Strafbar ist es nicht.
Eine der Hauptaufgaben der Polizeien der Länder ist es Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Unter den Begriff der öffentlichen Sicherheit fallen auch alle Rechtsvorschriften, also auch Gesetze. Somit auch das Grundgesetz. Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit bzw. Leben. Von fast allen Grundrechten kann man selber zurücktreten. Zum Beispiel von der Unverletzlichkeit der Wohnung, wenn ich die Polizei herein bitte und sie Maßnahmen in meiner Wohnung treffen. Von der Würde des Menschen UND vom Recht auf Leben kann man nicht zurücktreten.

Man geht davon aus, dass niemand, der noch besonnen denken und eine vernünftige Entscheidung treffen kann, sich das Leben nehmen will.

Somit besteht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und die Polizei hat diese Gefahr nach Möglichkeit abzuwehren.

Daher kommt die Verpflichtung der Polizei hier einzuschreiten.

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Die Briten stellen mit und mit um. Früher war es tatsächlich so, dass die Streifenbeamten usw. keine Dienstwaffe trugen. Lediglich diverse Kripobeamte und die Spezialeinheiten tragen welche. Die London Metro Police trägt auch schon lange Waffen. Es gibt in vielen Bezirken bewaffnete Beamte die in gefährlichen Situationen herangezogen werden.

Aber wie gesagt, das wird gerade umgestellt. Die Beamten können eine Art "Waffenschein" machen und dürfen im Anschluss eine Dienstwaffe tragen. Es ist dort rechtlich etwas anders geregelt als hier, wo Polizisten sofort berechtigt sind die Pistole zu führen (abgesehen vom Schießen in der Ausbildung und regelmäßige Überprüfungen)

In Irland tragen übrigens nur Kripobeamte und Spezialeinheiten Waffen, sonst niemand.

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Er ist strafmündig. Je nach dem welcher Art die Bilder sind (Nacktbilder, normale Bilder, sonstige Bilder aus dem intimen Privatbereich) kommen verschiedene Straftatbestände in Betracht. Sollte die Sache durch die Staatsanwaltschaft weiter verfolgt werden, greift das "Jugendstrafrecht". Dieses zielt eher auf erzieherische Maßnahmen, als auf bloße Bestrafung ab und gibt dem Richter einen Handlungsspielraum.

Auf der anderen Seite kannst du bei Gericht eine Unterlassungsverfügung anstreben, die ihn zwingt die Bilder zu löschen. Du hast auch die Möglichkeit einer privaten Abmahnung gegen ihn. Zu diesen Themen solltest du dich allerdings bei einem Fachmann beraten lassen.

Fazit: Eine "Strafe", auch mit erzieherischem Effekt ist durchaus möglich.

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Hallo, grundsätzlich kann man den Hund auf alle Gerüche konditionieren. Auch die Suche nach Pilzgerüchen ist kein Problem. Es gibt beim Zoll auch Hunde die Korallen aufspüren. Oder Elfenbein. Es ist fast alles möglich.

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Es kann, ABER ES DARF grundsätzlich keine Probleme geben. Niemand darf aufgrund seines Aussehens, seiner Herkunft etc. diskriminiert werden. Hierzu zählen natürlich auch Narben. Anders sieht es aus, wenn der Polizeiarzt belegen kann, dass du dadurch so stark beeinträchtigt bist und den Polizeidienst nicht ausführen kannst. Davon gehe ich jetzt mal nicht aus.

Auch wenn die Narbe quer durch dein Gesicht laufen würde und lediglich optische "beeinträchtigt", dürfte sich das nicht nachteilig auswirken. Das würde eindeutig gegen Verfassungsrechte verstoßen.

