betreuten hervorgeht. Dieser gefakte Nachweis der Betreuungsbedürftigkeit. führt dann wieder auf Seiten des Betreuungsgerichtes zu einer weiteren zeitlichen Ausdehnung der Betreuungsanordnung.

Oftmals geschieht dies alles aus dem Bestreben des Berufsbetreuers heraus, sein Betreuungsopfer von dessen Vermögen und dessen Immobilienbesitz zu trennen.

Und wenn dieses Betreuungsopfer den Braten riecht und sich zu wehren versucht, wird es einfach ausgeschaltet, indem es zukünftig unter verschärften Haftbedingungen in der Isolationszelle einer psychiatrischen Anstalt weit ab von seinen Verwandten untergebracht wird. Die im Rahmen der Betreuungsvollmacht ermöglichte Willkür kennt keine Grenzen.

vgl. https://opposition24.com/so-funktioniert-das-psychiatrie-kartell/

Unter der Website
https://www.gutefrage.net/frage/verfolgt-die-polizei-in-deutschalnd-wirklich-alle-straftaten#answer-322820932

ist z. B. ein Fall aufgeführt, in dem der Berufsbetreuer meinte, dass seine sich wehrende Betreute besser in Sibirien aufgehoben sein würde, da diese ihn doch nur bei seinen Geschäften mit dem Spezialgebiet zur Verwertung von Immobilien

- hier beim unterwertigen Verkauf ihrer Immobilie an den Sohn des ehemaligen Leitenden Staatsanwaltes - . stören würde.

Dieser Betreuten ist es danach tatsächlich mit Hilfe eines auf Betreuungsmissbrauch spezialisierten Anwaltes gelungen, sich aus der Betreuung zu befreien.
Doch als sie den vom Betreuer angerichteten Schaden von ca. 200.000 EURO bei Gericht einklagen wollte, stieß sie auf ein breites ablehnendes Bündnis von Justiz und Betreuer, die sich gegenseitig schützten, sich zahlreiche Verzögerungstaktiken einfallen ließen, um die Betroffene mundtot zu machen,.

Die vielen schlechten Erfahrungen von gesetzlich Betreuten haben gezeigt, dass viele der jährlich 250.000 neu hinkommenden Zwangsbetreuten während ihrer Betreuungszeit die wahre Hölle erleben und Betreuungsgerichte ihrer Kontrollpflicht nicht nachkommen.

Weitere Hinweise zu den Defiziten bei Betreuungen durch Berufsbetreuer findest Du unter folgenden Websites:

https://www.gutefrage.net/frage/aus-welchem-grund-kann-man-in-die-psychiatrie-kommen#answer-321351337

https://www.gutefrage.net/frage/eine-frage-zur-betreuungssituation#answer-321628812

https://www.gutefrage.net/frage/darf-man-wegen-vielen-schulden-entmuendigt-werden#answer-321256507

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Wer sich nur ein bisschen bemüht und nicht blind auf die Propagandashow des Staatsfernsehens angewiesen ist, der weiß, dass viele Straftaten nicht verfolgt werden – obwohl es sich hierbei um schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen handelt. Oftmals hat man den Eindruck, dass in den Strafverfolgungsbehörden eine Menge Böcke sitzen, die man dort zu Gärtnern gemacht hat.

vgl. hierzu die Ausführungen des ehemaligen Richters Frank Fahsel, die trotz zunehmender Zensur immer noch unter Google leicht zu finden sind,)

Mir persönlich bekannt ist z.B. der Fall einer russlanddeutschen Augenärztin, der nach einem 25-jährigem Aufenthalt in Deutschland mitgeteilt wurde, dass sie nicht in diesen Kulturkreis gehöre und angedroht wurde, falls sie nicht innerhalb einer gewissen Frist mit ihrer Tochter dieses Land in Richtung Russland unter Überlassung ihres Hauses an den Sohn des ehemaligen leitendenden Staatsanwaltes verlassen würde, etwas Schreckliches passieren würde.

Da diese Ärztin sich nicht an diese Anweisung halten wollte, wurde zunächst ihr Haus angezündet. Dann wurde sie im schwerverletzten Zustand ins Krankenhaus eingeliefert und dort wegen des Verdachtes der „selbstgefährdenden“ Brandstiftung in Schutzhaft genommen und unter gesetzliche Betreuung gestellt und anschließend in diesem schwerverletztem Zustand mittellos – ungeachtet ihres deutschen Passes – in Russland ausgesetzt.

