Es gibt ein weiteres Programm von hager, allerdings Windows basiert. Das nennt sich Semiolog und ist kostenfrei. Damit kannst Du ausschließlich Beschriftungsstreifen erstellen.

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Ja, Du musst Sie selber aufteilen, da die Kosten je Anlagengruppe variabel je BV sind und natürlich nicht immer gleich.

Solltest Du keine Referenzprojekte haben, kannst Du Dich vielleicht an den BKI Zahlen orientieren.

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Mach es so wie @Franky12345678 es beschrieben hat. Er hat es sehr gut auf den Punkt gebracht. Das solltest Du auch selber hin bekommen, wenn Du keine zwei linken Hände hast.

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Das ist in Deutschland genau so wenig genormt wie die Umsetzung, ob die Phase links oder rechts in der Steckdose angeordnet werden muss.

Es macht technisch eben keinen Unterschied.

Oben aus, unten ein ist auch meine Art der Umsetzung, da der Schalter häufiger bzw. länger am Tag aus ist als ein und sich so oben weniger Staub absetzten kann.

Das ist eh nur relevant für Aus-Schaltungen. Bei Wechsel- und Kreuzschaltungen toggelt es ohnehin hin und her, je nachdem wo ich zuletzt betätigt habe.

Auch bei Taster-Schaltungen ist es nicht genormt. I.d.R. tastet man ebenfalls unten, so dass in normaler Position die Wippe oben bündig Rahmen ist.

Wenn es genormt wäre, wäre es in der DIN 18015 verankert.

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In einer Reihenschaltung aus drei Widerständen ist der Strom jedes Widerstandes gleich dem Gesamtstrom.

Dies nur als Hilfe zur Selbsthilfe. Das ist eine ziemlich einfache Aufgabe

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Ich halte 18€ für ein Set für angemessen. Das sollte auch in die vorhandenen unter Putz Dosen passen. Busch Jaeger ist auch was vernünftiges. Setzen die Profis mit Jung, Merten, Gira, Hager, etc. auch ein.

Mit Wippe ist das Teil vom Schalter gemeint, was Du zum Schalten anfassen musst, was quasi über dem eigentlichen Schalter/Taster sitzt.

Denke bei Deinen Arbeiten an die fünf Sicherheitsregeln! Insbesondere an

  • Spannungsfrei schalten
  • Spannungsfreiheit prüfen
  • Gegen wieder einschalten sichern

Wenn Du nicht weißt was Du wie genau machen muss, lass einen Fachmann ran.

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Also ich habe in meinem Leben bestimmt 20 mal an 230V einen gezwiebelt bekommen. Ich war da nicht einmal beim Arzt. I.d.R. resultiert da auch nichts schlimmeres draus. Aber natürlich kann es zu Herzrhythmusstörungen kommen. Solltest Du Dich nicht wohl fühlen, gehe in jedem Fall zum Arzt.

Zukünftig eben die 5 Sicherheitsregeln beachten! Insbesondere bei dieser Tätigkeit die Regeln 1-3!

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Das ist ein Koax-Stecker, welcher primär nicht der Stromversorgung sondern der Signalübertragung dient. Diesen hat wahrscheinlich der Künstler zweckentfremdet verwendet. Man kann weder Spannung noch Strombedarf daraus ableiten. Am besten so belassen wie er ist, stromlos.

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Die richtige Norm ist die VDE 0100 Teil 600. Du kannst mindestens An- und Abfahrt + 5h + Zuschlag wegen Risiko rechnen. Da er dann die Verantwortung übernimmt. Ich selber würde das nicht unter 1000€ machen!

Ergänzend:

https://www.elektropraktiker.de/ep-2008-09-802-805.pdf?eID=tx_nawsecuredl&falId=8385&hash=ceb9cab2abcf0e8e56cd667f46a21063

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DIN 18015 für die Montagehöhe

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Architektenhonorar für Bauvoranfrage gerechtertigt?

Ich habe einem Architekten den Auftrag für eine Bauvoranfrage für die Aufstockung eines Bungalows gegeben.

Hierzu habe ich im die Planunterlagen des damaligen Bauantrages gegeben.

Es handelt sich um ein Einfamilienhaus auf das auf den selben Grundriss einfach im Rahmen der anstehenden Dachsanierung ein Stockwerk aufgestockt werden soll.

Der Architekt hat dann eine Zeichnung mit ein paar Ansichten des Hauses erstellt und hiermit eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt eingereicht.

Ich hatte vorher gegoogelt, welche Kosten für eine Bauvoranfrage fällig werden.

Ich hatte Kosten in Höhe von 500 € gefunden.

Gestern kam die Rechnung des Architekten, die mich in ihrer Höhe etwas überrascht hat.

Er setzt Kosten in Höhe von 180.000 € an.