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Einen Eintrag in ein bundesweites Register wird nicht erfolgen. Das Jugendamt wird Kenntnis erhalten. Hier geht es aber lediglich um gefahrenabwehrende Maßnahmen. Auch im Führungszeugnis wird diese Tat nicht vermerkt werden. Es kommt bei solchen Einträgen u.a. auf die Höhe der Strafe an. Bei einem Ladendiebstahl, insb. bei einer Ersttag, werden diese sicherlich nicht erreicht. Allerdings bleiben diese Delikte für die Staatsanwaltschaften recherchierfähig. Bei einer Wiederholungstat könnte es dann zu einer Klageerhebung beim zuständigen Gericht kommen.

Gerade bei der Anwendung der Jugendvorschriften im Strafprozess, möchte man Jugendliche "schützen" und keine Steine in den Weg legen.

Es liest sich so, als hättest du wirklich daraus gelernt. Sehe das ganze als Schuss vor den Bug.

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Es gibt hier schon einige richtige, aber auch einige falsche Antworten.

Es heißt zwar 0 Promille Grenze, es ist aber faktisch eine 0,1 mg/l Grenze. Das heißt, dass ein ordnungswidriges Verhalten erst ab einem Wert von 0,2 Promille tatsächlich vorhanden ist. Der Grund für diesen Toleranzwert ist der bereits genannte Grund. Körpereigener Alkohol und Alkohol in Lebensmitteln kann ja nicht dazu führen, dass du nicht mehr "fahrtauglich" bist. Durch den Verdauungsprozess von bspw. Brot oder Früchten kann ein messbarer Alkoholwert entstehen. Aber so etwas kann und darf dir nicht vorgehalten werden.

Anders sieht es bei alkoholhaltigen Lebensmitteln aus. Man darf natürlich nicht massig Pralinen essen und sich später darauf berufen, dass man ja nur gegessen hätte.

Naja, unter Strich:

In der Probezeit oder bis 21Jahren gilt im Volksmund die 0 Promille Grenze, die aber im Rechtssinn erst bei Überschreitung von 0,2 Promille (=0,1 Milligramm/Liter) tatsächlich erreicht ist. Alkoholfreies Bier wird dich nicht gefährden.

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Wow! Ersteinmal Danke für die schnellen Antworten. Sie helfen mir in jedem Fall schon weiter. Hätte nie gedacht, dass ich hier sooo schnell Rat bekomme. Noch eine Ergänzung. Der Zaun steht knapp 3m von einem belebten Radweg entfernt. Die Pflanze sollte also nicht so Reichhaltig an Pollen sein und Unmengen an Bienen anziehen.

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Es wäre wichtig zu wissen, ob die Polizei eine Unfallanzeige geschrieben hat. Du müsstest eine Unfallmitteillung bekommen haben. Dort ist oben ein Kreuzchen. Wenn dort steht: "Verkehrsunfallanzeige wird gefertigt...", dann wurde das ganze schon schriftlich verfasst.

Oder es steht dort "VU-Anzeige wird nicht gefetigt.".

Bei der ersten Möglichkeit, kannst du ein Attest nachreichen und ggf. einen so genannten Adhäsionsantrag unterschreiben. Hiermit machst du in einem möglichen Strafverfahren wegen bspw. fahrlässiger Körperverletzung deine zivilrechtlichen Ansprüche geltend.

Arztkosten etc. müssen jedoch direkt bei der gegnerischen Versicherung eingeholt werden.

Bei Szenario 2 besteht die Möglichkeit eine nachträgliche Unfallanzeige fertigen zu lassen. Wichtig ist, dass ein Attest nachgereicht wird, um zu belegen, dass die Verletzung durch den Unfall entstanden ist.

Schau zunächst einmal auf der Unfallmitteilung nach und wende dich dann oder wenn du Zweifel hast bei deinem zuständigen Verkehrskommissariat.

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Bei Kaffeetassen habe ich noch nie einen Eichstrich gesehen.

Aber bei Gläsern ist das so..der Kunde muss das nachvollziehen können.

Aber ich kann keine 100% Antwort geben.