Gleichzeitig plünderte der „zukünftige“ Hausbesitzer ihr Haus und schaffte ihren gesamten Hausrat einschließlich aller Zeugnisse und Identitätsnachweise in Großcontainern fort.

vgl. Wenn Richtern alles egal ist und sie verantwortungslos handeln“ aus Handelsblatt vom 19.4.2019

Der Ärztin gelang es, mit Hilfe von Freunden soweit in Russland zu gesunden, dass sie unter abenteuerlichen Bedingungen nach Deutschland zurückzukehrte, sich rehabilitierte und die unterstellte Brandstiftung als arglistigen Ermittlungsfehler der Polizei auszumachte. Dann stellte sie gegen ihre Peiniger Strafanträge und zivilrechtlich Klagen.

Wie zu erwarten, wurden alle ihre Strafanträge wegen angeblichem mangelnden öffentlichen Interesse abgelehnt. Dementsprechend wurden auch ihre Zivilklagen vereitelt. Ihre Anwälte wollten es mit der Justiz nicht verderben und zogen es vor, ihr Mandat niederzulegen bzw. zu den anberaumten Gerichtsterminen nicht im Gerichtsaal zu erscheinen.

Als die Ärztin darauf einen neuen Anwalt aus einem anderen Gerichtsbezirk beauftragte, wollte man dessen Klageschriften zunächst nicht annehmen. Erst als dieser mit einer Verfassungsbeschwerde drohte, lenkte die Justiz ein und dachte sich aber neue juristische Finessen aus, um die Ärztin auszubooten.

Zunächst verschoben sie die angesagten Gerichtstermine und die vorgesehenen Beweisverfahren drei Jahre lang immer wieder aufs Neue. Dann griff die Justiz schließlich zu einer Sonderbehandlung, wie sie bis zur Beendigung des III. Reiches nur Juden vorbehalten war, um diesen einen kurzen Prozess zu endgültig zum Schweigen zu bringen.

Die Justiz bot der Ärztin an, alle ihre angeblich wegen Querulantentum erfolgten Klage zurückziehen.

Für den Fall, dass die Ärztin dieser Empfehlung nicht folgen würde, drohte man ihr an, den § 56 ZPO anzuwenden. Im III. Reich war dieser § dazu gedacht, um mit Juden und unliebsamen Personen einen kurzen Prozess zu machen und ihnen "Querulantentum" zu unterstellen.

Im vorliegenden grub man diesen § wieder aus und teilte der Ärztin mit, dass sie wegen ihres angeblichen Querulantentums per psychiatrisches Ferngutachten für prozessunfähig erklärt werden würde und somit kein Recht mehr hätte, zu klagen.

Falls die Justiz sich zu diesem Schritt der üblichen Psychiatrisierung von unliebsamen Klägern entschließt wird die Ärztin erneut unter Betreuung gestellt und dann in eine geschlossene Anstalt eingeliefert werden, so dass dann dem angestrebten Ziel der amtlichen Enteignung ihrer Immobilie nichts mehr entgegenstehen wird.

Die einzige Möglichkeit, diesem Treiben ein Ende zu bereiten, liegt wohl in einer langfristig anzustrebenden Änderung des Richterrechtes, was aber mit den derzeitigen politischen Mehrheitsverhältnissen nicht zu machen ist..

vgl.

https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren

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Du musst es unbedingt schaffen, aus dieser misslichen Lage herauszufinden. Ansonsten blüht Dir noch eine gesetzliche Betreuung, wie die Entmündigung heutzutage von den Behörden beschönigend benannt wird.

Derartge Entmündigungen werden von den Amtsgerichten betrieben und sind für Menschen vorgesehen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und zudem noch das Pech haben, ins Visier eines Betreuungsrichters gelangt zu sein.

Die Beurteilung dessen, ob Du Deine Angelegenheiten noch selbst regeln kannst, obliegt dann alleine dem jeweiligen Betreuungsrichter, der neben Deiner Akte noch 2000 weitere zu bearbeiten hat und für Dich nicht zu sprechen sein wird. .

Aus der Sicht eines Betreuungsrichters hat derjenige, der erfolgreich Hilfe von Dritter Seite einfordern kann, bewiesen, dass er seine eigenen Angelegenheiten regeln kann. Du wirst für den Richter ein Fall unter vielen sein, die nach Aktenlage beurteil werden.

Personen, denen es nicht gelingt, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln, wird unterstellt, dass sie aufgrund ihrer Defizite im mentalen, geistigen oder psychischen Bereich, nicht in Lage sind, sich von den Gläubigern abzugrenzen und diese auf Abstand zu halten.

