Also...wenn Kinder Morden.. können sie dafür zwar nicht bestraft werden...weil sie ja noch Strafunmündung sind !
Aber Mann kann bsie dann trotzdem in eine geschlossene Kinderpsychiatrie unterbringen ! Und in so einem ,,Irrenhaus,, in dem sie Entmündigt leben müssen...haben die dann keinerlei Rechte ! Noch nicht mal über sich selber ! Und auch keine Menschenrechte ! und sehr oft behaupten Psychologen und Richter...das das jetzt inzwischen Volljährige 18 Jährige Kind....immer noch zu gefährlich für die Öffentlichkeit ist...und darum weiterhin in der Psychiatrie leben muss....allerdings mit Verlegung in eine Erwachsenen Psychiatrie ! Und dort Leben die dann meistens sogar für denn Rest ihres Lebens...weil die Richter sie einfach nicht raus lassen.... Sie Argumentieren....das sie noch nicht in der Lage weren ...draußen für sich selbst zu sorgen....und noch immer eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen !
Dieser Wegschluss ! gild Juristisch aber nicht als Bestrafung !
Denn sie werden nicht zum Bestrafen weggesperrt...sondern ,,nur,, um die Öffentlichkeit vor ihnen zu schützen....und manchmal auch um ,,den Täter,, vor sich selbst zu schützen !
Kinder dürfen nicht bestraft werden ! Ist das wirklich keine Bestrafung...wenn Mann sie für immer wegsperrt !
Die Richter und Politiker finden immer Wege um Menschen ,, indirekt,, zu bestrafen !
Führungsaufsicht ist übrigens Bauch eine Bestrafung die man bekommt nachdem man seine gesamte Strafe im Gefängnis abgesessen hatt ! Sie geht meistens 5 Jahre lang...und ist eine Bewehrungsauflage....und wenn man diesen Auflagen und Weißungen nicht nachkommt....gild das dann als erneute Straftat für die man nochmals bis zu 3 Jahre Lang weggesperrt werden kann ! Was soll das denn Bitteschön mit logischer Gerechtigkeit zu tun haben ? Ich würde mal sagen garnichts !
Zumal der Häftling in dem glauben gelassen wird..das er bald wieder ein ganz normaler freier Mensch sein wird....da er ja seine Gesamte Straffe komplett abgesessen hatt.... FALSCH GEDACHT ! denn Kurz vor seine Haftentlassung wird im vom Gericht mitgeteilt das er jetzt im Anschluss noch Führungsschiene bekommt !
Ich könnte das einigermaßen noch als Gerecht empfinden...wenn Mann im direkt bei seiner Urteilsverkündung vor Gericht gesagt hätte.... daß er im Anschluss nach seiner Haftverbüsung noch Führungsaufsicht bekommen wird..... aber da das niemals der Fall ist...(die Richter machen das nie direkt...immer erst kurz vor Haftende) kann ich sowas absolut nicht als Gerechtigkeit Aktzeptieren ! Das zu Tehma : Juristische Bestrafung !