Mein Rat wäre:

Verlasse dich bei solchen sensiblen, rechtlichen Themen nicht auf solche Foren. Rufe lieber beim Eichamt oder der Ordnungsbehörde an und frage die. Da bekommst du eine amtliche Antwort auf die du dich verlassen kannst.

Nicht dass du nachher noch Probleme bekommst.

Gruß

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Geh mal zum HNO Arzt.

Es kommt bei jungen Leuten häufig vor, dass die Innenohrflüssigkeit, die das Gleichgewichtsorgan im Ohr umgibt, Kristalle bildet. Diese stoßen dann im Ohr überall an und du fühlst dich schwindelig.

Das kann man mit Therapien hinbekommen.

Achtung: Das KANN es sein. Es kann natürlich auch andere Ursachen haben (Blutdruck etc.)

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die deutschen sollten sich viel mehr zu sich bekennen
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Klaro ist das Privat. Zielrichtung müsste sein, dass es öffentlich angeboten werden müsste und quasi jedermann kommen dürfte.

Wenn dich die Vuvuzelas (oder wie die Dinger heißen) stören, dann bitte ihn doch mal freundlich die Tröterei einzustellen...nett und freundlich...keinen Jahrelangen Streit heraufbeschwören!

Sollte er uneinsichtig sein...tja...wenn er außer zur WM leise und umgänglich ist, dann würde ich das die kurze Zeit mal ertragen. Es ist schließlich WM und ein tolles Event. Sonst...ruf tagsüber bei deiner Ordnungsbehörde an oder außerhalb der Geschäftszeit die Polizei.

Oder noch besser.....frag, ob du mitgucken darfst, bring Grillfleisch und eine Kiste Bier mit und schon hast du auch deinen Spaß.

Ach und vergiss die Vuvuzela nicht ;-)

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Du kannst die Tests natürlich verweigern. Eigentlich sind diese Tests dazu gedacht den Tatvorwurf, der dir auf Grund diverser Verdachtsmomente gemacht wird, zu entkräften. Es gibt dir die Gelegenheit die Folgemaßnahmen nicht mitmachen zu müssen. Du musst schon jede Menge Moonkuchen essen, damit die Tests auf Opiate anschlagen.

Außerdem sind die meisten Drogenschnelltests mittlerweile Urintests oder Speichltests. Die Wischtests für Stirn und Handflächen werden kaum noch noch verwendet.

Ich kann nur raten den Test mitzumachen. Du musst dich nur Fragen ob du unbedingt Lust auf die Mitfahrt zum Krankenhaus hast und dir Blut entnehmen zu lassen oder mal fix den Test und dann ist gut.

Und...auch wenn die Blutprobe letztlich negativ ist, so heißt das noch lange nicht, dass die Maßnahme unrechtmäßig war.

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Diese Jacke würde ich an deiner Stelle NICHT in der Öffentlichkeit tragen!

Durch den riesen Aufdruck Polizei und das kleine "für ihre..." wird der Eindruck erweckt, dass es sich bei deiner Person um einen Amtsträger handelt. Sobald bei jemandem der subjektive Eindruck entsteht, dass du Polizeibeamter bist und die Jacke objektiv dazu geeignet ist, diesen Eindruck zu erwecken ist der Tatbestand erfüllt.

Auch wenn du es "cool" findest...mache es nicht!!! Begib dich nicht in die Gefahr ein Straftäter zu werden.

Im Übrigen: Fällt diese Veranstaltung auf die du gehen willst unter die Bestimmungen des Versammlungsgesetz, so gilt ein Uniformverbot für die Teilnehmer.

Lass es sein. Den Rat kann ich dir nur deutlichst geben.

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Du darfst mit der Klasse B ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t führen. Ausschlaggebend ist der Eintrag im Fahrzeugschein.

Du darfst das Fahrzeug also nicht schwerer als 3,5t machen, da es ja nur bis 3,5t zugelassen ist.

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