Und wenn erst einmal eine gesetzliche Betreuung angeordnet wurde und ein Berufsbetreuer das Sagen hat, dann ist es mit einem eigenständigen selbstbestimmten Leben vorbei.

Dieser Betreuer wird Dir hinter Deinem Rücken zugeordnet werden und der wird Deine Angelegenheiten fortan vom Schreibtisch aus regeln. Er darf Deine Wohnung auflösen, über die Verwendung Deines Einkommens bestimmen und Dich in ein Männerheim unterbringen. Und wenn Du dann Widerspruch anmelden solltest, kann er Dich sogar "zur Beobachtung" in eine geschlossene psychiatrische Anstalt abliefern. Für diese "Leistung" berechnet Dir dann der Betreuer auch noch pro Monat ca. 300 Euro an Betreuungsgebühr.

Mein Fazit ist: Du solltest unbedingt vermeiden, dass man Dich auf die Betreuungsschiene setzt. Dazu solltest Du umgehend eine gemeinnützige Schuldnerberatung aufsuchen und eine Privatinsolvenz anstreben.und dies auch der Staatsanwaltschaft mitteilen.

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Offensichtlich registrierst Du nur jene in der Presse veroeffentlichten Verbrechen, die mit Einbruch, Mord und Totschlag verbunden sind und lässt den größten Teil der Kriminalität - die Weiße-Kragen-Kriminalitaet - vollkommen außer Betracht.

Hierbei handelt es sich z. B. um Bestechung, Korruption, Prozessebetrug, gezielt herbeigeführten "Fehlurteile", Rechtsbeugung, Clankriminalität, Schutzgelderpressung, Subventionsbetrug, Steuerhinterziehung, Konkursbetrug, Mehrwertsteuerbetrug, simulierte Beraterverträge, Machtmissbrsuch bei der Ausübung eines oeffentlichen Amtes, Falschabrechnungen von Pflegediensten, Krankenhäusern und gesetzlichen Betreuern, Stellung von falschen Diagnosen, um Patienten und Krankenversicherungen abzuzocken, psychiatrische Falschbegutachtungen von Betreuungsopfern zum Zwecke ihrer finanziellen Plünderung, Ämterpatronage im oeffentlichen Dienst, Cum-Cum-Geschaefte, Bankenrettungen zu Lasten des Steuerzahlers und von Bankkunden, Verschiebung von Milliardenbeträgen durch die EU-Adminustration, Vergabe von Aufträgen von Gemeinden gegen Schliergelder, etc.

Alle diese Verbrechen finden während der normalen Arbeitszeit statt; und die ist meistens tagsüber.

Die Schäden, die in diesel Bereich entstehen, lassen sich nicht auf eine Tageszeit begrenzen und erst recht nicht auf die Nachtzeit.

Hier gilt die Aussage von Berthold Brecht, der in seiner Dreigroschenopper seinem Schauspieler den Satz sagen lässt: "Was ist schon ein Banküberfall gegen die Gründung einer Bank".

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Laufende (Straf-) Ermittlung Amtswillkür Dienstgeheimnis?

Guten Abend,

gegen eine Person wird schon seit mehr als einem halben Jahr ermittelt und die Polizei hat angeblich Beweise, dass der Beschuldigte sich im Ausland aufhält (Betrug) und seit längerem nicht mehr anzutreffen war. (Obwohl Beschuldigter da war und Lebenspartnerin auch)

Daraufhin geht der ermittelnde Polizist zum Hauseigentümer (Ansprechpartner dieses Gebäude - einer Erbengemeinschaft) und frägt nach, ob sich der Beschuldigte in der Wohnung aufhält und ob er den Beschuldigten in der letzten Zeit gesehen hat. Obwohl der Hauseigentümer (bzw. Ansprechpartner der Erbengemeinschaft) den Beschuldigten nicht einmal zu Gesicht bekommen hat (Hausverwaltung wurde beauftragt), hat er den Beamten gesagt der Beschuldigte würde dort nicht mehr wohnen - was aber nicht stimmt. Auf Anfrage bei dem Hausverwalter hat sich herausgestellt, dass er nicht vom Hauseigentümer gefragt worden ist ob der Beschuldigte dort wohne. Dies Kann der Beschuldigte auch nachweisen - email.