Auf dieser Basis berechnet er:

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung; vereinbart 2 %: 364 € (erbracht 100%)

Leistungsphase 2: Vorplanung; vereinbart 7%: 1276€ (erbracht 100%)

Zuzüglich Bauvoranfrage; vereinbart 5%: 456 € (erbracht 50%)

Zusammen 2096€ zzgl. 19% MwSt (Sind es momentan nicht 16% ? )

Jetzt meine Frage:

er musste keine Grundlagenermittlung oder Vorplanung bestellen. Er hat einfach nur auf den vorhandenen Grundriss 2,5m Mauer gezeichnet und darauf das vorhandene Dach.

Meines Erachtens hat er die Leistungsphasen nicht zu 100 % erbracht.

Es gab bereits alle Planunterlagen und er musste wirklich nur die Außenmauer etwas erhöhen.

Den Punkt Bauvoranfrage finde ich angemessen.

Könnt ihr mir hierfür vielleicht kurz eure Meinung sagen?

Vielen Dank!

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Sorry, aber da kann ich mir nur immer wieder an den Kopf fassen, warum man nicht vor Auftragsvergabe den Preis verhandelt.

Unabhängig davon sind für diese Leistung 2000€ vollkommen i.O. für eine Planererstellung und Einreichung einer Bauvoranfrage und Klärung mit der genehmigenden Behörde.

Er hat somit Teile der Vorplanung erbracht, die Grundlagen muss er zwangsläufig mit erbringen, sonst kann er keine Vorplanung erstellen.

woher er die 5% für die Bauvoranfrage nimmt kann ich derzeit nicht nachvollziehen. Vielleicht eine besondere Leistung der Leistungsphase eins oder zwei!?

Lass Dir das genau erklären. Das Architektenhonorar ist seit Kippung der Honorarordnung durch den eugh frei verhandelbar!

Und er muss 16% ansetzen. Unerheblich, ob seine Leistung jetzt oder nächstes Jahr abgeschlossen wird. Geht seine Leistung nächstes Jahr weiter und es gibt eine kumulierte Abschlagrechnung, werden dann nachträglich die 19% erhoben. Daher emphliehlt sich dieses Jahr eine Schlussrechnung oder Teilschlussrechnung, dann bleiben die 16%.

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Doch, eben umgangssprachlich Glühbirne, auch wenn es fachtechnisch korrekt Glühlampe oder Glühfadenlampe (früher Glühlicht) heißt.

Und nochmal falsch: Es gibt nach wie vor Glühlampen für spezielle Anwendungen und diese werden natürlich auch heute noch hergestellt:

  • Speziallampen für Haushaltgeräte wie Backofen, Kühlschrank oder Mikrowelle
  • Speziallampen für Pflanzen, Aquarien oder Terrarien
  • Lampen zur Wärmeerzeugung (Infrarotlampen)
  • Signallampen (z.B. für Ampeln)
  • Lampen mit einem Lichtstrom von weniger als 60 Lumen. Dazu zählen auch einige Dekorationslampen wie z.B. Flackerkerzen oder einige Glühlampen mit sichtbarem Kohlefaden
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In den technischen Anschlussbedingungen ist festgelegt, wie der Zählerschrank aufzubauen ist beziehungsweise auf was zu achten ist. Das kann jeder Energieversorger anders festlegen. Von daher musst du in der TAB deines Versorgers nachgucken. Diese gibt es meist online einzusehen. Es gibt dann sogenannte Zählerlisten, woran die Hersteller der Zählerschränke sich dann beim Aufbau zu richten haben.

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Es sind def. Linienförmige Rauchmelder und die orangenen Kabel sind keine Netzwerkkabel sondern Funktionserhaltkabel.

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Was meinst Du mit auf die Straße nehmen?

Es gibt in jedem Falle auch 12V DC Wandler auf AC 230V. Könntest das ganze dann über einen 12V Akku versorgen. Autobatterien darfst Du nicht tiefenentladen, daher Obacht. Wie @heilaw schon sagt ist das System dann mit einigen Verlusten verbunden.

Hier ein möglicher Wandler: https://www.amazon.de/Spannungswandler-1000-2000-Watt-12-230V/dp/B005J4MYW4/ref=asc_df_B005J4MYW4/?tag=googshopde-21&linkCode=df0&hvadid=309851262444&hvpos=&hvnetw=g&hvrand=8146007241284163623&hvpone=&hvptwo=&hvqmt=&hvdev=m&hvdvcmdl=&hvlocint=&hvlocphy=9043885&hvtargid=pla-699766276242&psc=1&th=1&psc=1&tag=&ref=&adgrpid=65356965287&hvpone=&hvptwo=&hvadid=309851262444&hvpos=&hvnetw=g&hvrand=8146007241284163623&hvqmt=&hvdev=m&hvdvcmdl=&hvlocint=&hvlocphy=9043885&hvtargid=pla-699766276242

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Denke dieses Buch wird hilfreich für Dich sein: https://www.akbw.de/baukultur/landschaftsarchitektur/publikationen-zur-landschaftsarchitektur/aho-freianlagen.html

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