Moin Moin, erst einmal ist es sehr unvorsichtig auf blauen Dunst alles übers Knie zu brechen , dieses wußtet Ihr doch alles vorher.Der normale weg wäre doch gewesen sich um eine Wohnung, eine neue Anstellung oder umgegehrt, so wird es schwierig da es mit sicherheit selbst in Dortmund schwierig wird eine Wohnung bzw. Arbeit , die einzige möglichkeit sich mit dem Sozialamt in verbindung zu setzen und sich dort beraten zu lassen, bzw. beim Arbeitsamt in Potsdam. Geduldt sollte mann dann auch noch haben die Amtsmühlen malen langssam. Gruß Weise1957
Wenn ein Smartphone zur Hand ist oder ein Laptop, Table,Iphone usw. mit TeamView ganz leicht zu instalieren Futioniert über Internet. Oder aber einfach über Netztwerk wen zwei oder drei PC's vorhanden sind oder aber mit einem Stick Stick. Gruß Weise1957
versuch es bei O² dort habe ich einen DSL-Vertag für 19,95 zwar mit Telefon drei Nummern Festnetflat, DSL 16000 bin sehr zufriedenund für das Geld! Gruß Weise1957
Nein es liegt keine Bedarfsgemeinschaft vor da ja keine gemeinschaftswohnung vorliegt, und er Dein Vermieter ist, es sollte aber zur vorsicht eine Schriftliche absicherung für das mitbenutzen der Telefonanlage (kostenaufteilung) erstellt werden. Gruß Weise1957
Nein, wenn das Jobcenter den Stromabschlag direct an den Versorger überweist ist dieses normal das es vom Regelsatz einbehalten wird, was die Nachzahlung angeht wird dieses meistens als Darlehn gewährt und darf nur mit 10 % einbehalten werde maximal 38,20 € von der zu erwartenden Regelleistung, wenn dieses mehr ist sofort widderruf einlegen . Die können nicht machen was sie wollen, tuhen so als wenn es Ihr Geld wäre.
Gruß Weise1957
Moin Moin, sofern Du einen Internet an schluss hast, so kannst Du über Sandra-san2013-1923-BQR.exe ein Programm bei Chip.de oder PC-Welt.de Computerbil.de heunteladen Instalieren, ohne den PC zu öffnen kannst unter Bensmart siehst in diesem Programm Du dann wie der PC aufgebaut ist, wie Grafikkarte, CPU, Ram, Manboard/Motheborth
Hoffe geholfen zu Haben Gruß Weise1957
Moin Moin, dies ist auf keinen Fall rechtens, das Jobcenter ist verpflictet das Profil zu ändern da gibt es ein Formular da mann ausfüllen muß mit Deinen sonstigen Qualifikationen auch aus anderen Berufsfeldern, habe selbst die erfahrung gemachtOrtopädie Mechaniker & Bandagist) habe danach auch am Fliesband gearbeitet auf dem Bau usw. Trete der Fallmanagerin/er auf die Füße s das er zu potte kommt, desweiteren kann er Dir auch bezüglich Deines erlernten Berufes Fortbildung anbieten. Gruß Weise1957
Moin Moin, du hast doch eine andere Mail-ADR angegeben, versuche es doch mal damit wenn dieses nich Funktoniert Registriere Dich neu, und gebe nur das wichtigse an. Gruß Weise1957
Moin Moin , Schreibe einen Tabelarischen Lebenslauf, oben rechts ein Bild, ansonsten gibt es vorlagen im Internet die mann nur ausfüllen brauch, gebe in Suche bei Googlew oder bring ein kopieren und in Word oder Office einfügen und ausfüllen fertig. Lg. Weise1957
Moin Es sind alles sehr schöne Anworten, erts ein mal beträgt der Selbsterhalt in der BRD 930,00 €. Das der 400,- € mit 160,- € berechnet wird ist auch richtige, wo bitte ist dann ein überschuss in euren Berechnungen. Also ein gespräch mit der/M Sachbearbeiter dürfe dieses Problem aus der Welt zu schaffen sein. Gruß aus Leck