Der ermittelnde Polizist hat dem Hauseigentümer auch gesagt das der Beschuldigte ein Ladengeschäft in Italien habe, auch dort gemeldet sei und nur die Lebenspartnerin sich am Wohnort aufhalten würde. (Ladengeschäft besitzt Beschuldigter, aber keine Wohnadresse)

Darf der Polizist trotz laufender Ermittlungen dem Vermieter solche Auskünfte Erteilen?

Die Polizei geht davon aus das der Beschuldigte dort eine Wohnadresse habe, was aber nicht stimmt da dass lediglich die Adresse des Ladengeschäfts ist. Aufgrund der angeblichen beweiße, dass der Beschuldigte in Italien eine Wohnadresse hat, wurde der Beschuldigte auf empfehlung des ermittelnden Polizisten, von der Stadt bzw. vom Einwohnermeldeamt von Amts wegen aus abgemeldet. Daraufhin wurde eine Aufenthaltsermittlung durch Staatsanwaltschaft veranlasst.

Durch die Wohnsitzabmeldung die im erachten des Beschuldigten nach nicht zulässig war, hat die deutsche Polizei / Staatsanwaltschaft die Ermittlungen an die Behörden nach Italien gesendet. Die italienische Polizei legte dem Beschuldigten ein übersetztes Schreiben der deutschen Staatsanwaltschaft vor in dem steht, warum gegen ihn ermittelt wird. Daraufhin sagte der Beschuldigte, er sei hier nicht gemeldet und er hat eine Wohnanschrift in Deutschland. Der italienische Polizist sagte, es handle sich um eine Aufenthaltsermittlung und wenn ich nicht aussage könnte ich durch die deutsche Staatsanwaltschaft verhaftet werden.

Mittlerweile ist der Beschuldigte wieder rückwirkend angemeldet worden und die Ermittlungen laufen weiter an. 2 Monate sind seit der Anmeldung vergangen, aber ein Brief von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei kam bis heute nicht.

Hat sich die Staatsanwaltschaft bzw. die Polizei Strafbar gemacht?

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Meine Antwort wird leider immer wieder gelöscht.

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Das ist in der Tat eine sehr interessante Frage.

Der Justiz ist zur Beurteilung dieser Frage lediglich folgender Text des

§ 86a StGB vorgegeben:

·„Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.“

Die jeweiligen Richter und Staatsanwälte besitzen die Deutungshoheit darüber zu befinden, ob und inwiefern im jeweiligen Einzelfall die gezeigten Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen die faschistische Gesinnung der jeweiligen Person zum Ausdruck bringen.

Damit begeben sich die Gerichte zwangsläufig in den Bereich der Motivforschung. Dementsprechend gingen sie in der Vergangenheit allzu oft davon aus, dass bei Personen, die diese Zeichen trugen auch gleichzeitig der Nachweis des Straftatbestandes der faschistischen Gesinnung gegeben sei.

Da sich nach Verabschiedung dieses Paragrafen vor über 10 Jahren viele Richter und Staatsanwälte es sich einfach machten und gleichsam automatisch in jedem Einzelfall unterstellten, dass den Trägern dieser Zeichen diese faschistische Gesinnung zuzuordnen sei, kam es zu zahlreichen  – wie sich später herausstellte – ungerechtfertigten Verurteilungen.

Denn die Richter machten es sich einfach und verurteilten auch Träger von durchgestrichenen Hakenkreuzen, die mit dem Zeigen dieser Symbole gerade ihre antifaschistische Gesinnung zum Ausdruck bringen wollten.

Es bedurfte erst mehrerer Klagen von Betroffenen vor dem BGH bis auch diese Richter einsehen mussten, dass sie mit ihrer weltfremden Einschätzung von Trägern von durchgestrichenen oder bewusst verunstalteten Hakenkreuzen falsch lagen und die Betreffenden zu Unrecht verurteilt hatten.

vgl. https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/hakenkreuz-jagd-wir-wissen-dass-wir-die-falschen-bestrafen-a-413443.html

oder

https://www.welt.de/politik/deutschland/article762162/Anti-Nazi-Symbole-sind-nicht-strafbar.html

Allerdings können derartige Fehlinterpretationen mit darauf basierenden Fehlurteilen immer wieder auf Neue passieren. Dazu muss sich nur eine Person in die Nähe einer Demo der Antifa begeben und dort einem Bekannten zuwinken. Wenn ihr daraufhin von einem weltfremden Richter unterstellt wird, sie habe den Hitlergruß gezeigt, ist sie erst einmal dran und wird strafrechtlich verfolgt.

