Strafbar ist es nicht.
Eine der Hauptaufgaben der Polizeien der Länder ist es Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Unter den Begriff der öffentlichen Sicherheit fallen auch alle Rechtsvorschriften, also auch Gesetze. Somit auch das Grundgesetz. Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit bzw. Leben. Von fast allen Grundrechten kann man selber zurücktreten. Zum Beispiel von der Unverletzlichkeit der Wohnung, wenn ich die Polizei herein bitte und sie Maßnahmen in meiner Wohnung treffen. Von der Würde des Menschen UND vom Recht auf Leben kann man nicht zurücktreten.
Man geht davon aus, dass niemand, der noch besonnen denken und eine vernünftige Entscheidung treffen kann, sich das Leben nehmen will.
Somit besteht eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und die Polizei hat diese Gefahr nach Möglichkeit abzuwehren.
Daher kommt die Verpflichtung der Polizei hier einzuschreiten.