Eine Frage an (Lohn-) Steuer-Experten:
Folgende Situation: Ein zukünftiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer kleinen GmbH in Hessen soll wegen vermutlich längerfristig geringer Einnahmen eine Gehaltszahlung von Null Euro bekommen (er wäre damit einverstanden). Da ein Firmenwagen vorhanden ist, soll er diesen als Dienstwagen (und damit verbunden auch privat) nutzen können. Ich gehe davon aus, dass Umsatzssteuer auf das KFZ und die gefahrenen Kilomenter fällig werden. Was ist bezüglich der Lohnbuchhaltung zu beachten?
Ich vermute, dass in diesem Fall...
a) ein Lohnkonto zu führen ist, obwohl Null Euro Gehalt ausgezahlt werden
b) Lohnsteuer für die private KFZ-Nutzung (1% Regelung) abzuführen ist
c) die ganze Konstruktion (also Dienstwagen, kein Gehalt) aber zulässig ist
Weiß jemand, ob meine Vermutung zutreffen? Kennt das jemand aus der Praxis?
Herzlichen Dank für Ihre Hinweise