Sie kann sich dann nur damit trösten, dass sie nicht die einzige ist, die in dieser Republik unschuldig verfolgt wird und es noch viel schlimmere Fälle von „Fehlurteilen „ gibt..

Nach Schätzung des ehemaligen BGH-Richters Thomas Fischer steht jedes 2. Urteil in dem Verdacht, ein Fehlurteil zu sein.

vgl. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/justizirrtuemer-wie-strafgerichte-daneben-liegen-a-896583.html

oder

Wenn Richtern alles egal ist und sie verantwortungslos handeln“ aus Handelsblatt vom 19.4.2019

http://www.zeit.de/2002/19/200219_irrtum.xml

http://www.youtube.com/watch?v=LdezIIfGLM4

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Der in Deiner Frage versteckte Denkfehler besteht darin, dass Du offensichtlich der Auffassung bist, dass es genügt, etwas per Gesetz anzuordnen und schon ist seine Umsetzung gesichert. Etwas in Glanzbroschüren mit dem Namen „Grundgesetz“ zu schreiben und tatsächlich danach zu handeln, sind unterschiedliche Welten.

Beim Grundgesetz handelt es sich zunächst einmal eine tote Materie, die mit Leben gefüllt und deren Inhalt in der Realität umgesetzt werden muss.

Dies geschieht keineswegs automatisch durch weitere Aufnahmen von §§ in das Grundgesetz, sondern muss täglich neu von den Bewohnern der BRD erkämpft werden.

Hinzu kommt noch, dass es sich bei den von Dir genannten Begriffen „Rechtsstaatsprinzip“ und „Demokratieprinzip“ um nicht justiziable Fantasiebegriffe handelt, die in allen Verfassungen dieser Welt – so auch in China oder der ehemaligen DDR – gerne verwendet werden.

Aus diesem Grund kann die bloße Zuordnung zum bzw. Nennung dieser Begriffe im Grundgesetz kein Maßstab dafür sein, dass – wie von Dir unterstellt - hiermit gleichsam automatisch ein besonderer Schutz dieser Prinzipien verbunden ist.

Um das herauszufinden, muss vielmehr überprüft werden, ob und inwiefern der Staat und die diesen tragenden politischen Parteien dazu bereit sind, den Text des Grundgesetzes im Alltag umzusetzen und es sich beim Grundgesetz nicht um eine Mogelpackung handelt, an die sich nicht alle gleichsam halten müssen.

Um dies zu überprüfen, ist es gut zu wissen, dass es insbesondere im Staatsdienst zahlreiche willfährige Menschen gibt, die sich über die Vorschriften des Grundgesetzes regelmäßig bedenkenlos hinwegsetzen.

vgl. https://www.freitag.de/autoren/rainer-kahni/deutschland-ist-kein-rechtsstaat

Der Prof. Dr. Ulrich Sommer und der ehemaligen Richter Egon Schneider haben darauf hingewiesen, dass die einzigen Personen, für die das geschriebene Recht nicht gilt, ausgerechnet die Richter und Staatsanwälte sind. Denn diese müssen sich nicht an das Gesetz halten, so dass von einem Rechtsstaat nicht mehr die Rede sein kann.

Der Rechtsstaat ist gemäß dieser Fakten nicht in Gefahr, sondern wir hatten bisher noch nie einen gehabt.

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Ja

Der Begriff "Nationalismus" ist dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommen. Da es sich hierbei um einen Begriff aus dem Bereich der nicht exakten Gesellschafts- bzw, Geisteswissenschaft handelt, ist er nicht objektiv, sondern nur näherungsweise erfassbar, Denn er beinhaltet u.a. auch Bestandteile, der der jeweilige Betrachter in diesen Begriff hineinlegt.

Aus diesem Motiv heraus, haben einige Zeitgenossen die Fremdenfeindlichkeit als Bestandteil dieses Begriffes definiert, andere hingegen nicht. Da aber sich niemand anmaßen sollte, das Maß aller Dinge zu sein, gibt es kein objektives Kriterium, wonach Nationalismus automatisch auch zu fremdenfeindlichem Verhalten führt.

Darüber streiten zu wollen, ist müßig und endet vielfach damit, dass der Andersdenkende in überheblicher Weise für dumm und fremdenfeindlich erklärt wird.

Letztlich sind wir alle mehr oder weniger national gesinnt – nur eben in unterschiedlichem Ausmaß.

