Du hast eine in Auge gepackt. Meine Empfehlung wäre, lerne sie erst mal kennen, gehe mit ihr ins Kino, Essen, bummeln, raus, Eis essen - wenn das Wetter es zulässt, Eislaufen oder Schwimmen, oder ähnliches.

Wenn sie sich darauf einlässt, kannst du weiter daran arbeiten,

Wenn nicht.... Pech.

und

wikipedia ist so schnell:

Der Begriff Affäre bezeichnet einen Skandal in Politik und Wirtschaft,[1] ein sexuelles Liebesabenteuer, das oft zeitgleich mit einer bestehenden Partnerschaft statthat.[2] oder eine unangenehme, dunkle, peinliche oder skandalöse Angelegenheit,[3].

Als Abenteuer (lat.: adventura: „Ereignis“; mittelhochdt.: aventiure) wird eine risikoreiche Unternehmung oder auch ein Erlebnis bezeichnet, das sich (meistens) stark vom Alltag unterscheidet – also ein Verlassen des gewohnten Umfeldes und des sozialen Netzwerkes, um etwas (Riskantes) zu unternehmen, bei dem der Ausgang ungewiss ist.
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Hat dir irgendwer eingeredet, das Homo- oder Bisexualität schlecht ist??

Scheinbar ja, bleib locker, und sei offen für dich selbst.

Wenn es so ist, ist es eben so. Teste dich aus, nicht mit Heftchen oder Filmchen.

Ich sehe an Hand deiner Fragen, das dein Selbstwertgefühl gelitten hat. Du bist du mit allen Macken und Eigenarten. Auch du bist liebenswert, egal was andere sagen. Du musst an deinem Selbstwertgefühl arbeiten, schaffst du es nicht alleine, geh zu einem Therapeuten.

Viel Glück.

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Saft (nach eigenem Geschmack)

Als Cocktail siehe hier http://www.cocktail-rezepte-4u.de/getraenke-rezepte-mit-Wodka.php

oder auch als "Schlamm-Bowle" (ganz lecker)

2 Glas Sauerkirschen mit 1 Fl. Roten Wodka mischen (1/2 Tag stehen lassen). Vor dem Sevieren gut 1 große Packung Vanille-EIS in Würfel schneiden und zugeben, zum Schluss 1 Flaschen Schweppes dazu.

Sieht komisch aus, schmeckt aber sehr gut ;)

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Schau dort mal rein.

de.wikipedia.org/wiki/Jugendarbeitsschutzgesetz

Mehrarbeit und Feiertage [Bearbeiten]

Mehrarbeit ist nicht zulässig. Wird ein Jugendlicher in Notfällen beschäftigt, das heißt zum Beispiel bei Feuer oder Wassernot, soweit es sich um vorübergehende und unaufschiebbare Arbeiten handelt und erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen, ist die in diesem Rahmen anfallende Mehrarbeit durch entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit auszugleichen. Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so ist das Vor- und Nacharbeiten zulässig. Die Arbeitszeit, die an einem Werktag infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, darf nicht auf andere Werkstage aufgerechnet werden. Für Sonn- und Feiertage gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot.

Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an Sonntagen nur:

* in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen
* in der Landwirtschaft und Tierhaltung mit Arbeiten, die auch an Sonn- und Feiertagen naturnotwendig vorgenommen werden müssen
* im Familienhaushalt, wenn der Jugendliche in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen ist
* im Schaustellergewerbe
* bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen sowie bei Direktsendungen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen)
* beim Sport
* im ärztlichen Notdienst
* im Gaststättengewerbe

Werden Jugendliche an Sonn- und Feiertagen beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche durch Freistellung, an einem anderen berufsschulfreien Tag sicherzustellen. Ferner dürfen Jugendliche am 24. und 31 Dezember nach 14 Uhr nicht beschäftigt werden (§ 18 Abs. 1 JArbSchG). Auch sind unbedingt der 1. Weihnachts- und Osterfeiertag sowie der 1. Mai und 1. Januar arbeitsfrei zu halten (§ 18 Abs. 2 JArbSchG). Akkordarbeit und gefährliche Arbeiten [Bearbeiten]

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