Hi,
Der § 125 SGB IX, der 2001 die Vorschriften aus dem ehemaligen Schwer-beschädigtengesetz ablöste, sieht für schwerbehinderte Arbeitnehmer einen Zusatzurlaub in Höhe von 5 Tagen vor, wenn dieser in einer 5-Tage-Woche beschäftigt ist. Schwerbehinderte sind dabei die Menschen, die eine Behinderung von mindestens 50 Prozent aufweisen. Auch Arbeitnehmer mit einer Behinderung von 30 Prozent und mehr können sich einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen.
Liebe Grüße
Wicki89