Eine Möglichkeit, den Grad der nationalen Gesinnung einer bestimmten Person zu bestimmen, bietet das Verfahren der Likert-Skala.

vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Likert-Skala

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In vielen psychiatriachen Anstalten geht das Personal noch davon aus, dass es diese Dämonen gibt. Sie sollen einen bosen EInfluss auf die Insassen haben und verantwortlich sein für deren verwirrten Zustand.
Das Klinikpersonal greift zur Bekämpfung dieser Dämonen auf bewährte Methoden zurück. Es versucht die teuflischen Dämonen dadurch zu vertreiben, indem es die von finsteren Mächten besessenen Patienten mit Foltermethoden behandelt.
Zu diesen Methoden zählen die Erpressung von Krankheitseingständnisssen, die Elektroschocktherapie, die Einschüchterung durch Gewaltandrohung und -anwendung, die Spritzenkur, die Fixierung und die Insolationshaft.
Bis vor wenigen Jahren wurden auch noch die Methoden der Lobotomie und der Kalt- Warmwassertherapie angewandt.
Die beiden letzteren Methoden wurden aus der Liste der Therapiemethoden gestrichten, weil sie zu schnell zum Tode führten und die Verwandten der Patienten juristisch gegen die Psychiatrieanstalten vorgingen.

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In den AGB der jeweiligen Bank ist festgelegt, dass Bargeld in Schließfächern nicht aufbewahrt werden darf, dies auf eigene Gefahr geschieht und bei dessen Abhandenkommen keine Haftung übernommen wird.

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Offensichtlich haben Staatsanwaltschaft und Richter sich bei der Strafverfolgung in diesem Fall von sachfremden Erwägungen leiten lassen.
Bei einem höheren Strafmaß hätten sie damit rechnen müssen, dass der Angeklagte Berufung gegen das Urteil einlegen würde und sie dann den gleichen Fall noch einmal zu bearbeiten hätten.
Dies haben sie durch dieses milde Urteil verhindert. Gleichzeitig haben sie sich ihrem Vorgesetzten gegenüber als hervorragende kompetente Fachleute gezeigt, die in der Lage sind, ein Verfahren in der gebotenen Kürze zu beenden.

Damit haben sie ihre "Erledigungsquote" erhöht, welche als einziges Kriterium bei ihrer Beförderung und dienstlichen Beurteilung zugrunde gelegt wird.

Der vom Gericht in Ansatz gebrachte Grundsatz: " Im Zweifel für den Angeklagten" ist hierbei nur als billige Ausrede zu sehen, um das milde Urteil zu rechtfertigen.

vgl. Wenn Richtern alles egal ist und sie verantwortungslos handeln“ aus Handelsblatt vom 19.4.2019

http://www.zeit.de/2002/19/200219_irrtum.xml Jeden Tag kommt es in unserer Republik alleine im Bereich der Strafgerichte zu 650 Fehlurteilen und im Bereich der Zivilgerichte sieht es nicht anders aus.

vgl. https://www.spiegel.de/panorama/justiz/justizirrtuemer-wie-strafgerichte-daneben-liegen-a-896583.html

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Ein guter Anwalt tut das, was seine Auftraggeber von ihm verlangen. Und bei Pflichtverteidigern ist der Aufraggeber immer das Gericht, das ihn bezahlt.
Da der Anwalt seinen Auftraggeber - hier das Gericht in seiner EIgenschaft als Angebotsmonopolisten für Pflichtverteidigungen - zufriedenstellen möchte und in nächster Zeit auch noch weitere Aufträge vom Gericht erhalten möchte, richtet er seine Arbeit an den Wünschen des Gerichtes aus.
Dies muss aber nicht im eklatanten Widerspruch zu den Wünschen des von ihm vertretenen Angeklagten stehen.
Denn auch diesem gegenüber kann er sich als Gutmensch präsentieren, indem er darauf hinweist, dass er im vorliegenden Fall nur für 12 Jahre Freiheitsentzug plädierte. Genau so gut hätte er aber auch 20 Jahre beantragen können, so dass er mit seinem Antrag aus Edelmut dem Angeklagten in dessen Interessse 6 Jahre Gefängis ersparen wollte.