Hallo , ersteinmal die frage in welchem Bundesland lebt sie? Dann wie Du schreibst hat sie ein klein Kind ist dieses in der regelleistung mit einbezogen? Wenn nicht bitte nachfragen beim Jbcenter da es durch das Kind auch ein mehr bedarf besteht. Die bemessungsgrenze der Brutto Miete ist von land , Kreis, Gemeinde verschieden, im allgemeinen gilt für eine Einzelperson 50 m² mit Kind 65 m². Hoffe Dir geholfen zu haben. Gruß Weise1957
Moin Moin, Es geht leider nicht die abtragszahlungen auf 12 Monate zu erweitern, da die Bescheide ob Alg. 2 oder Aufstocker immer nur für ein halbes Jahr genehmigt werden. Lass doch mal bitte von Deinem/er Sachbearbeiteri/n deinen Dir zustehenden Regelsatzleistung aus rechnen. Ansonsten ist es mir etwas unklar , es wird doch so gerechnet was Verdient wird, der eigenbedarf für eine Allein stehende person beträgt 930,- € da Du ja noch zwei kinder hast erhöht es sich entsprechend.. Ein guter rat lass es Dir genau ausrechnen, dazu ist die /der Sachbearbeiter/in verpflichtet. Gruß Volker
Moin Moin, Ich darf darauf aufmerksam machen das die Arge bzw.Jobcenter seit 01.01.2011 keine BfA oder Rentenversicherungsbeiträge bezahlen auch nicht bei Aufstockern. Die Rentenbeiträgen werden vom Arbeitgeber direkt an die DRV des jeweiligen Landes überwiesen. Gruß Weise1957
Moin bei mir war es schon am 26.04.12 gebucht, der regel nach wird dieses immer Turnusmässig augezahlt bzw. angewiesen.
Moin Moin, Frage mit was für ein Betriebssytem ist oder soll instaliert werden?z.B. Win 98-Win XP-Vista-Win 7. ab Vista sucht sich das System selber die notwendigen Treiber (Gängige Treiber) Wenn ein System schon instaliert ist so würde ich mir aus dem Internertnet bei Freeware.de Sandra herrunterladen dieses Programm erzählt Dir was alles auf dem PC vorhanden ist z.B. Mainboard, Grafik,usw.
Stimmt leider nicht ganz, ich selber habe schon mal einen Lebensmittelgutschein beantragt 50,- € . Dieses wurde mir so mitgeteilt das dieser Betrag bei der nächsten Leistungsüberweisung abgezogen wird weil es mit einem Vorschuss gleich zu setzen ist, dieser wird in den seltensten Fällen gewährt. Es kommt aber auch auf den jeweiligen Sachbearter/in an hier in Nordfriesland nennt man es auch nicht Arge/Jopcenter sondern Sozialzentrum das wiederum selbständig arbeiten darf.
Gruß Volker
Moin Moin Bei Alg. I gibt es keine kostenbeteiligung zur Miete , aber mann kann bzw. muss einen Wohngeldantrag stellen und desweiteren wenn dieses nicht ausreicht aufstockungung ALg. II beantragen , die größe einer Wohnung für Alleinstehende beträgt umgänglich und nach vielen SG 50 m² weitere auskünmfte muss die jeweilige Sachbearbeiter erteilen.
Gruß Volker
Moin Moin aus Leck Wenn Du dich schnell einleben kannst so empfehle ich Dir schau mal auf Freeware.de dort findet man sehr viele Media Programme kostenlos mann muss etwas suchen ich persönlich arbeite mit Nero 10 hat mal 54,- € gekostet versuch es mal mit der test version nero 11 hast Du 30 Tage zeit es auszuprobieren. Viel Spaß Weise1957
Moin moin, Da der Strom von der Regelleistung bezahlt werden muss,(Im Regelsatz mit eingerechnet laut änderung der Bundesregierung,( BVG Bundesverfassungsgericht laut Urteil vom Feb. 2010 sah das anders. aber wehn störzt.. Zur Frage also darf das JZ. eine Gutschrift nicht als Einkommen anrechnen, laut §§ 23 SGB II ist man zur sparsamkeit aufgefordert. Hoffe geholfen zu haben. Gruß Volker
Moin Moin aus Leck, Du darfst bis zu 120,- € dazuverdienen es ist erhöht worden aber vorher anmelden das es sich nur um einmalig handelt, wegen Versicherung usw.