Hallo,
ich wüßte gerne, ob ich Betreuungsunterhalt für meinen sechsjährigen Sohn mit Downsyndrom an meine Bald-Ex-Frau bezahlen muss.
Zur SItuation:
mein sechsjähriger Sohn hat Downsyndrom, wird in einem integrativen Kindergarten betreut und wird nächstes Jahr in eine Ganztagsförderschule eingeschult. Er spricht bisher nur wenig und muss gewickelt werden, ist aber ansonsten fit. Er erhält umfangreiche Betreuung durch Babysitter etc, die meine Frau von dem Pflegegeld Stufe 2 bezahlt.
Meine Frau hatte bisher eine Halbtagsstelle, wurde gekündigt und sucht nun wieder eine Halbtagsstelle.
Meine Frau hat noch zwei Kinder (11, 14) auus der vorigen Ehe.
Muss ich unter diesen Umständen Betreuungsunterhalt an sie zahlen?
Den Kindesunterhalt zahle ich natürlich in vollem Umfang, sehe aber keinen Grund, warum ich in Anbetracht der Situation und der Gesetzeslage an sie BU zahlen muss, da aufgrund der doch recht hohen "Fitness" meines Sohnes und der vorhandenen umfassenden Betreuung und Versorgung meines Sohnes objektiv keine übermäßige Einschränkung der Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit für sie besteht.
Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße
der Weisheitssucher