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In meinem Wohnort sind in den letzten 20 Jahren 8 Anwälte aus dem Verkehr gezogen und ihnen die Zulassung abgenommen worden. EIn typisches Delikt hierbei war die Unterschlagung von Mandantengeldern.
Allerdings ist es nicht so einfach einen Anwalt vor Gericht zu zerren, da es hierbei oftmals zu Verzögerungen seitens der Gerichte kommt und am Ende der Verjährungsfall eintritt,

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Ich tippe hier auf das Krankheitsbild paranoide Schizophrenie mit ausgeprägtem Verfolgungswahn und Ralitätsverlust.
Wie kommt man auf solche Gedanken ?.
Offennsichtlich bist Du ein Opfer der Staatspropaganda und der Mainstreampresse geworden, die unentwegt das Märchen vom "bösem Russen" schürren.
Tatsächlich sind die Verhältnisse jedoch genau umgekehrt. In Deutschland leben und lebten besonders viele Aggressoren, was letztlich dazu führte, dass im II. Weltkrieg Russland überfallen wurde und dort von bösen Deutschen ca. 6 Millionen Menschen ungebracht wurden.
Wie gehirngewaschen muss man sein, um diese Verbrechen zu verdrängen bzw. nicht wahr haben zu wollen ?

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Offensichtlich machst Du Dir von dem Geschäftsmodell der „gesetzlichen Betreuung“ vollkommen falsche Vorstellungen.
Gemäß BGB soll unter gesetzliche Betreuung gestellt werden, wer aufgrund einer Krankheit seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

Selbst regeln können heißt hier, dass auch derjenige, der ein körperliches Gebrechen hat, solange nicht betreuungsbedürftig ist, wie er von sich aus fremde Hilfe einfordern kann, denn dadurch zeigt er nämlich, dass er seine eigenen Belange selbst regeln kann.

Damit mit Fug und Recht eine Person unter gesetzliche Betreuung gestellt werden kann, muss also eine Krankheit her, die diese Maßnahme rechtfertigt.

Da körperliche Gebrechen in der Regel als Begründung für eine Betreuungsanordnung nicht ausreichen, haben sich die Betreuungsgerichte bei ihren Rechtfertigungen einer gesetzlichen Betreuung auf die psychischen und geistigen Beeinträchtigungen konzentriert.

Weil aber Betreuungsrichter von der Materie der Psychiatrie keine Ahnung haben und nicht selbst beurteilen können und wollen, ob eine geistige Beeinträchtigung vorliegt, hat sich ein lukrativer Markt von  sogenannte psychiatrischen Sachverständigen entwickelt, die jede gewünschte psychiatrische Diagnose erstellen.

In unmittelbarer Nähe der bei den Amtsgerichten untergebrachten Betreuungsgerichten haben sich zahlreiche sogenannte unabhängige "psychiatrische Sachverständige" angesiedelt, auf die Betreuungsrichter bei Bedarf immer wieder gerne zurückgreifen.

Diese scheinselbstständigen "psychiatrischen Gefälligkeitsgutachter" bestätigen  für eine von dem Betreuungsopfer zu zahlenden Beratungsgebühr von ca. 3000 Euro, dass diese geisteskrank ist. Diese Gutachter arbeiten nach dem Prinzip: „Wer viel sucht, der findet auch viel.“ Eine persönliche Kontaktaufnahme zu den ins Visier genommen Betreuten ist hierzu nicht unbedingt erforderlich. Die Gerichte geben sich auch mit Ferngutachten zufrieden, wenn nur die "Diagnose" stimmt.

In diesen Gutachten wird ein Bogen gespannt von den gesellschaftlichen Fehlverhalten zu der psychischen Beeinträchtigung, die verantwortlich für dieses Fehverhalten des Betroffenen ist.

So leidet derjenige, der verschuldet ist und unter Betreuung gestellt werden soll, unter der Krankheit der Kaufsucht, und derjenige, der zu viele Gewicht auf die Waage bringt, unter der Fresssucht und demjenigen, der von seinen Nachbarn gemobbt wird, wird unterstellt, dass es ihm krankheitsbedingt nicht gelungen sei, sich vor den Nachstellungen seiner Nachbarn zu schützen, usw…..

Der Fantasie der Diagnosen sind hierbei keine Grenzen gesetzt. Der ehemalige Familienrichter Elmar Bergmann hat es auf den Punkt gebracht: Sachvertändiger, ist der, den der Richter bestimmt; dies kann auch die Oma des Richters sein.

Dementsprechend finden sich unter den Sachverständigen oftmals "Fachleute" ohne jegliche fachliche Vorbildung. Deren einzige „Qualifikation“ ist lediglich deren persönliche Nähe zum Richter..

Die Möglichkeiten, jemanden als betreuungsbedürftig hinzustellen, sind derart beliebig, willkürlich und vielfältig, dass mittlerweile schon zahlreiche wissenschaftliche Institute, das Bundeskriminalamt und die Nichtregierungsorganisation Transparency International Deutschland e.V. auf diesen Missstand aufmerksam wurden und eigene umfangreiche Untersuchungen durchführten.
Sie gelangten allesamt zu dem gleichen Ergebnis. Danach wäre es gerechter, wenn anstelle der üblichen vom Gerichten in Auftrag gegebenen Fakegutachten ein Münzwurf erfolgen würde. Denn in diesem Fall hätten die ins Visier genommen Betroffenen zumindest noch eine reale Chance von 50 % nicht Opfer eines Psychiatrisierungswahns zu werden.

Ungeachtet dieser Erkenntnisse halten Betreuungsgerichte an ihrer Praxis der bestellten Gutachtens fest. Sie geben weiterhin psychiatrische Gutachten in Auftrag, die allesamt mit dem Resümee zu enden haben, dass der Betreffende in absehbarer Zeit nicht in der Lage seine werde, seine Entscheidungen von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen und sich in einem Zustand der nicht nur vorübergehenden krankhaften Störung der Geistestätigkeit befindet, die die freie Willlensbestimmung, insbesondere betreffend die Frage der Notwendigkeit der Betreuung für gesundheitliche Ange-legenheiten ausschließt.

In dem hieran zeitlich anschließenden von dem Richter erstellten Betreuungsbeschluss wird dieser Satz dann wörtlich übernommen und zusätzlich noch die Formulierung hinzugefügt, dass es der Gutachterin in überzeugender Weise gelungen ist, die Betreuungsbedürftigkeit des Probanden nachzuweisen.

Dieser zuletzt genannte Hinweis ist kein Phrase, sondern unbedingt notwendig. Denn bei einer möglicherweise später erfolgenden Beschwerde des Betreuten wird dieser Satz von den Juristen im Staatsdienst wieder aufgegriffen und gilt als Beweis dafür, dass der Betreuungsrichter es sich nicht leicht gemacht hat, sondern beim Nachweis der Betreuungsbedürftigkeit besonders Sorgfalt hat walten lassen.

Wenn nun noch berücksichtigt wird, dass ein Richter nicht selten bis zu 2000 Betreuungsfälle zu bearbeiten hat und das einzige offizielle Kriterium bei seiner dienstlichen Beurteilung und bei anstehenden Beförderungen die „Erledigungsquote“ ist, dann wird verständlich, dass sich in diesem „Hilfesystem“ niemand um den von Dir genannten jungen übergewichtigen Mann kümmern wird.

Es gibt zwar richterliche Anhörungen, in denen Betroffene Wünsche äußern dürfen. Doch diese laufen eher ab wie richterliche Vorführungen mit Verhören. Die Betroffenen haben hier nichts zu melden. Sie stören höchstens den Betriebsablauf.

Dies gilt um so mehr, weil auch Berufsbetreuer nicht nach Zeitaufwand, sondern nach Fallbearbeitung bezahlt werden und meistens voll damit ausgelastet sind, die monatlichen Rechnungen für die Betreuungsgebühr von ca. 300 EURO zu erstellen.

In einem solchen System der organisierten Verantwortungslosigkeit ist eine individuelle Hilfe für dem übergewichtigen jungen Mann nicht vorgesehen.

Die GROKO hat bereits vorn über zehn Jahre Handlungsbedarf angekündigt und dies sogar in den Koalitionsvereinbarungen hineingeschrieben, doch bis heute ist nichts geschehen.

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Gehe noch mal zurück auf Null und versuche Deinen eigenen Texte zu verstehen. Dann formuliere diesen Text neu und überprüfe ihn noch einmal auf Fehler.
Für den Fall, dass Du dann aber wieder neue Fehler gefunden haben solltest, musst Du auch diese ausmerzen.
Danach kannst Du uns den dann fehlerfreien Text präsentieren, damit wir ihn überhaupt verstehen können.
Viel Erfolg bei Deiner Arbeit.

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Die AfD als wird als Rechstsstaatspartei gewählt, weil sie die Regierungskorruption, das Beraterunwesen. das Lobbyistenparlament und die Verschwendungssucht der Altparteien bekämpfen wird.

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Da Du Deine Sünden nur mit unbestimmten andeutenden Worten umschreibst, wird nicht klar, warum es überhaupt geht. Geht es um Alkoholsucht, ketzerische Gedanken, selbstsüchtiges Begehren oder das Verlangen nach der Begegnung mit dem Teufel ?

Solange Du nicht bereit bist, hierüber Auskunft zu geben, wirst Du keine echte Hilfe erfahren.

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